Neues EuGH-Urteil setzt Meilenstein: Unternehmen, denen durch eine Cyberattacke Daten entwendet wurden, müssen nun beweisen, dass ihre Datenschutzmaßnahmen ausreichen, um Schadenersatzforderungen wegen der Angst vor Datenmissbrauch abzuwehren.
EuGH-Urteil: Angst vor Datenmissbrauch berechtigt zu Schadenersetz |
Cyberkriminalität und Datenschutz: Ein Leitfaden für Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen