Donnerstag, 31. Januar 2019

Facebook, Whatsapp und Co. - So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass

Nur 20% aller Internetnutzer haben irgendwie geregelt, was nach ihrem Tod mit den Accounts bei Facebook, Whatsapp & Co. geschehen soll. Bei den Internetnutzern der Generation 65 plus sind es – man mag es kaum glauben – sogar nur 4%! Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom. Alles nicht so schlimm? Dieser lockere Spruch trägt so lange, bis es ernst wird.


Digitales Leben


Viele Menschen leben heute regelrecht digital. Die Bankverbindung, der Stromvertrag – alles läuft über das Internet, schriftliche Unterlagen existieren überhaupt keine mehr. Bilder sind in einer Cloud abgelegt oder auf einem Smartphone, beides natürlich mit Passwort gesichert. Der gesamte Austausch mit Freunden und Bekannten läuft über Facebook, Threema usw.

Facebook, Whatsapp und Co. - So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass
Facebook, Whatsapp und Co. - So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass


E-Mail-Account am Arbeitsplatz


Und was geschieht im Todesfall?

Einwilligung - Was fordert die EU-DSGVO?

Ging es Ihnen auch so? Um den Umstellungstermin auf die EU-DSGVO am 25.05.2018 wurden wir alle zugemüllt mit angeblich zwingend erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen. „Wenn man Daten von Kunden oder Mitarbeitern verarbeiten will, braucht man jetzt immer erst einmal eine Einwilligung!“ So ist seither oft zu hören. Aber stimmt das wirklich?


Wunderliche Erlebnisse


Erlebnisse dieser Art waren in den letzten Monaten alltäglich:
Ein Mann geht zum selben Arzt wie immer. Jetzt soll er plötzlich eine „Einverständniserklärung in die Datenverarbeitung“ unterschreiben. Sonst könne man ihn leider nicht mehr behandeln, erklärt ihm die Arzthelferin.
Eine Frau will wie gewohnt im Herbst in der Autowerkstatt die Reifen wechseln und bis zum nächsten Frühjahr lagern lassen. Auf einmal soll das nur noch möglich sein, wenn sie eine „Einwilligung in die Datenverarbeitung“ unterschreibt.

Datenschutzrechtliche Einwilligung nach EU-DSGVO - Wie geht das?
Datenschutzrechtliche Einwilligung nach EU-DSGVO - Wie geht das?

Beides ergibt keinen Sinn. Weshalb?