Mittwoch, 24. April 2019

LfDI-BW plant fast 20 mal mehr Datenschutz-Kontrollen im Ländle

Der Baden-Württembergische Landesdatenschützer Stefan Brink plant einer Meldung der Stuttgarter Zeitung (StZ) zufolge, die Zahl der Kontrollen im Ländle durch seine Behörde massiv aufzustocken. Da nicht genügend Personal zur Verfügung steht, soll dafür die Zahl der Beratungen für kleine Unternehmen und Vereine zurückgefahren werden.


Der Landesdatenschutz Baden-Württemberg will 2019 viel mehr kontrollieren als bisher

Kurswechsel in 2019 - Kontrolle geht jetzt vor Beratung


Das Landesamt für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg (kurz: LfDI-BW) ist eine Landesbehörde mit derzeit nur etwa 60 Mitarbeitern. Von diesen wurden im vergangenen Jahr gerade mal 13 Kontrollen durchgeführt. Stattdessen wurde großer Wert auf den Beratungsauftrag des LfDI-BW gelegt.

Das soll sich nun ändern.


Donnerstag, 18. April 2019

Bis zu 50% EU-Fördermittel für Datenschutz-Ausbildung in Baden-Württemberg

Seit Anfang 2018 arbeiten wir im Bereich Datenschutz-Schulungen mit unserem Partner Verein zur Förderung der Berufsbildung e. V., kurz VFB, zusammen. Der VFB ist die Bildungseinrichtung der IHK-Bezirkskammern Ludwigsburg und Böblingen und bringt 35 Jahre Erfahrung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung mit. Die Partnerschaft ohne viel Blabla: der VFB organisiert, yourIT schult. Ab können unsere Datenschutz-Schulungen auch mit EU-Fördermitteln mit bis zu 50% der Kosten gefördert.



Bis zu 50% EU-Fördermittel auf Datenschutz-Schulungen von yourIT


yourIT setzt bereits seit 2013 sehr erfolgreich ESF-Fördermittel ein, um mittelständischen Unternehmen die Datenschutz-Initialprozesse Analyse und (Erst-) Beratung (kurz: Phase A+B) attraktiv anzubieten (weitere Infos hierzu unter https://www.mitgroup.eu) . So haben wir in den letzten Jahren über 200 geförderte Beratungen im Mittelstand durchgeführt. Der Rückfluß an Fördermitteln an die Unternehmen betrug weit über 300.000 EUR.

Mittwoch, 10. April 2019

Videoüberwachung nach EU-DSGVO

Mit der Videoüberwachung wird eine vermeintlich schnelle und einfache Lösung geboten, um Sicherheitsprobleme zu identifizieren und zu verhindern. Doch die Videoüberwachung muss nach den Grundsätzen der EU-DSGVO eingerichtet werden.


Mit der Videoüberwachung wird eine vermeintlich schnelle und einfache Lösung geboten, um Sicherheitsprobleme zu identifizieren und zu verhindern. Gebäude können so auch außerhalb der Geschäfts-/Arbeitszeiten überwacht werden und das, ohne den Personalaufwand zu erhöhen. Dennoch gilt zu beachten, dass Videoüberwachung in das Persönlichkeitsrecht der aufgezeichneten Person eingreift. Aus diesem Grund bedarf es einer genaueren Betrachtung.

Ist die Videoüberwachung wirklich die vermeintlich schnelle und einfache Lösung? Datenschutz; DSGVO; Balingen Datenschutzbeauftragter; Video
Ist die Videoüberwachung wirklich die vermeintlich schnelle und einfache Lösung?

Jeder Mensch hat das Recht, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen, ohne dass sein Verhalten permanent mit Hilfe von Kameras beobachtet oder aufgezeichnet wird.