Heimliche Aufzeichnung von Gesprächen?
Später noch einmal Zugriff auf den genauen Wortlaut eines Gesprächs zu haben – das wäre manchmal schon sehr interessant. Die Aufzeichnung mit dem Handy funktioniert problemlos.
Gründe für eine Aufzeichnung scheint es genug zu geben
Die meisten lehnen eine solche Aufzeichnung allerdings ab
Wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind, ist die Aufzeichnung eines Gesprächs rechtlich gesehen kein Problem. Dies setzt voraus, dass alle Beteiligten von der Aufzeichnung wissen. Wer eine solche Aufzeichnung ins Spiel bringt, wird allerdings rasch merken: Einverstanden mit einer solchen Aufzeichnung sind die wenigsten. Ganz im Gegenteil kann ein solcher Vorschlag dazu führen, dass sich das Gesprächsklima sofort deutlich abkühlt. Nur selten gelingt es, die Zustimmung aller Gesprächspartner zu einer Aufzeichnung zu erreichen.
Nahezu alle heimlichen Aufzeichnungen sind unbefugt
Das Gesetz verbietet nur unbefugte Aufzeichnungen. Das legt den Gedanken nahe, dass es auch befugte Aufzeichnungen gibt. Eröffnet das eine Hintertür, die man nur geschickt nutzen muss? Solche Überlegungen führen in die Irre. Weder Konfliktgespräche mit Vorgesetzten noch Verhandlungen mit Geschäftspartnern, die sich später an nichts mehr erinnern wollen, sind Fälle, in denen eine Aufzeichnung befugt wäre. Dass eine Aufzeichnung später noch nützlich sein könnte, gibt für sich allein keine Befugnis für eine Aufzeichnung.
Eine wichtige Ausnahme gibt es aber doch
Manchmal sind Worte ein Instrument, um Straftaten zu begehen. Ein Gesprächspartner droht im Gespräch unter vier Augen mit unliebsamen Enthüllungen, wenn er kein Schweigegeld bekommt. Oder ein Gesprächspartner fängt bei Verhandlungen mittels Telefons an, den anderen grob zu beleidigen. Das sind dann Situationen, in denen Sie absolut befugt sind, eine heimliche Aufzeichnung zu beginnen. Denn wie sonst sollten Sie das strafbare Verhalten des anderen nachweisen können?
Benötigen Sie dennoch Hilfe? Kein Problem!
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