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Donnerstag, 30. März 2023

Wer ist jetzt eigentlich für unser Backup verantwortlich? Backup-Week bei yourIT

Wer ist eigentlich für unser Backup verantwortlich? Backup-Week bei yourIT


Am 31.03. ist traditionell der World Backup Day. In Zeiten wie diesen, in denen Unternehmen damit rechnen müssen, einem Cyberangriff zu unterliegen, haben Backups eine enorm hohe Bedeutung.


Wer ist eigentlich für das Backup verantwortlich?

Unsere Erfahrungen aus den vergangenen Wochen und Monaten, in denen wir uns mit Datenschutzbeauftragten, IT-Technikern, Geschäftsführern und Informationssicherheitsbeauftragten darüber unterhalten haben, wer sich denn nun um das Thema Informationssicherheit kümmert, müssen wir leider subsummieren: Gemäß dem bekannten Fußball-Prinzip „Nimm Du den Ball, ich hab ihn sicher!“ ist das alles andere als klar und eindeutig. 

Freitag, 5. Februar 2021

Die yourIT-Academy für Weiterbildungen zum Thema Datenschutz & Informationssicherheit - Jetzt mit Fördermitteln!

Nicht verpassen: Als Teilnehmer von Schulungen in der yourIT-Academy erhalten Sie bis zu 50% Fördermittel auf die Teilnehmergebühr. Füllen Sie einfach den von uns bereitgestellten Fragebogen aus. Wir kümmern uns um den Rest. Wir präsentieren Ihnen die yourIT-Academy in Balingen. Mit vielen spannenden Schulungen / Seminaren zum Thema Datenschutz & Informationssicherheit, Software-Entwicklung und IT-Technik.


Mit dem erfolgreichen Umzug in unsere neue Firmenzentrale in Balingen bietet sich uns jetzt die Möglichkeit, Schulungen zu unseren Fachbereichen 

im eigenen Haus anzubieten. Diese Fachbereiche und das darin enthaltene Fachwissen wollen wir mit unserer Academy an Kunden und Interessenten bringen.


yourIT Academy Schulungen Datenschutz Datenschutzbeauftragter Hechingen Balingen Zollernalbkreis Datenschutzschulung IT-Sicherheit Weiterbildung
Moderne gut ausgestattete Schulungsräume erwarten Sie in der yourIT Academy


Montag, 1. Juli 2019

Bundestag verabschiedet Anpassung zum BDSG-neu

Die Grenze für die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten wird auf 20 Personen heraufgesetzt - oder wie der Gesetzgeber neue Bußgeldfallen stellt.



Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. Juni 2019 den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU-Verordnung 2016 / 679 beschlossen.
 Am meisten Aufmerksamkeit hat dabei Veränderung der Benennungspflicht bekommen.

Das zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz (2. DSAnpUG-EU) bietet aber noch mehr Gesprächsstoff. Z.B. das 'Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik' (BSI) – „die mit dem IT-Grundschutz“ - wird vor Betroffenenanfragen geschützt durch Einschränkung der Auskunftsrechte. Es gibt berechtigte Zweifel, ob dies sinnvoll ist, wenn nun DIE Behörde für Informationssicherheit weniger transparent arbeiten darf - vertrauensbildende Maßnahmen sehen jedenfalls anders aus. 

Schön, wenn wenigstens für die Bürokratie die Bürokratie abgebaut wird. Wie aber ist nun zu bewerten, dass jetzt nur noch Unternehmen, in denen mehr als 20, statt bisher 10 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, verpflichtend einen Datenschutzbeauftragen bestellen müssen?


2 Zweites Datenschutz Anpassungsgesetz EU-DSGVO BDSG-neu Erste Änderung Folgen Unternehmen
Zukünftige Pflicht zu Benennung eines DSB ab 20 Mitarbeitern - Wann es sich lohn, durchzählen


Mittwoch, 22. Mai 2019

Nicht vergessen: Mitarbeiterschulung zum Datenschutz

Neben den vielen Datenschutzregeln gibt es einen Faktor der nicht zu vergessen ist: Der Mensch. Immerhin ist nichts normaler, als menschliche Fehlbarkeit. Aus diesem Grund sollten Unternehmen die Mitarbeiter zum Datenschutz schulen. Wir bieten hier Unterstützung.


Update: Im Rahmen der yourIT Academy bieten wir fortan u.a. Datenschutzschulungen an. Alle Schulungen finden Sie hier, Informationen hier.

Viele Unternehmen haben sich insbesondere in den letzten Jahren mit dem Datenschutz beschäftigt. Es wurden neue Betriebsvereinbarungen/Richtlinien, Regelungen, Anweisungen, Handbücher, Vorgaben und und und ... geschrieben. An all dies hat sich der Mitarbeiter - neben seiner hauptsächlichen Arbeit - zu halten.




Balingen Hechingen Datenschutzbeauftragter Schulung
Mit der Datenschutzschulung holen wir die Mitarbeiter an Board

Und seien wir mal ehrlich, einmal gelesen, gewinnen im hektischen Arbeitsalltag die Richtlinien zur EU-DSGVO leider nicht an Bedeutung. Deshalb empfiehlt es sich, die Mitarbeiter zum Thema Datenschutz zu schulen.


Donnerstag, 18. April 2019

Bis zu 50% EU-Fördermittel für Datenschutz-Ausbildung in Baden-Württemberg

Seit Anfang 2018 arbeiten wir im Bereich Datenschutz-Schulungen mit unserem Partner Verein zur Förderung der Berufsbildung e. V., kurz VFB, zusammen. Der VFB ist die Bildungseinrichtung der IHK-Bezirkskammern Ludwigsburg und Böblingen und bringt 35 Jahre Erfahrung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung mit. Die Partnerschaft ohne viel Blabla: der VFB organisiert, yourIT schult. Ab können unsere Datenschutz-Schulungen auch mit EU-Fördermitteln mit bis zu 50% der Kosten gefördert.



Bis zu 50% EU-Fördermittel auf Datenschutz-Schulungen von yourIT


yourIT setzt bereits seit 2013 sehr erfolgreich ESF-Fördermittel ein, um mittelständischen Unternehmen die Datenschutz-Initialprozesse Analyse und (Erst-) Beratung (kurz: Phase A+B) attraktiv anzubieten (weitere Infos hierzu unter https://www.mitgroup.eu) . So haben wir in den letzten Jahren über 200 geförderte Beratungen im Mittelstand durchgeführt. Der Rückfluß an Fördermitteln an die Unternehmen betrug weit über 300.000 EUR.

Dienstag, 2. Januar 2018

EU-DSGVO - Was ändert sich für Cloud-Nutzer?

Wer in Zukunft Cloud-Dienste verwenden will, muss die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (kurz: EU-DSGVO) beachten. Doch was ändert sich im Vergleich zu heute?


Aus Auftragsdatenverarbeitung wird Auftragsverarbeitung


Cloud Computing, also die Nutzung von IT-Ressourcen wie Rechenleistung, Applika-tionen und Speicherkapazität über das Internet, wird immer beliebter. Zwei von drei Unternehmen haben in Deutschland im Jahr 2016 Cloud Computing eingesetzt, so der Digitalverband Bitkom. Wenn in Kürze die Zahlen für 2017 vorliegen, wird zweifel-los eine weitere Steigerung festzustellen sein.

EU-DSGVO - Was ändert sich für Cloud-Nutzer?

Aus Sicht des Datenschutzes handelt es sich bei Cloud Computing in der Regel um eine Auftragsdatenverarbeitung. Diesen Begriff findet man in der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO/GDPR), die ab 25. Mai 2018 anzuwenden ist, nicht mehr. Dort spricht man nur noch von Auftragsverarbeitung. Ist dies die einzige Änderung im Datenschutz, die Cloud-Nutzer kennen sollten? Nein, das ist sie nicht.


Freitag, 7. Juli 2017

EU-DSGVO - Datenschutzbeauftragte jetzt überall in der EU

In Deutschland ist man Datenschutzbeauftragte in Unternehmen seit Jahrzehnten ganz selbstverständlich gewohnt. Für andere Länder in der Europäischen Union (EU) sind sie dagegen etwas Neues. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) führt sie auch dort ein. Ergänzende nationale Vorschriften sind dabei weiterhin zulässig. Deutschland hat sie Mitte Mai 2017 eingeführt. Diese Kombination stellt sicher, dass im Ergebnis alles so bleibt, wie es sich bewährt hat.


Die bisherige Situation


Bisher - vor der EU-DSGVO - war es so: Besondere EU-Regelungen für Datenschutzbeauftragte gibt es nicht. Jeder Mitgliedstaat kann selbst entscheiden, ob er Datenschutzbeauftragte im Unternehmen vorschreibt.

Deutschland hat dies schon vor Jahrzehnten getan. Im Ergebnis müssen lediglich kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten keinen Datenschutzbeauftragten haben.

Datenschutz Grundverordnung, EU, yourIT
yourIT: Datenschutzbeauftragte jetzt überall in der EU


Neuerungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung


Freitag, 27. März 2015

Brauchen wir überhaupt einen Datenschutzbeauftragten (DSB)?

Immer wieder werde ich von mittelständischen Unternehmen gefragt, ob sie überhaupt dazu verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dafür habe ich hier eine kurze Checkliste erstellt.


Checkliste zur Prüfung der Notwendigkeit zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten


Wenn Sie eine der folgenden Fragen mit JA beantworten, muss Ihr Unternehmen nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen:
  1. Werden in Ihrem Betrieb personenbezogene Daten von mehr als neun (9) Beschäftigten erhoben, verarbeitet oder genutzt?
  2. Lassen Sie in Ihrem Betrieb personenbezogene Daten von mehr als zwanzig (20) Beschäftigten auf andere Weise (= nicht automatisiert)  verarbeiten?
  3. Werden in Ihrem Unternehmen besondere personenbezogene Daten nach § 3 (9) BDSG automatisiert verarbeitet?
  4. Lassen Sie in Ihrer Firma personenbezogene Daten geschäftsmäßig zwecks (anonymisierter) Übermittlung verarbeiten und Nutzen?
Wie gesagt: 1x JA reicht aus!

Die Rechtsgrundlage hierzu finden Sie in § 4f  BDSG Beauftragter für den Datenschutz.

Sie fragen sich jetzt sicher, welche Möglichkeiten / Alternativen Sie jetzt für die Bestellung eines DSB in Ihrem Unternehmen haben?!


Externer DSB und interner DSK - ein unschlagbares Team


Seit der letzten großen Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Jahr 2009 bietet sich eine Kombination aus externem Datenschutzbeauftragten (DSB) und internem Datenschutzkoordinator (DSK) an. Was dieses unschlagbare Team ausmacht, lesen Sie hier ...weiterlesen

Jetzt Fördermittel nutzen für die Umsetzung von Datenschutz im Unternehmen


Aktuell werden unsere Erstberatungen im Bereich Datenschutz von der BAFA mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds gefördert.

Unser gefördertes Datenschutz-Beratungskonzept Phase A+B

Weitere Infos hierzu finden Sie auf unserer Fördermittelseite http://www.mitgroup.eu/unsere-beratungspakete/3-datenschutzkonzept

Ich freue mich auf Ihre Projektanfrage. Fordern Sie uns!

Ihr Thomas Ströbele

Thomas Ströbele

Sonntag, 23. Juni 2013

yourIT - Datenschutz und IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen

Datenschutz ist kein Luxus sondern gesetzlich vorgeschrieben! Wir unterstützen Sie gerne als Datenschutz-Berater und/oder als externer Datenschutzbeauftragter. yourIT steht seit 11 Jahren für Sicherheit in allen IT-Fragen.


Die Pflicht eines Unternehmens zur Schaffung einer sicheren IT-Struktur ist im Datenschutzrecht [im BundesDatenSchutzGesetz, im TeleKommunikationsGesetz und im Gesetz zu Kontrolle und Transparenz] begründet.

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt den Umgang mit persönlichen Daten von Kunden, Geschäftpartnern und Mitarbeitern vor. Es beinhaltet u.a. die Vorschrift zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB), wenn mehr als 9 Mitarbeiter ( incl. Teilzeitkräfte, Aushilfen, Azubi ) personenbezogene Daten mittels EDV bearbeiten.

Werden so genannte "sensible Daten", das sind Daten über Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Religion oder ethnische Herkunft verarbeitet, muss in jedem Fall ein DSB bestellt werden. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet.

Wenn Mitarbeiter den PC an ihrem Arbeitsplatz auch für privates E-Mailen und Surfen nutzen dürfen, müssen die einschlägigen Vorschriften des Telekommunikations Gesetzes (TKG) beachtet werden, sonst droht auch hier ein Bußgeld sowie die Strafbarkeit nach §206 des Strafgesetzbuches (STGB).

Die Anforderungen an Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung wurden durch die Novellierung des BDSG im September 2009 drastisch verschärft.

GmbH-Geschäftführer und Vorstände einer AG sind nach dem KonTraG verpflichtet, ein Risiko-Früherkennungssystem einzuführen um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Dieses System muß auch den IT-Bereich umfassen (Zugriff auf Daten im Notfall). Versagt das Konzept haftet die Unternehmensführung persönlich.

yourIT - Wir stehen für Sicherheit in allen IT-Fragen


Immer mehr Firmen, speziell Auftragsdatenverarbeiter gemäß § 11 BDSG entdecken das Thema Datenschutz als Bestandteil ihrer Marketingstrategie neu. Denn die Kunden (hier: Auftraggeber) werden aufgrund der aktuellen Entwicklungen gesteigerten Wert darauf legen, dass sorgsam mit Ihren persönlichen Daten umgegangen wird. Als Dienstleister für Dienstleister bieten wir Ihnen die passende §-11-Zertifizierung - für KMU sponsored by ESF.

Vor allem bei internationalem Datentransfer und/oder in internationalen Konzernen sollten Sie einen Datenschutzbeauftragten haben, der sich damit auskennt. Dass wir von yourIT Ahnung von Konzern-Strukturen und -Abläufen haben, belegen unsere Lösungen zur Konzernkonsolidierung (www.intercompanyWEB.com und www.groupreportWEB.com). Lesen Sier hierzu auch meinen Beitrag auf diesem Blog.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen geprüften Datenschutzbeauftragten (externer DSB) gemäß §4f des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu bestellen, der Sie bei der Umsetzung der o.g. Vorschriften unterstützt.

Um den Weg in das Thema Datenschutz so einfach wie möglich zu gestalten, bieten wir unseren Kunden und Interessenten einen halbtägigen Workshop Datenschutz an. In 5 Schritten zeigt unser Datenschutzberater Ihnen die wichtigsten Punkte des BDSG incl. Novellen 2009 und erklären dabei, wie Sie aus eigener Power mit externer Unterstützung die Anforderungen schnellstmöglich erreichen. Wir machen Ihnen gerne ein Angebot!

Ihre Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit yourIT:

- Sie haben einen betrieblichen / internen Beauftragten für den Datenschutz bestellt? Über einen Beratervertrag unterstützen und schulen wir diesen gerne ab sofort bei der Durchführung seiner Tätigkeit.
- Alternativ bestellen Sie einen unserer Mitarbeiter zu Ihrem externen Datenschutzbeauftragten.

In dieser Region macht eine Zusammenarbeit mit yourIT auf jeden Fall Sinn:

Bestellen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten von yourIT, wenn Sie aus folgenden Regionen kommen - denn unsere Mitarbeiter sind auch von hier.


Landkreise
Städte
Böblingen, Calw, Esslingen, Freudenstadt, Reutlingen, Rottweil, Schwarzwald-Baar, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Zollern-Alb, Zollernalbkreis
Aichtal, Albstadt, Alpirsbach, Altensteig, Bad Cannstatt, Bad Dürrheim , Bad Herrenalb, Bad Liebenzell, Bad Saulgau ,Bad Teinach-Zavelstein, Bad Urach, Bad Wildbad, Balingen, Birkach, Blumberg, Botnang, Böblingen, Bräunlingen ,Burladingen, Degerloch, Donaueschingen, Dornhan, Dornstetten, Esslingen, Feuerbach, Filderstadt, Freudenstadt, Fridingen an der Donau, Furtwangen im Schwarzwald, Geislingen, Gammertingen, Geisingen, Haigerloch, Haiterbach, Hayingen , Hechingen, Hedelfingen, Herrenberg, Hettingen, Horb am Neckar, Hüfingen ,Kirchheim unter Teck, Leinfelden-Echterdingen, Mengen ,Meßstetten, Meßkirch , Metzingen , Möhringen,, Mössingen, Mühlhausen, Mühlheim an der Donau, Münsingen, Münster Nagold, Neubulach, Neuffen, Nürttingen, Oberndorf am Neckar, Obertürkheim, Ostfildern, Owen, Pfullendorf, Pfullingen , Plieningen, Plochingen, Reutlingen, Rottenburg am Neckar, Rottweil, Rosenfeld, Scheer, Schiltach , Schömberg, Schramberg, Sigmaringen, Sillenbuch, Sindelfingen, Spaichingen, Starzach, Stammheim , St. Georgen im Schwarzwald, Stuttgart, Sulz am Neckar, Triberg im Schwarzwald, Trochtelfingen, Trossingen, Tübingen, Tuttlingen, Untertürkheim, Vaihingen, Veringenstadt, Villingen-Schwenningen, Vöhrenbach , Wangen, Weilheim an der Teck


Sollten Sie Ihren Firmensitz außerhalb unserer Region haben, können wir Sie auf Wunsch gerne trotzdem betreuen. Gerne nennen wir Ihnen aber auch einen unserer deutschlandweit vertretenen und ebenso qualifizierten Partner.

Möchten auch Sie unseren Weg ins Thema Datenschutz kennenlernen? Ich freue mich auf Ihre Projektanfrage. Fordern Sie uns!

Ihr

Thomas Ströbele