Mittwoch, 13. Februar 2019

Neuer Bundesdatenschutzbeauftragter äußert sich zu WhatsApp

Seit dem 01. Januar 2019 ist mit Ulrich Kelber erstmals ein Informatiker der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit – er folgt auf Andrea Voßhoff. In einem Interview äußert sich Kelber zum Thema WhatsApp.


Neuer Bundesdatenschutzbeauftragter


Ende November wurde der SPD-Abgeordnete Ulrich Kelber zum neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gewählt. Kelber wurde zum Nachfolger von Andrea Voßhoff (CDU). Das Amt trat Kelber zum 01. Januar 2019 an und legte dafür sein Bundestagsmandat nieder.

Neuer Bundesdatenschutzbeauftragter äußert sich zu WhatsApp


Klare Aussage gegen den Messenger-Dienst WhatsApp


In einem Interview mit Legal Tribune Online (LTO) stellt Ulrich Kelber dar, ...


...dass es seit Wirksamwerden der EU-DSGVO am 25. Mai 2018 sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich zu einem massiven Anstieg von Beschwerden kam. Auch werden Datenschutzpannen von den Unternehmen deutlich transparenter bearbeitet. Kelber sieht dies nach eigener Aussage als positiv an und stellt die EU-DSGVO als „Initialzündung" dar.

Der neue Bundesbeauftragte kann jedoch noch nicht absehen, ob die EU-DSGVO auch bei Datenschutzverstößen greift, welche von großen internationalen Konzernen mit vollem Bewusstsein begangen werden. Als Beispiel wird von Kelber in diesem Zusammenhang der Messenger-Dienst Whatsapp genannt.

Whatsapp verstößt aus Sicht von Kelber „an mehreren Stellen ganz klar gegen europäisches Recht." Hier erläutert Kelber detailliert, dass es bei einer Nutzung von Whatsapp erforderlich ist, die komplette Kontakteliste dem Messenger-Dienst freizuschalten – da es sich hierbei jedoch um Daten Dritter handelt, ist dies aufgrund fehlender Einwilligung rechtswidrig.

Doch bis sich Ulrich Kelber und seine Kollegen dem Thema annehmen können und Stellung beziehen, wird Zeit dauern. Auch gibt es neben Whatsapp weitere Messenger-Dienste deren Rechtskonformität es zu prüfen gilt.

Gerne prüft das Datenschutz-Team der yourIT, wie sich Ihr Unternehmen datenschutzkonform aufstellt.

Ist Ihr Unternehmen bereit für die EU-DSGVO? Jetzt Fördermittel nutzen!


Die Umsetzung der EU-DSGVO hat viele Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt. Nach einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom haben drei von vier Unternehmen in Deutschland die Frist zum 25. Mai 2018 verfehlt. Auch jetzt noch sind bei Weitem nicht alle Unternehmen mit der Umsetzung fertig, wie der Digitalverband erklärt. Durch die vielfältigen formalen Vorgaben müssen bestehende Prozesse umgestellt und neue Prozesse eingeführt werden.

Als Berater in Sachen Datenschutz & Informationssicherheit und mit der Erfahrung als ISO-27001-zertifiziertes Systemhaus analysieren wir gemeinsam mit Ihnen den Reifegrad Ihres Datenschutzkonzeptes im Hinblick auf die EU-DSGVO.

Das erfolgreiche yourIT Beratungskonzept Datenschutz in 4 Phasen

Als Ergebnis erhalten Sie einen ausführlichen Beratungsbericht, in dem wir alle gefundenen Schwachstellen in Ihrem Unternehmen in Bezug auf Datenschutz & Informationssicherheit aufführen, diese bewerten, Belegen, weshalb es sich um eine Schwachstelle handelt, wo wir diese entdeckt haben. Wir nennen diesen Datenschutz-Beratungsbericht auch das "Datenschutz-Pflichtenheft", weil wir Ihnen zu jeder Schwachstelle zudem Handlungsempfehlungen geben, wie Sie diese beheben.

Und jetzt das Beste: Für mittelständische Unternehmen wurde unsere Beratungsleistung in Sachen Datenschutz & Informationssicherheit als förderungswürdig eingestuft. Wenn Ihr Unternehmen die Förderbedingungen einhält, haben Sie Anspruch auf 1.500 EUR Fördermittel.

Gerne prüfen wir mit Ihnen, ob auch Ihrem Unternehmen Fördermittel zustehen. Das dauert nur wenige Minuten.

Ich freue mich auf Ihre Anfragen.

Ihr Thomas Ströbele

Thomas Ströbele

Fragen / Anregungen

Haben Sie Fragen oder Anregungen zu diesem Beitrag? Dann senden Sie uns diese hier und jetzt:

Name

E-Mail (Pflichtangabe)

Nachricht (Pflichtangabe)


Mit dem Absenden der Nachricht bestätigen Sie, die Datenschutzerklärung der yourIT zur Kenntnis genommen zu haben.