Immer wieder werde ich von mittelständischen Unternehmen gefragt, ob sie überhaupt dazu verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dafür habe ich hier eine kurze Checkliste erstellt.
Checkliste zur Prüfung der Notwendigkeit zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Wenn Sie eine der folgenden Fragen mit JA beantworten, muss Ihr Unternehmen nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen:
- Werden in Ihrem Betrieb personenbezogene Daten von mehr als neun (9) Beschäftigten erhoben, verarbeitet oder genutzt?
- Lassen Sie in Ihrem Betrieb personenbezogene Daten von mehr als zwanzig (20) Beschäftigten auf andere Weise (= nicht automatisiert) verarbeiten?
- Werden in Ihrem Unternehmen besondere personenbezogene Daten nach § 3 (9) BDSG automatisiert verarbeitet?
- Lassen Sie in Ihrer Firma personenbezogene Daten geschäftsmäßig zwecks (anonymisierter) Übermittlung verarbeiten und Nutzen?
Die Rechtsgrundlage hierzu finden Sie in § 4f BDSG Beauftragter für den Datenschutz.
Sie fragen sich jetzt sicher, welche Möglichkeiten / Alternativen Sie jetzt für die Bestellung eines DSB in Ihrem Unternehmen haben?!
- interner Datenschutzbeauftragter (mehr Informationen)
- externer Datenschutzbeauftragter (mehr Informationen)
Externer DSB und interner DSK - ein unschlagbares Team
Seit der letzten großen Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Jahr 2009 bietet sich eine Kombination aus externem Datenschutzbeauftragten (DSB) und internem Datenschutzkoordinator (DSK) an. Was dieses unschlagbare Team ausmacht, lesen Sie hier ...weiterlesen
Jetzt Fördermittel nutzen für die Umsetzung von Datenschutz im Unternehmen
Aktuell werden unsere Erstberatungen im Bereich Datenschutz von der BAFA mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds gefördert.
Unser gefördertes Datenschutz-Beratungskonzept Phase A+B |
Weitere Infos hierzu finden Sie auf unserer Fördermittelseite http://www.mitgroup.eu/unsere-beratungspakete/3-datenschutzkonzept
Ich freue mich auf Ihre Projektanfrage. Fordern Sie uns!
Ihr Thomas Ströbele