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Dienstag, 10. Februar 2026

Clean Desk Policy: Warum Datenschutz bereits an der Schreibtischkante beginnt

Clean Desk Policy: Warum Datenschutz bereits an der Schreibtischkante beginnt

Warum ein aufgeräumter Arbeitsplatz die beste Firewall ist: Erfahren Sie, wie eine Clean Desk Policy die Informationssicherheit stärkt und Compliance-Risiken gemäß Art. 32 EU-DSGVO effektiv minimiert.
 

Clean Desk Policy

Dienstag, 20. Januar 2026

KI-Systeme & Datenschutz – Anforderungen an Governance und Datenkontrolle

KI-Systeme & Datenschutz – Anforderungen an Governance und Datenkontrolle

Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) wächst rasant in Unternehmen – von Chatbots über automatisierte Auswertungssysteme bis zu Entscheidungs-Engines. Doch die EU-DSGVO trifft hier klare Vorgaben: Sobald KI personenbezogene Daten verarbeitet, müssen Datenschutz-Grundsätze wie Rechtmäßigkeit, Transparenz und Datenminimierung eingehalten werden. In diesem Beitrag beleuchten wir, welche Anforderungen sich daraus ergeben, welche Praxisregeln gelten und wie Datenschutz- und IT-Sicherheitsteams effektiv zusammenarbeiten können.


KI-Systeme & Datenschutz  

Dienstag, 26. Juli 2022

Corona-Maßnahmen und Risikomanagement

Corona-Maßnahmen und Risikomanagement - Wie passt das zusammen?

Aktuell findet gefühlt alles statt, was während der von Bund und Land vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen nicht stattfinden durfte: Jeden Tag erhält man neue Einladungen zu Open Airs, Festivals, Konzerten, Firmenveranstaltungen, Privatgeburtstagen, Hochzeiten, etc. Und fast überall gelten keinerlei Corona-Maßnahmen mehr. Ist das aus Risikosicht vernünftig?

Fazit zu 20 Jahren yourIT - THE FÄST

Viele von Ihnen haben es mitbekommen: Auch wir hatten vergangenes Wochenende Grund zum Feiern: yourIT feierte mit Kunden, Interessenten, Lieferanten, Partnern, Mitarbeitern und Kind und Kegel 20 Jahre yourIT.

THE FÄST war klasse! Es hat einfach alles gepasst.

20 Jahre yourIT - THE FÄST - Nachlese für Teilnehmer und die es nicht geschafft haben
20 Jahre yourIT - THE FÄST - Nachlese

Während der Vorbereitungen sind wir irgendwann auf das Thema Corona-Maßnahmen gestoßen...

Dienstag, 15. Februar 2022

Versionierung und die (Un)ordnung der Welt oder: Wann sind die Regelung eines Dokuments anwendbar?

Versionierung und die (Un)ordnung der Welt oder: Wann sind die Regelung eines Dokuments anwendbar? 

Die wichtigste Teildisziplin des Variantenmanagement von Regelungsdokumenten: Versionierung 

Versionierung von Dokumenten
Versionierung von Dokumneten


Im letzten Blogbeitrag haben wir uns mit unterschiedlichen Arten von Dokumenten beschäftigt und dargelegt, wie diese in einer hierarchischen Struktur ineinandergreifen. Ziel war es, die einzelne Regelungsbereiche und Regelungstiefen zu bestimmen und voneinander abzugrenzen. 

Mittwoch, 3. November 2021

BLACKOUT - Unsere Buchempfehlung fürs Corona-HomeOffice 2021

BLACKOUT - der Roman von Marc Elsberg - empfiehlt sich als nützliche Lektüre fürs Corona-HomeOffice - nicht nur für Geschäftsführer und IT-Leiter.


Seit 1,5 Jahren arbeiten Mitarbeiter häufiger von zu Hause als aus dem Büro. Sie auch? Dann nutzen Sie die eingesparte Fahrtzeit doch für eine interessante Lektüre, die sich mit dem Thema IT-Security beschäftigt und viel mit Ihrem Beruf als Geschäftsführer, IT-Leiter / Administrator oder Datenschutzbeauftragter zu tun hat: Entscheiden Sie sich jetzt für den Roman BLACKOUT - Morgen ist es zu spät.


Buchempfehlung BLACKOUT
Empfohlene Urlaubslektüre von yourIT: Roman BLACKOUT - Morgen ist es zu spät

Der aktuelle Lagebericht 2021 des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI) macht es deutlich: 

Freitag, 31. Juli 2015

IT-Sicherheitsgesetz: Was Mittelständler beachten sollten und warum KMU oft indirekt betroffen sind

IT-Sicherheitsgesetz: Was Mittelständler beachten sollten und warum KMU oft indirekt betroffen sind

Das IT-Sicherheitsgesetz war ein wichtiger Schritt, um Mindestanforderungen an die Sicherheit informationstechnischer Systeme gesetzlich stärker zu verankern. Auch wenn sich der Beitrag ursprünglich auf die damalige Einführung bezog, ist die zentrale Frage bis heute aktuell: Betrifft das nur Betreiber kritischer Infrastrukturen oder müssen sich auch mittelständische Unternehmen damit befassen?

Die klare Antwort lautet: Auch viele KMU sollten das Thema nicht als „nur für andere relevant“ abtun. Denn selbst wenn sie nicht direkt unter gesetzliche Sonderanforderungen fallen, sind sie oft als Zulieferer, Dienstleister oder technische Partner mittelbar betroffen. Genau daraus ergeben sich praktische Pflichten, Kundenerwartungen und Sicherheitsanforderungen.


Überblick zum IT-Sicherheitsgesetz mit Sektoren, Branchen und Schutzzielen kritischer Infrastrukturen




Sonntag, 28. Dezember 2014

Vorsicht vor gefälschten Überweisungsträgern - Betrugsversuche aus dem Ausland

Wir möchten Sie hiermit dringend vor einer Betrugsmasche warnen, die gerade um sich greift. Immer öfter werfen Unbekannte Überweisungsträger mit gefälschten Unterschriften bei Banken ein oder senden diese per Post. Manchmal haben sie damit Erfolg. Bei uns von yourIT ging's gerade nochmal gut.


Uns von yourIT war diese Betrugsmasche mit den gefälschten Überweisungsträgern bereits bekannt. Immerhin durften wir erst im Juli 2014 neben Banken und dem LKA vortragen und die IT-Sicht vertreten bei der Veranstaltung "Betrugsversuche aus dem Ausland". Ein Vertreter der regionalen Banken hatte über die Betrugsmasche mit gefälschten Überweisungsträgern berichtet. Er hatte auch darauf hingewiesen, dass sie ihr Risikomanagement darauf ausgerichtet hatten. Die Bankmitarbeiter sind darauf geschult. Wer hätte gedacht, dass jemand versuchen würde, diesen Betrugsversuch kaum 5 Monate später bei uns selbst anzuwenden.

Betrugsversuch aus dem Ausland - gefälschter Überweisungsträger

Wie läuft der Betrugsversuch ab?


Innerhalb von nur 3 Tagen wurden an unsere beiden Girokonten bei unseren Hausbanken 2 Überweisungsträger geschickt. Beide kamen aus Spanien. Beide wollten etwas mehr als 19.000 EUR abbuchen. Wir sprechen hier also von fast 40.000 EUR. Die Unterschriften beider (!) Geschäftsführer auf den Überweisungsträgern sahen täuschend etc. aus.

In beiden Fällen fielen die Überweisungsträger den Bankangestellten nur deshalb auf,
  • weil die Bank unser Unternehmen kennt,
  • weil wir eigentlich nie Überweisungsträger verwenden und
  • weil wir selten bis nie Überweisungen ins Ausland tätigen.
Die Bankvertreter haben daher erstmal bei uns angefragt und um Freigabe gebeten. Da bei uns nur Geschäftsführer Zahlungen freigeben dürfen, konnte dies bei uns selbstverständlich nicht funktionieren.

Wie sieht das bei Ihrem Unternehmen aus?


Sie sollten sich folgende Fragen stellen:
  • Ist Ihr Unternehmen Ihrer Bank ausreichend bekannt?
  • Verwenden Sie noch papierbasierte Überweisungsträger? Ist dies der Bank bekannt?
  • Kommen Überweisungen ins Ausland von Ihrem Konto vor?

Wer haftet bei einem erfolgreichen Überweisungsmissbrauch?


Erst einmal wird gemäß § 675 u BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die Bank haften, denn bei einer vom Kontoinhaber nicht autorisierten Überweisung ist zwischen Kontoinhaber und der Bank kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Kein Wunder also, dass die Bankmitarbeiter gut geschult und das Risikomanagement aktiv sind.

Um Ärger mit der Bank zu vermeiden empfehlen wir allerdings, selbst entsprechende Vorkehrungen zu treffen und die Schadenswahrscheinlichkeit dadurch zu senken.

Wie können Sie diesen Betrugsversuchen mit gefälschten Überweisungsträgern vorbeugen?


Folgende Maßnahmen sollten Sie jetzt ergreifen:
  • Machen Sie Ihre Bank auf die Betrugsmasche aufmerksam (falls noch nicht bekannt).
  • Teilen Sie Ihrer Bank Ihr übliches Überweisungsverhalten mit.
  • Falls möglich: Verzichten Sie komplett auf beleghafte Überweisungen. Oder veranlassen Sie, dass Ihre Bank bei beleghaften Überweisungen immer Rücksprache mit Ihnen hält.
  • Grenzen Sie die Zahl der Länder ein, an die Sie Überweisungen tätigen werden.
Ein weiterer wichtiger Hinweis kommt vom LKA und zielt auf die täuschend echten Unterschriften der yourIT-Geschäftsführer auf den Überweisungsträgern:
  • Veröffentlichen Sie auf keinen Fall Unterschriftsproben der Zeichnungsberechtigten Ihres Unternehmens (Vorstand, Geschäftsführer, Prokuristen, ...). Angebote müssen in der Regel nicht unterschrieben werden. Wer von sich Unterschrifts-Muster gar im Internet veröffentlicht, braucht sich über Betrugsversuche mit gefälschten Überweisungsträgern nachher nicht wundern.
Achtung: Es wurden bereits Fälle bekannt, in denen der Überweisungsträger ein deutsches Girokonto als Empfängerkonto enthielt. Begrenzen Sie Ihr Augenmerk also nicht ausschließlich auf ausländische Konten.

So machen Sie Ihr Unternehmen sicherer


Bereits im Juli haben wir 10 Handlungsempfehlungen verfasst, um Ihr Unternehmen sicherer zu machen. Lesen Sie hier weiter.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit dieser Information weiterhelfen.

yourIT - securITy in everything we do.



Ihr Thomas Ströbele

Thomas Ströbele