Freitag, 31. August 2018

E-Mail-Verschlüsselung - Was fordert die EU-DSGVO?

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) nennt Verschlüsselung als Maßnahme für die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Müssen deshalb alle E-Mails von nun an verschlüsselt werden?


Werbung übertreibt gern


Wenn Sie eine Computer-Zeitschrift zur Hand nehmen, begegnen Ihnen in der letzten Zeit viele Werbeanzeigen, die aussagen, mit der EU-DSGVO sei nun die Zeit gekommen, dass alle E-Mails komplett verschlüsselt werden müssen, vom Absender bis zum Empfänger (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung).

Fordert die EU-DSGVO die E-Mail-Verschlüsselung
Fordert die EU-DSGVO die E-Mail-Verschlüsselung?

So wichtig eine Verschlüsselung im Internet auch ist: So mancher Anbieter von Verschlüsselungslösungen übertreibt und verkürzt die Forderungen der EU-DSGVO derart, dass man den Eindruck bekommen kann, unverschlüsselte E-Mails zu verschicken, wäre grundsätzlich eine Datenschutzverletzung. Das stimmt so nicht!


Mittwoch, 1. August 2018

Neu und wichtig: Europäischer Datenschutzausschuss

EU-Gremien sind für viele etwas, das sie kaum überblicken. Da kann es eher zu Unlust führen, wenn noch eine neue Einrichtung dazukommt. Dennoch: Ist dem-nächst öfter vom Europäischen Datenschutzausschuss die Rede, sollten Sie lieber einmal hinhören. Was er sagt, wird beruflich wie privat oft wichtig sein.


Eine neue europäische Institution


Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Das hat besonders in Deutschland so große öffentliche Aufmerksamkeit gefunden, dass die Abkürzung EU-DSGVO für viele inzwischen etwas völlig Gewohntes ist. Eines ist dabei in der Berichterstattung aber nahezu untergegangen: In Brüssel hat eine neue Einrichtung ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie trägt die Bezeichnung „Europäischer Datenschutzausschuss“.

Neu und wichtig: Europäischer Datenschutzausschuss
Neu und wichtig: Europäischer Datenschutzausschuss