Freitag, 26. Juli 2019

EU-DSGVO - Entsorgung von Datenträgern - Darauf sollten Sie achten!

Fehler bei der Entsorgung von Datenträgern gehören unverändert zu den häufigsten Datenpannen. Eine überraschend große Zahl einschlägiger Verletzungsmeldungen an die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz zeigt: Die Aufmerksamkeit bei der Entsorgung von Datenträgern darf nicht nachlassen!


Papier als klassischer Datenträger


Klassischer „Datenträger“ ist Papier. Büros ganz ohne personenbezogene Daten auf Papier sind nach wie vor selten. Fast jeder druckt gelegentlich eine E-Mail aus. Und Notizzettel aller Art finden sich auch fast überall. All dies landet im Papierkorb. Hoffentlich im richtigen. Denn sollte zum Beispiel für Kunststoffabfälle auch noch ein „gelber Sack“ bereitstehen, findet immer wieder so mancher Zettel seinen Weg unzulässigerweise dorthin.

Altbestände


Oft gibt es noch „Altbestände“ in Form von Ordnern voller Papier oder auch in Form von Schachteln voller loser Blätter.

EU-DSGVO - Entsorgung von Datenträgern - Darauf sollten Sie achten!
EU-DSGVO - Entsorgung von Datenträgern - Darauf sollten Sie achten!

Donnerstag, 18. Juli 2019

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VvV)

„Verzeichnis“ – das hört sich nach Bürokratie und Arbeit an. Und was bitte bedeutet der seltsame Begriff „Verarbeitungstätigkeiten“? In jedem Fall sollten Sie wissen: Unternehmen droht Ärger, wenn sie kein solches Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VvV) haben. Also helfen Sie mit, es zu erstellen, wenn man Sie darum bittet.


Neue Regeln seit 25. Mai 2018


Unternehmen müssen seit 25. Mai 2018 die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) beachten. Sie ist ein EU-Gesetz. Das hat sich herumgesprochen. Weniger bekannt ist den meisten, dass die EU-DSGVO neue Formalien mit sich bringt. Kernstück ist dabei das „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ - kurz VvV.

Ohne Stress zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten - mit Unterstützung durch yourIT
Ohne Stress zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VvV) - mit Unterstützung durch yourIT

Donnerstag, 11. Juli 2019

Irisches Datentransferweltende: Schrems II, der EuGH und die (Un)Freiheiten der Aufsichtsbehörden

Irisches Datentransferweltende: Schrems II, der EuGH und die (Un)Freiheiten der Aufsichtsbehörden

Wir haben uns gestern näher mit dem „Schrems II“-Fall vor dem EuGH beschäftigt. Hintergrund war die Anhörung in Luxemburg am 09.07.2019. Offizielles Ziel war, rauszufinden, ob das Verfahren unsere Kunden betrifft, inoffiziell wollten wir nur eine Bestätigung, dass das uns nicht betrifft. Hat leider nicht ganz geklappt. 


Kurz zum Fall: Die irische Aufsichtsbehörde lässt beim EuGH anfragen (nachdem der Datenschutzaktivist Max Schrems gegen Facebook in Irland vorgegangen ist und ein nationales Gericht den Fall an den EuGH verwiesen hat), wie sie die Übertragung von personenbezogene Daten an Facebook USA bewerten soll, wenn diese Übertragung auf dem Privacy Shield sowie Standardvertragsklauseln basiert. 



Aus Sicht des Datenschutzes ist die Irische See manchmal kleiner als gedacht


Montag, 1. Juli 2019

Bundestag verabschiedet Anpassung zum BDSG-neu

Die Grenze für die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten wird auf 20 Personen heraufgesetzt - oder wie der Gesetzgeber neue Bußgeldfallen stellt.



Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. Juni 2019 den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU-Verordnung 2016 / 679 beschlossen.
 Am meisten Aufmerksamkeit hat dabei Veränderung der Benennungspflicht bekommen.

Das zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz (2. DSAnpUG-EU) bietet aber noch mehr Gesprächsstoff. Z.B. das 'Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik' (BSI) – „die mit dem IT-Grundschutz“ - wird vor Betroffenenanfragen geschützt durch Einschränkung der Auskunftsrechte. Es gibt berechtigte Zweifel, ob dies sinnvoll ist, wenn nun DIE Behörde für Informationssicherheit weniger transparent arbeiten darf - vertrauensbildende Maßnahmen sehen jedenfalls anders aus. 

Schön, wenn wenigstens für die Bürokratie die Bürokratie abgebaut wird. Wie aber ist nun zu bewerten, dass jetzt nur noch Unternehmen, in denen mehr als 20, statt bisher 10 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, verpflichtend einen Datenschutzbeauftragen bestellen müssen?


2 Zweites Datenschutz Anpassungsgesetz EU-DSGVO BDSG-neu Erste Änderung Folgen Unternehmen
Zukünftige Pflicht zu Benennung eines DSB ab 20 Mitarbeitern - Wann es sich lohn, durchzählen