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Dienstag, 2. Juli 2024

Angemessenheitsbeschlüsse für Drittstaaten

Angemessenheitsbeschlüsse für Drittstaaten

Datenübermittlungen in Staaten außerhalb der EU, also in „Drittstaaten“ sind rechtlich heikel. Für 15 Staaten, darunter Japan und die Schweiz, bieten Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission eine tragfähige Rechtsgrundlage.

Bild: Entscheidung

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