Donnerstag, 31. Oktober 2019

Beschäftigtendatenschutz Teil 1 - "Der Bewerbungsprozess"

Ein einheitliches Arbeitsrecht existiert nicht. Die Regelungen sind verstreut über das Einkommensteuergesetz, das vierte Sozialgesetzbuch und letztlich auch über die EU-DSGVO und BDSG-neu. Hier folgen einige Tipps für Arbeitgeber aus dem Datenschutzrecht. Teil 1 dieser Serie beschäftigt sich mit dem Fragerecht im Bewerbungsprozess.


Beschäftigte nach § 26 Abs. 8 BDSG-neu

Das neuen Bundesdatenschutzgesetz hat den Begriff Beschäftigte in § 26 Abs. 8 sehr weit gefasst und gewährleistet somit einen umfassenden Schutz - auch für alle Bewerberinnen und Bewerber.

Der Bewerbungsprozess steckt voller Tücken; Beschäftigten - Datenschutz
Der Bewerbungsprozess steckt voller Tücken.

Was muss der Arbeitgeber beachten?

Im Bewerbungsprozess treffen Bewerber und der neue potentielle Arbeitgeber zum ersten Mal aufeinander. Der Bewerber versucht sich mit den Bewerbungsunterlagen von der besten Seite zu zeigen und der Arbeitgeber strebt an, möglichst viele Informationen zu bekommen. Doch bereits hier gibt es einiges zu beachten...


Donnerstag, 3. Oktober 2019

Datenschutz-Praxis: Ausgeschiedene Mitarbeiter als Adressaten von E-Mails – was tun mit den Mails?

Hier mal wieder ein typischer Fall aus unserer Datenschutz-Praxis: Datenschutz im "Offboarding-Prozess". Ein Mitarbeiter scheidet also aus dem Unternehmen aus. Kann der Arbeitgeber den E-Mail-Account dieses Mitarbeiters einfach schließen? Können die E-Mails an einen Kollegen weitergeleitet werden? Wie ist mit E-Mails umzugehen, die ausdrücklich an ihn gerichtet sind? Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht bietet in seinem Tätigkeitsbericht für 2015/2016 einige Orientierungshilfen für diese Fragen.


Existieren schon Regelungen zum Offboarding?


Vorab sei auf Folgendes hingewiesen: Falls zu diesem Thema eine Betriebsvereinbarung / Verfahrensanweisung / Arbeitsanweisung existiert, ist alles klar. Es gelten die darin getroffenen Regelungen. Manchmal treffen das Unternehmen und der ausscheidende Mitarbeiter auch eine ausdrückliche Vereinbarung bezüglich der E-Mail-Accounts und der nach dem Ausscheiden eingehenden E-Mails, etwa in einem Aufhebungsvertrag. Schön für alle Beteiligten! Denn das schafft Klarheit.

Eingehende E-Mails für ausgeschiedene Mitarbeiter - ein Datenschutz-Problem
Eingehende E-Mails für ausgeschiedene Mitarbeiter - ein Datenschutz-Problem


Und wenn nicht?


Aber was ist, wenn es an Beidem fehlt? Vielleicht lässt sich noch über eine einvernehmliche Regelung reden. Aber manchmal erscheint das kaum vorstellbar, etwa nach einer fristlosen Kündigung. In solchen Fällen hilft die Meinung der Datenschutzaufsicht weiter.

Dienstag, 1. Oktober 2019

Websites: Mehr als die Datenschutzerklärung

Sind Sie mit dem Webbrowser im Internet unterwegs, können Ihre personenbezogenen Daten schnell in Gefahr geraten. Viele Webseiten haben Datenschutzmängel. Dabei ist eine unvollständige Datenschutzerklärung nur ein Beispiel.


Datenschutz bei Webseiten oftmals mangelhaft


Wer glaubt, weniger prominente Webauftritte sind in Datenschutzfragen ein Risiko, bekannte Webseiten dagegen nicht, der irrt sich. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat vor einigen Monaten Websites mit sehr großer Reichweite untersucht. Obwohl sich einige der prominentesten Internetdienste unter den Geprüften befanden, fiel das Ergebnis aus Datenschutzsicht ernüchternd aus: Im Umgang mit Passwörtern und Tracking-Werkzeugen erkannte das Landesamt zahlreiche Mängel.

Websites: Mehr als die Datenschutzerklärung
Websites: Mehr als die Datenschutzerklärung

Ähnliche Resultate erhielt auch der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS). Seine Prüfungen bei den Websites der wichtigsten EU-Organe und -Einrichtungen ergab, dass bei sieben von zehn geprüften Websites Datenschutz- und Datensicherheits-probleme aufgetreten sind. Eines der Probleme war das Tracking durch Dritte ohne vorherige Zustimmung. Weitere Schwachstellen betrafen die Verwendung von Trackern für Webanalysen ohne vorherige Zustimmung der Besucher und die Übermittlung personenbezogener Daten, die die Webseitenbetreiber über Webformulare mithilfe unverschlüsselter Verbindungen erfassten.