Datenschutz macht Arbeit. Das gilt besonders für Maßnahmen der Datensicherheit, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails. Kann man sich solche Mühen sparen, wenn ein Kunde damit ausdrücklich einverstanden ist?
Datensicherheit verlangt Differenzierung
Gleich zu Beginn eine Klarstellung: Nein, es steht nirgends in der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dass E-Mails immer verschlüsselt werden müssten. Aber die EU-DSGVO verlangt, dass man sich Gedanken darüber macht, wann dies nötig ist. Wir sprechen hier von einer "risikobasierten Vorgehensweise". Die sehr umfangreiche Regelung über die Sicherheit der Verarbeitung in Art. 32 EU-DSGVO zwingt Unternehmen dazu, sich zu entscheiden. Ist das Risiko für den Datenschutz so hoch, dass eine Verschlüsselung notwendig ist?Oder ist das nicht der Fall?
Einwilligung von Kunden in mangelhafte Datensicherheit möglich? |
Der Zwang zur Entscheidung gilt auch für viele andere Fragen rund um die Sicherheit der Verarbeitung. So ist etwa eine Entscheidung nötig, wie intensiv eine Zugangskontrolle sein muss. In einem großen Rechenzentrum wird sie sicher anders aussehen als in einer Werbeagentur mit einigen wenigen Kundenlisten. Oder nehmen Sie nur ein Krankenhaus als Beispiel...