Vergangenen Freitag (15.10.2021) wurde die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg zuletzt an die veränderte epidemische Lage angepasst. Was ist neu? Aus Datenschutzsicht erst einmal nicht viel - das 2G Optionsmodell gibt es jetzt auch bei uns. Aber eine Neuerung gibt es, die datenschutzrechtlich außerordentlich relevant ist - § 18 Allgemeine betriebliche Testungen.
Neue Corona-Verordnung für Baden Württemberg |