Nach EuGH - Urteil: Die zentrale deutsche Norm zum Beschäftigtendatenschutz ist in Teilen unwirksam - wie geht es jetzt weiter?
Im März 2023 hat der EuGH entschieden, dass Normen wie § 26 Abs. 1. S. 1 BDSG, eine zentrale Norm des nationalen Beschäftigtendatenschutzes in Deutschland, europarechtswidrig sind (Urteil vom 30.03.2023, Rs. C-34/21), weil sie nur den Inhalt des Art. 6 EU-DSGVO wiederholen. Viele Unternehmen fragen sich, was sie nun tun müssen.
Beschäftigtendatenschutz |
In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit dieser Frage und insbesondere auch damit, was das Urteil für Betriebsvereinbarungen bedeutet.