Personenbezogene Daten sind zu schützen, einige Daten haben sogar einen besonders hohen Schutzbedarf. Kann man das den Daten eigentlich ansehen?
Was bedeutet Personenbezug?
Im Datenschutz geht es um den Schutz personenbezogener Daten. Das klingt nach einer Binsenweisheit. Doch was hat es mit dem Personenbezug auf sich? Was versteht man unter personenbezogenen Daten? Im bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt) findet man dazu: „Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).“
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Woran erkenne ich den Schutzbedarf personenbezogener Daten? |
In der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO/GDPR), die ab 25. Mai 2018 anzuwenden ist, steht: „Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden betroffene Person) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.“