Hier bloggen wir als #THECOMPLIÄNCE. Seit über 18 Jahren ist unser Team für Sie tätig als Berater, Implementer, Auditor, Trainer sowie als externer Beauftragter in den Bereichen Cybersecurity (NIS2), Datenschutz (EU-DSGVO) & Informationssicherheit (ISO 27001). Unsere Kunden sind u.a. mittelständische und Konzern-Unternehmen in verschiedenen Branchen wie Maschinenbau, Medizintechnik, Lebensmittel, etc. Dabei nutzen wir sofern möglich die Ihrem Unternehmen zustehenden Fördermittel.
Donnerstag, 13. Juni 2024
Dienstag, 21. Mai 2024
Schutz der Privatsphäre auf sozialen Netzwerken in der Geschäftswelt
Schutz der Privatsphäre auf sozialen Netzwerken in der Geschäftswelt
Soziale Netzwerke sind ein unverzichtbarer Teil der Geschäftswelt geworden, stellen jedoch erhebliche Risiken für den Datenschutz dar.
Bild: Informationssicherheit
Unternehmen nutzen diese Plattformen zur Werbung, Kommunikation und zum Verkauf, daher ist es wichtig, klare Protokolle für den Schutz der Informationen zu etablieren.
Dienstag, 9. November 2021
Private Aktivitäten und die EU-DSGVO
Private Aktivitäten und die EU-DSGVO
Immer wieder hört man, dass die EU-DSGVO nicht gilt, wenn jemand Daten für private Zwecke verarbeitet. Was ist da dran? Und wo verlaufen die Grenzen?
Private Verarbeitung von Daten |
Der Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) geht sehr weit. Aber für die private Verarbeitung von Daten gilt sie tatsächlich nicht. Genauer:
Dienstag, 24. August 2021
Datenschutzerklärung besser verstehen
Eine aktuelle Studie zeigt, dass viele Datenschutzerklärungen nicht verständlich genug sind. Entsprechend häufig verzichten Internetnutzer darauf, die sogenannten Privacy Policies zu lesen. Doch darunter kann der persönliche Datenschutz leiden.
Datenschutzrichtlinien- akzeptieren ohne zu lesen? |
Von wegen Erklärung des Datenschutzes
Online-Angebote wie Websites und Webshops müssen eine Datenschutzerklärung besitzen, so verlangt es nicht erst die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Trotzdem gibt es immer noch Webseiten, die keine „Privacy Policy“ veröffentlichen.
Montag, 1. Oktober 2018
Zugriff auf den Facebook-Account eines Verstorbenen
Facebook ist nur ein Beispiel – die Frage an sich kann sich bei allen sozialen Netzwerken stellen: Was ist, wenn der Inhaber eines Accounts stirbt? Haben seine Erben dann einen Anspruch auf die Daten im Account? Der BGH hat dies in einem Grundsatzurteil bejaht. Er sieht darin keine Verletzung des Datenschutzes.
Der Fall bewegte die Öffentlichkeit sehr, schließlich ging es um ein erst 14-jähriges Mädchen. Sie war unter eine U-Bahn geraten, mit tödlichen Folgen. Die Eltern waren die Erben des Kindes. Außer dem Facebook-Account gab es zwar kaum etwas zu erben. Aber auf den Inhalt des Accounts wollten sie unbedingt zugreifen. Denn sie hofften auf Hinweise, ob der Tod ihrer Tochter ein Selbstmord war.
Zugriff auf den Facebook-Account eines Verstorbenen |
Sture Haltung von Facebook
Facebook stellte sich freilich quer. Das Unternehmen berief sich auf seine selbst gemachten Regeln...
Montag, 1. August 2016
Lichtblick im Daten-Dschungel – Ratzgiwatz bei yourIT
Gleich zu Beginn der Kinderferienspiele 2016 in Hechingen war eine kleine Abteilung des Jugendprogramms zu Besuch beim ortsansässigen IT-Systemhaus yourIT. Der IT-Dienstleister optimiert normalerweise die IT-Prozesse mittelständischer Unternehmen und steigert damit langfristig deren Wettbewerbsfähigkeit im globalen Markt. Dazu prüfen die IT-Experten den Sicherheits-Status der IT-Infrastruktur, spüren vorhandene Schwachstellen auf, erarbeiten Konzepte für IT-Sicherheit & Datenschutz und implementieren die für den Kunden besten Lösungen.
Personenbezogene Daten – die neue Währung
Licht im Datendschungel - Ratgiwatz bei yourIT |
Das Recht am eigenen Bild
„Was Du nicht willst, das man Dir tu, …
Passwortsicherheit - Wie merkt man sich W3Fr3$0$pduN8AC?
Terminhinweis für die Vertreter der Presse:
Falls Sie einen solchen Datenschutzkurs für Ferienspiel-Teilnehmer live erleben wollen, laden wir Sie gerne am Donnerstag 04.08.2016 von 13-16 Uhr nach Starzach-Bierlingen in das Bürgerhaus ein. Dort habe ich mich bereiterklärt, mit den 9-12-jährigen über Datenschutz & IT-Sicherheit zu sprechen. Wir haben fast 25 Anmeldungen erhalten.
Montag, 29. Juni 2015
Personaler haben Facebook & Co. im Blick
Personaler haben Facebook & Co. im Blick
Erst denken - dann Posten
Das Posten von Kommentaren oder Statusmeldungen sollte daher mit Bedacht erfolgen. Leichtsinnige negative Posts über den Chef oder die Kollegen beim letzten Arbeitgeber können sich bei Ihrer nächsten Bewerbung schnell negativ für Sie auswirken.
Beleidigungen und unwahre Tatsachenbehauptungen sind dazu hin illegal und werden oft sogar strafrechtlich verfolgt. Auch die Urheber vermeintlich anonymer Posts z.B. auf Unternehmens-Bewertungsplattformen wie Kununu o.ä. können durch Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft schnell ausfindig und haftbar gemacht werden. Grenzen sind hier schnell überschritten. Also immer erst denken und dann Posten.
Sonntag, 23. November 2014
Kein Impressum-Button im XING-Profil - OLG Stuttgart beendet #XINGGATE
Stuttgart, 20.11.2014: Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass Personenprofile auf XING nun doch kein Impressum benötigen. Damit endet die sogenannte #XINGGATE-Affäre mit einem Sieg des vor einiger Zeit abgemahnten XING-Nutzers. Im Sommer 2014 musste man noch mit einer großen Abmahnwelle auf XING rechnen.
Was vorher geschah:
Hechingen, 19.08.2013: Die häufigen Anfragen von uns Datenschützern haben endlich gefruchtet. XING hat reagiert und stellt nun zumindest im persönlichen XING-Profil einen Impressum-Button im Standard zur Verfügung. Leider steht der Impressum-Button für das XING-Unternehmensprofil noch aus. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie es richtig machen und Abmahnungen vermeiden.
Um diesen zu aktivieren scrollen Sie in den Profildetails ganz nach unten und klicken dann auf Impressum bearbeiten.
Neue XING-Funktion "Impressum bearbeiten" |
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Änderung im August 2014 zum Impressum-Link auf XING
Der Impressum-Link im XING-Profil wurde nun weiter nach oben verschoben. XING reagiert damit auf ein Urteil des Landgerichts Stuttgart. Dieses stellte fest, dass der bisherige klitzekleine Impressum-Link rechts unten die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllte. Ob das nun besser gelöst ist, bleibt abzuwarten.Der Impressum-Link auf dem XING-Profil ist nun weiter oben zu finden |
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Im sich öffnenden Fenster weist XING auf folgendes hin:
"Hier können Sie Ihr Impressum eintragen, das in einigen Ländern auch für Internetpräsenzen von Privatpersonen vorgeschrieben ist.
Ob eine Verpflichtung für Sie besteht und welche Angaben notwendig sind, entnehmen Sie bitte den auf Sie anwendbaren Gesetzen. Im deutschen Recht finden Sie Impressumspflichten insbesondere in § 5 Telemediengesetz."
Wir empfehlen Ihnen, zumindest einen Link zum Impressum auf der Firmenwebseite zu setzen. Dort sollten Sie noch folgenden Text hinterlegen: "Dieses Impressum gilt auch für die XING-Profile unserer Mitarbeiter." Zum Thema "Abmahnungen und korrektes Impressum" berichteten wir hier bereits im März 2012.
So sieht das fertige XING-Impressum dann für Besucher Ihres XING-Profils aus:
XING-Impressum von Thomas Ströbele mit Link zum yourIT-Impressum |
Leider hat es XING bisher nicht geschafft, einen Impressum-Button auch für das XING-Unternehmenprofil bereitzustellen. Als Zwischenlösung empfehlen wir daher, einen direkten Link auf das Impressum der Firmen-Webseite zu setzen. Ein korrektes Beispiel sehen Sie auf dem XING-Unternehmensprofil von yourIT.
Achtung: Weisen Sie Ihre Mitarbeiter unbedingt in Ihrer Social Media Policy auf die korrekte Vorgehensweise mit dem XING-Impressum hin. Die wesentlichen Inhalte einer solchen Social Media Policy finden Sie in meinem Post "Chefsache Facebook".
Für weitere Fragen zum Thema Datenschutz und Social Media stehe ich Ihnen mit unserem Team gerne zur Verfügung. Fordern Sie uns!
Ihr Thomas Ströbele
Montag, 24. Februar 2014
Facebook kauft WhatsApp - die Quadratur des Kreises
Einige meiner Bekannten verfolgten bisher die Datenschutz-Strategie, die Informationen zwischen Facebook und WhatsApp zu streuen. Somit hätte jeder der Konkurrenten nur einen Teil der Informationen - das hielten sie für ziemlich sicher. Was mag nun Facebook bewogen haben, WhatsApp zu kaufen? Klar: Branchenführer kauft den unliebsamen Konkurrenten - das hatten wir schon öfter. Aber zu welchem Preis?
Die Fakten zu WhatsApp:
- Alter: 5 Jahre
- Angestellte: 55
- Nutzer: ca. 450.000.000 (450 Mio.)
- Einnahmen: 99 US-Cent pro User und Jahr
- Kaufpreis: 19.000.000.000 (19 Mrd.) Dollar
Das sind
- etwa 3.800.000.000 (3,8 Mrd.) Dollar pro Jahr seit Firmengründung
- etwa 345.000.000 (345 Mio.) Dollar je Angestelltem
- etwa 42 Dollar je Nutzer-Datensatz
yourIT: Facebook kauft WhatsApp = Quadratur des Kreises |
Es hilft also nur eine Strategie: Erst überlegen, dann posten!
Sie sind besorgt um Ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse? Dann schulen Sie jetzt Ihre Mitarbeiter und definieren Sie eine passende Social Media Policy für Ihr Unternehmen - oder lassen Sie dies unsere Datenschutz-Experten übernehmen.
Ich freue mich auf Ihre Anfragen. Fordern Sie uns!
Ihr Thomas Ströbele
Sonntag, 6. Januar 2013
XING Radar und Datenschutz - Wie geht das zusammen?
Das Münchner Startup twofloats hat mit XING Radar eine iPhone-App auf Basis der Xing API veröffentlicht, die im Hintergrund arbeitet und sich meldet, wenn andere Nutzer der Anwendung den eigenen Weg kreuzen.
Joachim Rumohr, der sich selbst als “Deutschlands Xing-Experte Nummer 1″ bezeichnet, berichtet auf der folgenden Seite begeistert über die Lösung: http://www.rumohr.de/blog/2012/xing-radar-einer-ihrer-kontakte-ist-in-der-naehe/Als begeisterter XING-User freue ich mich über neue Möglichkeiten des Social Media Netzwerks.
Als Datenschutz-Berater habe ich aber im Fall XING Radar so meine Bedenken. Das wird sicherlich keinen wundern. Ich bin gespannt, wie die Standard-Privatsphäre-Einstellungen im XING-Profil dazu aussehen. Wie kann ich vermeiden, dass andere sehen, wenn ich in der Nähe bin? Wie finde ich meine Ruhe vor kontaktfreudigen XING-Kontakten, wenn ich sie haben will? Muss ich etwa die Standortbestimmung für die App abstellen?
Leider kann ich XING Radar als Smartphone-User bisher nicht datenschutzrechtlich überprüfen. Hat ein Datenschutz-Kollege sich XING Radar bereits näher angeschaut? Ich freue mich über Kontakte zum Thema.
Freitag, 13. April 2012
Unterliegen Ort und Datum einer Vortrags-Veranstaltung dem Datengeheimnis?
Damit ich nicht so viel schreiben muss, habe ich Euch die Einladung als PDF eingescannt:
Lest einfach selbst nach: Während alle personenbezogenen Daten der Vortragenden sowie des Ansprechpartners bei der IHK mitgeteilt werden, fehlen zwei wichtige Punkte für die Veranstaltung:
1. Ort und
2. Datum
In Kreisen der eingeladenen IHK-Mitglieder geht nun anscheinend das Gerücht um, diese Informationen würden dem Datengeheimnis unterliegen und wären daher aufgrund spezieller Datenschutzgesetze nicht mitgeteilt worden. Diesem Gerücht möchte ich hiermit widersprechen und werde es kurz widerlegen.
In jeder halbwegs sinnvollen Datenschutz-Einsteigerschulung wird ganz am Anfang darauf hingewiesen, dass das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Schutz personenbezogener Daten erlassen wurde.
An den Daten Ort und Datum kann ich aber nichts personenbezogenes feststellen. Folglich kann das mit dem Datengeheimnis tatsächlich nur ein Gerücht sein (q.e.d.). Auch die Geheimhaltung begründende Betriebsgeheimnisse und/oder Geschäftsgeheimnisse getraue ich mich im Falle dieser öffentlichen IHK-Veranstaltung definitiv ausschließen.
Nachdem ich von der IHK Reutlingen erfahren habe, dass dort aufgrund der fehlenden Daten bereits Telefonanrufe in dreistelliger Zahl eingegangen sind, möchte ich hier abhilfe schaffen und verrate Ihnen die bisher streng geheimen und gut gehüteten Informationen zum Vortrag:
Ort: Vortragssaal der IHK Reutlingen
Datum: 26.04.2012
Hatte ich bereits erwähnt, dass ich als Referent den Part für "Social Media & Datenschutz" übernehmen darf? Vielleicht kann ich das nutzen, um weitere Gerüchte und Irrtümer rund um das Thema Datenschutz auszumerzen.
Ich denke, diese Veranstaltung sollte sich keiner entgehen lassen (zur Online-Anmeldung). Das wird sicher witzig.
Ein schönes Wochenende wünscht
Thomas Ströbele
Montag, 5. März 2012
Chefsache Facebook
Hier ein paar Tipps,damit Sie sich Überraschungen und Ärger sparen können:
- Ziel festlegen: Was soll mit dem Unternehmens-Account / Blog erreicht werden?
- Mitarbeiter schulen: Sagen Sie Ihren Mitarbeitern im Voraus, wo die Gefahren lauern, was Sie kommuniziert haben wollen und was nicht.
- Einwilligungen einholen: Bevor Sie Daten des Mitarbeiters und ein Bild im Internet veröffentlichen, holen Sie dafür dessen schriftliche Einwilligung.
- Früher an später denken: Klären Sie bereits jetzt, wem die Kontakte / Freunde nach einem Ausscheiden des Mitarbeiters gehören sollen.
- Klare Aussage treffen: Stellen Sie eine Social Madia Policy für Ihr Unternehmen auf. Wie sollen Ihre Mitarbeiter im Social Web kommunizieren, mit wem und über was? Selbst wenn Sie nichts mit dem Social Web zu tun haben möchten: Kommunizieren Sie dies gegenüber Ihren Mitarbeitern. Diese sind auch ohne Ihr Zutun in Sozialen Netzwerken unterwegs. Woher sollen diese wissen, was sie dort schreiben dürfen und was nicht?
- Neu (19.08.2013): Klären Sie Ihre Mitarbeiter über den korrekten Umgang mit der Impressums-Pflicht im Social Media auf. Hier ein Post zum Thema Impressum im XING-Profil.
Wie Sie sehen: Soziale Netzwerke wie Facebook & Co. sind und bleiben Chefsache!
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem oder ähnlichen Themen haben: Kontaktieren Sie mich.
Ihr Thomas Ströbele
Freitag, 17. Februar 2012
Afterwork-Veranstaltung Social Media & Datenschutz am 29.02. in Hechingen
Thema: Social Media & Datenschutz
... was Sie bei der Werbung und Nutzung von sozialen Netzwerken wissen sollten.
Facebook, XING und andere Social-Media-Dienstleister eröffnen exzellente Kommunikations- und Werbemöglichkeiten. Jedoch können solche Portale Schädlingen Tür und Tor ins Unternehmen öffnen und User gefährden, wenn Sie nicht aufpassen.
Wie Sie in Ihrem Unternehmen die Vorteile von sozialen Netzwerken nutzen, aber gleichzeitig Risiken erkennen und vermeiden können, erfahren Sie in unserem Vortrag.
• Facebook, Xing & Co. – Was ist datenschutzrechtlich zu beachten?
• Fallstricke für Unternehmen und Private
• Praxistipps und Empfehlungen zum rechtskonformen Einsatz
Das sollten Sie nicht verpassen!
Anmeldung bis spätestens Freitag 24.02.2012 unter http://www.yourit.de/externDATA/events/Einladung_Afterwork_Social_Media.pdf
Ich freue mich darauf, Sie bei dieser Gelegenheit persönlich kennen zu lernen.