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Dienstag, 21. November 2023

LinkedIn darf "Do-Not-Track" - Signale nicht ignorieren

LinkedIn darf "Do-Not-Track" - Signale nicht ignorieren

Mit "Do Not Track" (DNT) - Signalen teilt der Browser eines Webseitenbesuchers einer Webseite mit, dass er nicht getrackt werden will und dass keine Nutzungsprofile über ihn erstellt werden sollen. 

Do-Not-Track Signale 

Das Landgericht Berlin entschied am 24.08.23 (Az.: 16 O 420/19), dass solche Signale nicht rechtlich irrelevant sind. 

Sonntag, 26. September 2021

Geldbußen nach der EU-DSGVO

Der Begriff „Geldbuße“ klingt so, als ginge es um ein paar Euro. Bei den Geldbußen nach der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sieht das allerdings etwas anders aus. Und auch sonst weisen sie einige Besonderheiten auf, die man kennen sollte.

Geldbußen in maßloser Höhe?

„Irrsinn“ war ein Begriff, den man anfangs häufig hören konnte, wenn es um die mögliche Höhe von Geldbußen nach der EU-DSGVO ging. Und tatsächlich: Eine maximale Höhe von 20 Millionen Euro bzw. 4% des gesamten weltweit erzielten Konzern-Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs ist eine echte Ansage.

Bußgelder nach EU-DSGVO
Geldbußen nach EU-DSGVO

Doch wie so oft im Leben sollte man auch hier genauer hinsehen, um was es eigentlich geht...

Dienstag, 21. April 2020

Zwei Jahre EU-DSGVO - Einladung zum Webinar

Die Datenschutzgrundverordnung feiert bald Ihren zweiten Geburtstag. In einem Webinar wagen wir den Rückblick auf die vergangenen Jahre und schauen, was uns noch bevor steht.



Um "juristisch korrekt" zu bleiben: Die EU-DSGVO trat am 25. Mai 2016 in Kraft - zwanzig Tage vorher wurde Sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Ab dem Inkrafttreten hatten Unternehmen eine zweijährige Umsetzungsfrist.


Das Datum dass alle kennen, ist der 25. Mai 2018 - das Ende der Umsetzungsfrist der EU-DSGVO und des BDSG-neu. Bis zu diesem Stichtag mussten alle Unternehmen, die innerhalb der europäischen Union personenbezogene Daten erheben oder verarbeiten, vorbereitet sein.



Die EU-DSGVO feiert Geburtstag!


In unserem kostenfreiem Webinar finden Sie die richtigen Gesprächspartner zum Thema Datenschutz und Informationssicherheit. 


Montag, 29. Oktober 2018

Facebook kassiert 565.000-EUR-Datenschutz-Höchststrafe für Datenskandal

Schon wieder eine Meldung über ein abschreckendes Datenschutz-Bußgeld: Der Datenskandal um die Analysefirma Cambridge Analytica sorgte für viele Schlagzeilen und hatte Facebook bereits hart getroffen. Nun verhängte das Information Commissioner's Office (ICO) - eine britische Datenschutzbehörde - die Höchststrafe: 500.000 Pfund, umgerechnet 565.000 Euro, soll der Konzern nun zahlen.


Die Social-Media-Plattform habe einen schweren Rechtsbruch zugelassen. 87.000 Millionen Menschen waren weltweit vom Datenklau betroffen.

Britische Datenschutzbehörde verhängt Höchststrafe gegen Facebook
Britische Datenschutzbehörde verhängt Höchststrafe gegen Facebook

Doch es darf nicht nur um diesen einen Fall gehen. Sondern es muss generell um die Datenfreigaben und um Apps in sozialen Netzwerken gehen...

Donnerstag, 25. Oktober 2018

5 Monate EU-DSGVO - Datenschutz-Behörde verhängt erstes hohes Bußgeld

Vor 5 Monaten hat die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ersetzt. Besondere Aufmerksamkeit bei den Geschäftsführern europäischer Unternehmen erlangte das neue Gesetz durch drastische Bußgeld-Androhungen mit bis zu 20 Mio. EUR bzw. 4% des weltweiten Konzernumsatzes.


Unsere Datenschutz-Beratungsgespräche zeigen: Mittlerweile hat sich die Aufregung um die EU-DSGVO etwas gelegt. Und mancher Geschäftsführer wiegt sich schon wieder in Sicherheit, weil bisher wenig von tatsächlich auferlegten hohen Strafen berichtet wurde. Doch pünktlich zum 5-Monatigen Jubiläum berichtet die Presse nun von einer ersten richtig hohen Bußgeldforderung.


EU-DSGVO_Datenschutz-Behörde_verhaengt_hohes_Bußgeld
EU-DSGVO - Datenschutz-Behörde verhängt 400.000 EUR Bußgeld

Mittwoch, 24. Januar 2018

Dashcam im Auto - Bußgeld!

Sie waren schon einmal Opfer einer Unfallflucht? Dann verstehen Sie vermutlich jeden, der eine Dashcam einsetzt. Das ist eine Videokamera auf dem Armaturenbrett oder in der Windschutzscheibe. Sie zeichnet auf, was vor oder hinter dem Auto passiert. Das Problem: Sie riskieren damit ein Bußgeld!


Vorsorge aufgrund böser Erfahrung


Eine Frau in München hatte genug. Vandalen hatten ihr teures Auto beschädigt. Sie waren ungestraft davongekommen. Sie selbst blieb auf ihrem Schaden sitzen. Des-halb brachte sie vorne und hinten im Fahrzeug eine Videokamera an. Diese Kameras liefen, während sie ihr Auto am Straßenrand parkte.

Erst ein Erfolg, dann gibt's Ärger 


Schon bald zeigte sich, dass das an sich eine gute Idee war. Ein zunächst unbekannter Fahrer streifte ihr Fahrzeug und fuhr einfach weiter. Sein Kennzeichen war in einer der Videoaufnahmen deutlich zu sehen. Diese Aufnahme übergab sie der Polizei. Der Halter war leicht zu ermitteln. Die Frau konnte erfolgreich Schadensersatz geltend machen.

Dann allerdings bekam sie Ärger. Die Kameras waren nämlich so eingestellt, dass sie jeweils mindestens ein Fahrzeug vor und eines hinter dem Auto der Frau erfassten. Die Folge: Wenn jemand in einem dieser Fahrzeuge saß, war er auf den Aufnahmen zu sehen. Die Polizei vermutete einen Verstoß gegen den Datenschutz und informierte das Bayerische Landesamt (BayLDA) für Datenschutzaufsicht.

150 Euro Bußgeld


Das BayLDA erließ einen Bußgeldbescheid gegen die Frau. Damit war sie nicht einverstanden und legte Einspruch zum zuständigen Amtsgericht München ein. Letztlich brachte ihr dies nichts. Das Amtsgericht verurteilte sie zu einer Geldbuße von 150 Euro.

Kein „permanentes Filmen ohne Anlass“!


Die Begründung spart nicht mit deutlichen Worten. Es heißt dort unter anderem:

  • Das Interesse der gefilmten Personen überwiegt. Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird unzulässig beeinträchtigt.
  • Das Interesse an der Aufdeckung einer potenziellen Straftat muss deshalb zurückstehen.
  • Das „permanente anlasslose Filmen“ des Straßenraums vor und hinter dem geparkten Fahrzeug stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.
  • „Es geht nicht an, dass 80 Millionen Bundesbürger mit Kameras herumlaufen, um irgendwelche Situationen aufnehmen zu können, die eine Straftat aufdecken könnten.“
  • „Eine permanente Überwachung jeglichen öffentlichen Raumes durch Privatbürger ist nicht zulässig.“


Ein Urteil mit Folgen 


Diese Überlegungen des Gerichts gelten auch für das Filmen während der Fahrt. Es macht auch keinen Unterschied, ob es sich um ein Privat- oder um ein Unternehmensfahrzeug handelt. Angesichts der Diebstahlrisiken bei Lieferfahrzeugen gibt es zu dem Urteil auch kritische Stimmen. Sie helfen im Ernstfall allerdings zunächst einmal nichts.