Die erste Corona-Welle ist Mitte 2020 wieder abgeebbt. Wir befinden und mittlerweile bereits in der x-ten Welle. Umso mehr sind die Gesundheitsbehörden hinter jedem „Verdachtsfall“ her. Schließlich will man alles, bloß keine weitere
Krankheitswelle. Welche Auskünfte müssen Arbeitgeber den Gesundheitsbehörden über Mitarbeiter geben?
Infektionsverfolgung und Datenschutz
In der ersten, teils schlimmen Corona-Phase dachten eher wenige über Fragen des Datenschutzes nach. Das ändert sich nun, und das ist gut so. Denn bei der „Infektionsverfolgung“ geht es um viele Daten. Dabei gibt es rechtlich gesehen zwei Aspekte: Welche Fragen darf ein Gesundheitsamt stellen? Und welche Antworten darf ein Unternehmen geben?
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