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Dienstag, 21. April 2020

Zwei Jahre EU-DSGVO - Einladung zum Webinar

Die Datenschutzgrundverordnung feiert bald Ihren zweiten Geburtstag. In einem Webinar wagen wir den Rückblick auf die vergangenen Jahre und schauen, was uns noch bevor steht.



Um "juristisch korrekt" zu bleiben: Die EU-DSGVO trat am 25. Mai 2016 in Kraft - zwanzig Tage vorher wurde Sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Ab dem Inkrafttreten hatten Unternehmen eine zweijährige Umsetzungsfrist.


Das Datum dass alle kennen, ist der 25. Mai 2018 - das Ende der Umsetzungsfrist der EU-DSGVO und des BDSG-neu. Bis zu diesem Stichtag mussten alle Unternehmen, die innerhalb der europäischen Union personenbezogene Daten erheben oder verarbeiten, vorbereitet sein.



Die EU-DSGVO feiert Geburtstag!


In unserem kostenfreiem Webinar finden Sie die richtigen Gesprächspartner zum Thema Datenschutz und Informationssicherheit. 


Montag, 1. Juli 2019

Bundestag verabschiedet Anpassung zum BDSG-neu

Die Grenze für die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten wird auf 20 Personen heraufgesetzt - oder wie der Gesetzgeber neue Bußgeldfallen stellt.



Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. Juni 2019 den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU-Verordnung 2016 / 679 beschlossen.
 Am meisten Aufmerksamkeit hat dabei Veränderung der Benennungspflicht bekommen.

Das zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz (2. DSAnpUG-EU) bietet aber noch mehr Gesprächsstoff. Z.B. das 'Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik' (BSI) – „die mit dem IT-Grundschutz“ - wird vor Betroffenenanfragen geschützt durch Einschränkung der Auskunftsrechte. Es gibt berechtigte Zweifel, ob dies sinnvoll ist, wenn nun DIE Behörde für Informationssicherheit weniger transparent arbeiten darf - vertrauensbildende Maßnahmen sehen jedenfalls anders aus. 

Schön, wenn wenigstens für die Bürokratie die Bürokratie abgebaut wird. Wie aber ist nun zu bewerten, dass jetzt nur noch Unternehmen, in denen mehr als 20, statt bisher 10 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, verpflichtend einen Datenschutzbeauftragen bestellen müssen?


2 Zweites Datenschutz Anpassungsgesetz EU-DSGVO BDSG-neu Erste Änderung Folgen Unternehmen
Zukünftige Pflicht zu Benennung eines DSB ab 20 Mitarbeitern - Wann es sich lohn, durchzählen