Das Verhältnis zwischen Datenschutzbeauftragter und Betriebsrat war lange Zeit unklar. Eine aktuelle Gesetzesänderung bringt Licht ins Dunkel.
Lange waren sich Datenschützer, Betriebsräte, Verantwortliche und Juristen uneins: Kann ein Betriebsrat im Rahmen seiner Betriebsratstätigkeit für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ein eigener „Verantwortlicher“ i. S. d. Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO sein? Am 16.07.2021 wurde die Sache durch die Neuregelung von § 79a Betriebsverfassungsgesetz geklärt. Die Antwort lautet: Nein!
Das Verhältnis zwischen Datenschutzbeauftragtem und Betriebsrat wurde endlich geklärt |
Bisher stand die Idee des Betriebsrats als eigener Verantwortlicher immer wieder im Raum. Dies verhinderte in vielen Fällen, dass der Datenschutzbeauftragte sich um die datenschutzrechtlichen Verarbeitungstätigkeiten des Betriebsrats richtig kümmern konnte...