Wie ich eben erfahren habe hat es yourIT dieses Jahr wieder geschafft. Mit dem erneuten Gewinn des Hauptpreises im Mittelstandsprogramms 2012 knüpft yourIT an die erfolgreichen Erfolge der Jahre 2003 bis 2009 an. Insgesamt war yourIT bereits 7 Mal Preisträger im Mittelstandsprogramm. Nachdem yourIT im September 2012 10-jähriges Firmenjubiläum feiert, kann sich diese Erfolgsbilanz sicher sehen lassen.
Hauptsponsor für diesen Preis ist die Kresse und Discher Wirtschaftsverlag GmbH, Herausgeber des Wirtschaftsmagazins econo. Das Verbreitungsgebiet von econo umfasst mehr als 200.000 Unternehmen, rund vier Millionen Einwohner und 1,2 Millionen Beschäftigte. Das Magazin setzt auf eine dezentrale Struktur und ist dabei konsequent regional.
Interessanterweise deckt sich das Verbreitungsgebiet des Magazins econo - das sind die Regionen Nord- und Südbaden sowie Schwarzwald-Alb-Bodensee - ziemlich genau mit dem "normalen" Vertriebsgebiet von yourIT für die Bereiche Systems, Solutions und Consulting.
Über yourIT: Unser Ziel ist es, die IT-Prozesse unserer Kunden zu optimieren und damit langfristig die Wettbewerbsfähigkeit im globalen Markt zu steigern. Als innovatives Systemhaus in der Region Neckar-Alb prüfen wir den Sicherheits-Status der IT-Infrastruktur, spüren vorhandene Schwachstellen auf, erarbeiten Konzepte für IT- Sicherheit & Datenschutz und implementieren die für den Kunden besten Lösungen. Wir unterstützen unsere Kunden ebenso bei der Richtlinien-Definition, Einhaltung der Policies und sichern so den laufenden Betrieb.
Wir freuen uns sehr, wieder Preisträger des Mittelstandsprogramms zu sein. Diese Auszeichnung wird unser Image weiter stärken und unseren Bekanntheitsgrad in den von econo abgedeckten Gebieten und sicher auch darüber hinaus weiter steigern.
Hier bloggen wir als #THECOMPLIÄNCE. Seit über 18 Jahren ist unser Team für Sie tätig als Berater, Implementer, Auditor, Trainer sowie als externer Beauftragter in den Bereichen Cybersecurity (NIS2), Datenschutz (EU-DSGVO) & Informationssicherheit (ISO 27001). Unsere Kunden sind u.a. mittelständische und Konzern-Unternehmen in verschiedenen Branchen wie Maschinenbau, Medizintechnik, Lebensmittel, etc. Dabei nutzen wir sofern möglich die Ihrem Unternehmen zustehenden Fördermittel.
Dienstag, 17. April 2012
Freitag, 13. April 2012
Unterliegen Ort und Datum einer Vortrags-Veranstaltung dem Datengeheimnis?
Heute erhielt ich die Einladung von der IHK Reutlingen zum Vortragsnachmittag "Social Media - Was man kann und was man darf" - Rechtliche Grenzen und Hintergründe der Social Networks.
Damit ich nicht so viel schreiben muss, habe ich Euch die Einladung als PDF eingescannt:
Lest einfach selbst nach: Während alle personenbezogenen Daten der Vortragenden sowie des Ansprechpartners bei der IHK mitgeteilt werden, fehlen zwei wichtige Punkte für die Veranstaltung:
1. Ort und
2. Datum
In Kreisen der eingeladenen IHK-Mitglieder geht nun anscheinend das Gerücht um, diese Informationen würden dem Datengeheimnis unterliegen und wären daher aufgrund spezieller Datenschutzgesetze nicht mitgeteilt worden. Diesem Gerücht möchte ich hiermit widersprechen und werde es kurz widerlegen.
In jeder halbwegs sinnvollen Datenschutz-Einsteigerschulung wird ganz am Anfang darauf hingewiesen, dass das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Schutz personenbezogener Daten erlassen wurde.
An den Daten Ort und Datum kann ich aber nichts personenbezogenes feststellen. Folglich kann das mit dem Datengeheimnis tatsächlich nur ein Gerücht sein (q.e.d.). Auch die Geheimhaltung begründende Betriebsgeheimnisse und/oder Geschäftsgeheimnisse getraue ich mich im Falle dieser öffentlichen IHK-Veranstaltung definitiv ausschließen.
Nachdem ich von der IHK Reutlingen erfahren habe, dass dort aufgrund der fehlenden Daten bereits Telefonanrufe in dreistelliger Zahl eingegangen sind, möchte ich hier abhilfe schaffen und verrate Ihnen die bisher streng geheimen und gut gehüteten Informationen zum Vortrag:
Ort: Vortragssaal der IHK Reutlingen
Datum: 26.04.2012
Hatte ich bereits erwähnt, dass ich als Referent den Part für "Social Media & Datenschutz" übernehmen darf? Vielleicht kann ich das nutzen, um weitere Gerüchte und Irrtümer rund um das Thema Datenschutz auszumerzen.
Ich denke, diese Veranstaltung sollte sich keiner entgehen lassen (zur Online-Anmeldung). Das wird sicher witzig.
Ein schönes Wochenende wünscht
Thomas Ströbele
Damit ich nicht so viel schreiben muss, habe ich Euch die Einladung als PDF eingescannt:
Lest einfach selbst nach: Während alle personenbezogenen Daten der Vortragenden sowie des Ansprechpartners bei der IHK mitgeteilt werden, fehlen zwei wichtige Punkte für die Veranstaltung:
1. Ort und
2. Datum
In Kreisen der eingeladenen IHK-Mitglieder geht nun anscheinend das Gerücht um, diese Informationen würden dem Datengeheimnis unterliegen und wären daher aufgrund spezieller Datenschutzgesetze nicht mitgeteilt worden. Diesem Gerücht möchte ich hiermit widersprechen und werde es kurz widerlegen.
In jeder halbwegs sinnvollen Datenschutz-Einsteigerschulung wird ganz am Anfang darauf hingewiesen, dass das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Schutz personenbezogener Daten erlassen wurde.
An den Daten Ort und Datum kann ich aber nichts personenbezogenes feststellen. Folglich kann das mit dem Datengeheimnis tatsächlich nur ein Gerücht sein (q.e.d.). Auch die Geheimhaltung begründende Betriebsgeheimnisse und/oder Geschäftsgeheimnisse getraue ich mich im Falle dieser öffentlichen IHK-Veranstaltung definitiv ausschließen.
Nachdem ich von der IHK Reutlingen erfahren habe, dass dort aufgrund der fehlenden Daten bereits Telefonanrufe in dreistelliger Zahl eingegangen sind, möchte ich hier abhilfe schaffen und verrate Ihnen die bisher streng geheimen und gut gehüteten Informationen zum Vortrag:
Ort: Vortragssaal der IHK Reutlingen
Datum: 26.04.2012
Hatte ich bereits erwähnt, dass ich als Referent den Part für "Social Media & Datenschutz" übernehmen darf? Vielleicht kann ich das nutzen, um weitere Gerüchte und Irrtümer rund um das Thema Datenschutz auszumerzen.
Ich denke, diese Veranstaltung sollte sich keiner entgehen lassen (zur Online-Anmeldung). Das wird sicher witzig.
Ein schönes Wochenende wünscht
Thomas Ströbele
Dienstag, 10. April 2012
Lassen Sie jetzt Ihre Auftragsdatenverarbeiter gemäß § 11 BDSG überprüfen
Die Novellen des Bundesdatenschutzgesetzes aus dem Jahre 2009 haben für viele Unternehmen Änderungen mitgebracht. Eine der wichtigsten war die Neuordung des § 11 BDSG Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag. Kaum ein Unternehmen ist von diesen neuen Regelungen nicht betroffen.
Neben den anderen Punkten wird in diesem neuen § 11 BDSG erstmals geregelt, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer sorgfältig auszuwählen hat. § 11 Abs. 2 S.4 regelt die Pflicht des Auftraggebers, sich vor Beginn in einer Erstkontrolle und sodann regelmäßig von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen. Die Missachtung dieser Pflicht ist im Übrigen bußgeldbewehrt (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 b BDSG). Das Ergebnis ist zu dokumentieren. (Vergleiche hierzu BDSG Kommentar Gola/Schomerus, 10. Auflage, Verlag CH. Beck, München)
Lassen Sie jetzt Ihre Auftragsdatenverarbeiter gemäß § 11 BDSG überprüfen |
Doch wie soll ein Unternehmen nun diesen Kontrollpflichten effektiv nachkommen? Meist gibt es niemanden im Unternehmen, der die Kontrolle durchführen kann. Auch unerfahrene interne Datenschutzbeauftragte haben damit erfahrungsgemäß ihre Mühe. Im Falle einer Auftragsdatenverarbeitung im Konzern ist die Überprüfung durch einen externen Dienstleitser wie yourIT meist angenehmer zu gestalten.
Hier hilft meist nur die Beauftragung eines erfahrenen Dienstleisters wie unseren Beratern für Datenschutz & IT-Sicherheit von yourIT.
Die Vorprüfung: Anlegen einer Liste der Auftragsdatenverarbeiter
Zuallererst prüfen wir, welche Lieferanten überhaupt als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne von § 11 BDSG für Ihr Unternehmen tätig sind. Typische Beispiele für Auftragsdatenverarbeitung sind:
- Ihr Callcenter soll die Kunden des Auftraggebers anrufen;
- Ihr Lettershop soll Briefe an die Kunden des Auftraggebers adressieren;
- Ihr IT- / TK-Systemhaus wartet die IT-Systeme des Auftraggebers per Fernwartung;
- Sie stellen das Rechenzentrum für Ihren Auftraggeber;
- Sie entsorgen Papier und/oder Datenträger für Ihren Auftraggeber.
Keine Auftragsdatenverarbeitung liegt z.B. vor bei reinem Postversand oder Bankgeschäften.
Durchführung der Kontrolle:
Die Berater von yourIT erfassen, analysieren und bewerten die beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) für Datenschutz & IT-Sicherheit.- Aufnahme des Ist-Zustandes der TOM beim Auftragnehmer vor Ort (Erstbegehung) und Feststellung von Datenschutz-Schwachstellen.
- Aufnahme der Schwachstellen im IT-Netzwerk (unter Einsatz von QualysGuard).
- Aufnahme weiterer datenschutz- und sicherheitsrelevanter Informationen anhand strukturierter Checklisten.
- Bewertung der gefundenen Schwachstellen nach Gefährdungen und Risiken.
- Erstellung eines ausführlichen Prüfberichts über den Stand des Datenschutzes und der auf die Auftragsdatenverarbeitung bezogenen IT-Sicherheit. Zur Behebung festgestellter Schwachstellen werden Maßnahmenempfehlungen gegeben.
Wir würden uns freuen, wenn auch Sie uns künftig mit der Kontrolle Ihrer Auftragsdatenverarbeiter beauftragen würden.
Gerne beantworte ich Ihre Fragen und erstelle Ihnen ein individuelles, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot. Fordern Sie uns!
Unsere Datenschutz-Beratung - sponsored by ESF
Sie tun sich schwer damit, für Ihr Unternehmen schriftliche Richtlinien für Datenschutz & IT-Sicherheit zu formulieren? Wir übernehmen das gerne für Sie. Mit unserem Beratungspaket "Datenschutzkonzept Phase A+B" legen wir die Grundlage für die Erstellung von zu Ihrem Unternehmen passenden Datenschutzrichtlinien und IT-Sicherheitsrichtlinien.
Aktuell werden unsere Erstberatungen im Bereich Datenschutz von der BAFA mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds gefördert.
Unser gefördertes Datenschutz-Beratungskonzept Phase A+B |
Weitere Infos hierzu finden Sie auf unserer Fördermittelseite http://www.mitgroup.eu/unsere-beratungspakete/3-datenschutzkonzept
Ich freue mich auf Ihre Projektanfrage. Fordern Sie uns!
Ihr Thomas Ströbele
Mittwoch, 4. April 2012
So werden Sie betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach § 4f BDSG und so bleiben Sie es auch
In meiner täglichen Arbeit als Berater für Datenschutz & IT-Sicherheit stelle ich fest, dass der Tätigkeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten immer mehr Bedeutung zugemessen wird. Die meisten Unternehmen haben mittleile erkannt, dass der sensible Umghang mit personenbezogenen Daten wichtig ist - das gilt für Mitarbeiterdaten, Bewerberdaten und die Daten von Kunden und Lieferanten in gleichem Maße.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte soll z.B. auf Datensparsamkeit und Transparenz in der Datenverarbeitung hinwirken. Gleichzeitig übernimmt er die Kontrolle und die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen.
Als betrieblicher Datenschutzbeauftragter oder Datenschutzkoordinator sollten Sie sich in verschiedenen Fachgebieten auskennen. Sie sollten firm sein mit juristischen, technischen und organisatorischen Fragestellungen. Und täglich kommen neue Aufgaben dazu. Welcher Datenschutzbeauftragte musste sich z.B. im Jahr 2010 bereits mit Themen wie Bring Your Own Device (BYOD) oder Social Media beschäftigen? Heute kommen Sie kaum noch daran vorbei. Oft hinkt daher die verfügbare Datenschutz-Literatur den tatsächlichen Anforderungen hinterher.
Daher ist es für Sie als betrieblicher Datenschutzbeauftragter unbedingt notwendig, dass Sie aktuell geschult sind und von externen Datenschutz-Beratern betreut werden, um somit Antworten auf die aktuellen Fragestellungen liefern zu können. Erfahrungsgemäß fehlt den internen Datenschutzbeauftragten die Zeit, alle Änderungen und Neuerungen auf dem Gebiet Datenschutz selbst zu verfolgen.
Da uns diese Problematik bekannt ist, bieten wir Ihnen mit unserem Schulungs- und Betreuungsangebot die Möglichkeit, sich an einem zweitägigen Einsteigerseminar einen ersten Überblick darüber zu verschaffen, was auf Sie zukommen wird. Danach bieten wir Ihnen eine Schulung "Die ersten 100 Tage als Datenschutzbeauftragter" sowie jährliche Fortbildungen an. Alle unsere Schulungen sind hauptsächlich Praxisseminare, in denen gearbeitet wird. Trotzdem liefern wir Ihnen die notwendige Theorie in machbaren Bissen mit.
Gleichzeitig können Sie ständig auf unsere Unterstützung als Berater für Datenschutz & IT-Sicherheit zählen. Entsprechende Beraterverträge bieten wir Ihnen gerne an.
Für weitere Informationen zu unseren Datenschutz-Schulungen kontaktieren Sie mich bitte.
Ich freue mich darauf, Sie bei unseren Seminaren begrüßen zu dürfen.
Ihr Thomas Ströbele
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte soll z.B. auf Datensparsamkeit und Transparenz in der Datenverarbeitung hinwirken. Gleichzeitig übernimmt er die Kontrolle und die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen.
Als betrieblicher Datenschutzbeauftragter oder Datenschutzkoordinator sollten Sie sich in verschiedenen Fachgebieten auskennen. Sie sollten firm sein mit juristischen, technischen und organisatorischen Fragestellungen. Und täglich kommen neue Aufgaben dazu. Welcher Datenschutzbeauftragte musste sich z.B. im Jahr 2010 bereits mit Themen wie Bring Your Own Device (BYOD) oder Social Media beschäftigen? Heute kommen Sie kaum noch daran vorbei. Oft hinkt daher die verfügbare Datenschutz-Literatur den tatsächlichen Anforderungen hinterher.
Daher ist es für Sie als betrieblicher Datenschutzbeauftragter unbedingt notwendig, dass Sie aktuell geschult sind und von externen Datenschutz-Beratern betreut werden, um somit Antworten auf die aktuellen Fragestellungen liefern zu können. Erfahrungsgemäß fehlt den internen Datenschutzbeauftragten die Zeit, alle Änderungen und Neuerungen auf dem Gebiet Datenschutz selbst zu verfolgen.
Da uns diese Problematik bekannt ist, bieten wir Ihnen mit unserem Schulungs- und Betreuungsangebot die Möglichkeit, sich an einem zweitägigen Einsteigerseminar einen ersten Überblick darüber zu verschaffen, was auf Sie zukommen wird. Danach bieten wir Ihnen eine Schulung "Die ersten 100 Tage als Datenschutzbeauftragter" sowie jährliche Fortbildungen an. Alle unsere Schulungen sind hauptsächlich Praxisseminare, in denen gearbeitet wird. Trotzdem liefern wir Ihnen die notwendige Theorie in machbaren Bissen mit.
Gleichzeitig können Sie ständig auf unsere Unterstützung als Berater für Datenschutz & IT-Sicherheit zählen. Entsprechende Beraterverträge bieten wir Ihnen gerne an.
Für weitere Informationen zu unseren Datenschutz-Schulungen kontaktieren Sie mich bitte.
Ich freue mich darauf, Sie bei unseren Seminaren begrüßen zu dürfen.
Ihr Thomas Ströbele
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