Um unsere Empfehlung an unsere Leser aus unserem Post vom 18.07.2020, erstmal vorbereitet zu sein und Aktivität zu zeigen, zu unterstreichen, haben wir uns für Sie die bisherigen Reaktionen des Bundesdatenschutzbeauftragten und der Landesdatenschutzbeauftragten überprüft.
Ergänzung zum Post vom 18.07.2020: Unternehmer-Tipps nach dem Aus für das "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA.
Das EuGH-Urteil hebt zwar nur den EU-US Privacy Shield auf, aber auch Standardvertragsklauseln sind bei Transfers an Stellen in den USA kritisch, und es muss überprüft werden, ob der Datenimporteur die Auflagen des Vertragswerks einhalten kann.
Hier ein Überblick. Zwei Wochen nach dem Aus für das Privacy Shield am 16.07.2020 gibt es von Seiten der Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten noch nicht viel Anwendbares für die Verantwortlichen der Unternehmen in Deutschland und uns Datenschutzbeauftragte.
Schlimmer noch: Die Aufsichtsbehörden vertreten zur Zeit noch uneinheitliche Auffassungen zur Prüfpflicht der Verantwortlichen. So sieht Rheinland-Pfalz eine Prüfpflicht der Verantwortlichen, Hamburg hingegen sieht die Prüfpflicht eher bei den Aufsichtsbehörden. Thüringen sieht die Prüfpflicht sowohl bei den Verantwortlichen als auch bei den Aufsichtsbehörden.
Was sagen die Aufsichtsbehörden zum Aus für das Privacy Shield? |