Der Europäische Gerichtshof hat am 24. November 2011 bestätigt, dass es sich bei IP-Adressen um personenbezogene Daten handelt.
Bei diesem Urteil ging es in der Hauptsache zwar nicht direkt um diese Entscheidung, jedoch bemerkt das Gericht in Randnotiz 51 des Urteils zu den IP-Adressen: "... wobei es sich bei diesen Adressen um personenbezogene Daten handelt, da sie die genaue Identifizierung der Nutzer ermöglichen."
Eine Unterscheidung von statischen und dynamischen IP-Adressen wurde bei diesem Urteil nicht vorgenommen. Auch wurden sonstige strittige Themen nicht behandelt.
Da es sich bei diesem Urteil aber um die erste höherinstanzliche gerichtliche Entscheidung handelt, kann man wohl davon ausgehen, dass die Richtung für künftige Urteile nun vorgegeben ist.
Zum Urteil des EuGH gelangen Sie hier: http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-70/10
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Mittwoch, 22. Februar 2012
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