Mit der Videoüberwachung wird eine vermeintlich schnelle und einfache Lösung geboten, um Sicherheitsprobleme zu identifizieren und zu verhindern. Doch die Videoüberwachung muss nach den Grundsätzen der EU-DSGVO eingerichtet werden.
Mit der Videoüberwachung wird eine vermeintlich schnelle und einfache Lösung geboten, um Sicherheitsprobleme zu identifizieren und zu verhindern. Gebäude können so auch außerhalb der Geschäfts-/Arbeitszeiten überwacht werden und das, ohne den Personalaufwand zu erhöhen. Dennoch gilt zu beachten, dass Videoüberwachung in das Persönlichkeitsrecht der aufgezeichneten Person eingreift. Aus diesem Grund bedarf es einer genaueren Betrachtung.
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Ist die Videoüberwachung wirklich die vermeintlich schnelle und einfache Lösung? |
Jeder Mensch hat das Recht, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen, ohne dass sein Verhalten permanent mit Hilfe von Kameras beobachtet oder aufgezeichnet wird.