Angemessenheitsbeschlüsse für Drittstaaten
Datenübermittlungen in Staaten außerhalb der EU, also in „Drittstaaten“ sind rechtlich heikel. Für 15 Staaten, darunter Japan und die Schweiz, bieten Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission eine tragfähige Rechtsgrundlage.
Bild: Entscheidung |
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