Hechingen, 16.05.2018. Noch 9 Tage, dann gilt die EU-DSGVO. Langsam macht sich Hektik breit im deutschen Mittelstand. Die Nerven liegen blank. Auch unser yourIT-Datenschutz-Team bekommt dies zu spüren. Ein Gerücht hat sich in die Köpfe der Verantwortlichen eingebrannt: Angeblich muss bis 25.05.2018 der bestellte Datenschutzbeauftragte dem zuständigen Aufsichtsamt gemeldet werden. Aber stimmt das überhaupt?
Wo kommen die "Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten" in der EU-DSGVO vor?
Die EU-DSGVO erwähnt an mehreren Stellen die "Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten":
- Art. 13 DSGVO "Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person":
Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit: