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Freitag, 5. Februar 2021

Die yourIT-Academy für Weiterbildungen zum Thema Datenschutz & Informationssicherheit - Jetzt mit Fördermitteln!

Nicht verpassen: Als Teilnehmer von Schulungen in der yourIT-Academy erhalten Sie bis zu 50% Fördermittel auf die Teilnehmergebühr. Füllen Sie einfach den von uns bereitgestellten Fragebogen aus. Wir kümmern uns um den Rest. Wir präsentieren Ihnen die yourIT-Academy in Balingen. Mit vielen spannenden Schulungen / Seminaren zum Thema Datenschutz & Informationssicherheit, Software-Entwicklung und IT-Technik.


Mit dem erfolgreichen Umzug in unsere neue Firmenzentrale in Balingen bietet sich uns jetzt die Möglichkeit, Schulungen zu unseren Fachbereichen 

im eigenen Haus anzubieten. Diese Fachbereiche und das darin enthaltene Fachwissen wollen wir mit unserer Academy an Kunden und Interessenten bringen.


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Moderne gut ausgestattete Schulungsräume erwarten Sie in der yourIT Academy


Donnerstag, 10. September 2020

Tausendsassa Datenschutzkoordinator - Wie Sie Datenschutz jetzt selbst aktiv umsetzen

Viele kleine Unternehmen, Kanzleien und Praxen wurden Mitte 2019 von der Pflicht befreit, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Diese sollten nun reagieren und entweder freiwillig einen (externen) Datenschutzbeauftragten bestellen oder zumindest einen oder mehrere interne Datenschutzkoordinatoren bestellen und entsprechend ausbilden. Denn die Pflicht zu Aufbau und Pflege eines Datenschutz-Managementsystems (DSMS) im Unternehmen ist geblieben. Packen wir's an!


Hintergründe für diesen Blogbeitrag



Der Datenschutzkoordinator - ein Tausendsassa!

Der Bundestag hat im 2. DSAnpUG den Schwellenwert für die Pflicht zur Bestellung eines (externen) Datenschutzbeauftragten verdoppelt. Nun gilt diese Pflicht erst für ein Unternehmen, wenn sich mindestens zwanzig (bisher: zehn) Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.

Für viele kleine Unternehmen/ Kanzleien/ Praxen wie z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Handwerker, Architekten, etc. entfällt nun die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Doch Branchenverbände und auch Landesdatenschutzbeauftragte warnen offiziell davor, den Datenschutz durch den Wegfall der Pflicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Mittwoch, 6. März 2019

Einwilligung nach EU-DSGVO - Kurzpapier Nr. 20 der DSK veröffentlicht

Die Datenschutzkonferenz (DSK) veröffentlicht seit Juli 2017 Auslegungshilfen zur EU-DSGVO. In diesen Kurzpapieren werden unter den deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmte einheitliche Sichtweisen zu verschiedenen Kernthemen der EU-DSGVO wiedergegeben. Neu ist das Kurzpapier Nr. 20 zum Thema "Einwilligung".


Nach Art. 6 Abs. 1 EU-DSGVO ist die Einwilligung die zentrale Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und wird in Art. 2 Abs. 11 EU-DSGVO näher definiert.

Abgabe der Einwilligungserklärung


Die Einwilligung muss nicht zwingend schriftlich abgegeben werden, auch die elektronische oder mündliche Abgabe der Einwilligung ist datenschutzkonform. Hierbei zu beachten ist die Nachweispflicht. Nach Art. 7 Abs. 1 EU-DSGVO steht der Verantwortliche in der Pflicht nachzuweisen, dass die betroffene Person in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingewilligt hat. Diese Pflicht trifft den Verantwortlichen nicht nur dann, wenn das Vorliegen der Einwilligung bestritten wird, sondern bereits bei Kontrollen der Aufsichtsbehörden muss der Nachweis über die erteilte Einwilligung vorliegen.


Einwilligung nach EU-DSGVO?
Einwilligung nach EU-DSGVO? Nur dann, wenn Sie das Häkchen selbst setzen!