Donnerstag, 31. Januar 2019

Facebook, Whatsapp und Co. - So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass

Nur 20% aller Internetnutzer haben irgendwie geregelt, was nach ihrem Tod mit den Accounts bei Facebook, Whatsapp & Co. geschehen soll. Bei den Internetnutzern der Generation 65 plus sind es – man mag es kaum glauben – sogar nur 4%! Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom. Alles nicht so schlimm? Dieser lockere Spruch trägt so lange, bis es ernst wird.


Digitales Leben


Viele Menschen leben heute regelrecht digital. Die Bankverbindung, der Stromvertrag – alles läuft über das Internet, schriftliche Unterlagen existieren überhaupt keine mehr. Bilder sind in einer Cloud abgelegt oder auf einem Smartphone, beides natürlich mit Passwort gesichert. Der gesamte Austausch mit Freunden und Bekannten läuft über Facebook, Threema usw.

Facebook, Whatsapp und Co. - So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass
Facebook, Whatsapp und Co. - So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass


E-Mail-Account am Arbeitsplatz


Und was geschieht im Todesfall?

Einwilligung - Was fordert die EU-DSGVO?

Ging es Ihnen auch so? Um den Umstellungstermin auf die EU-DSGVO am 25.05.2018 wurden wir alle zugemüllt mit angeblich zwingend erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen. „Wenn man Daten von Kunden oder Mitarbeitern verarbeiten will, braucht man jetzt immer erst einmal eine Einwilligung!“ So ist seither oft zu hören. Aber stimmt das wirklich?


Wunderliche Erlebnisse


Erlebnisse dieser Art waren in den letzten Monaten alltäglich:
Ein Mann geht zum selben Arzt wie immer. Jetzt soll er plötzlich eine „Einverständniserklärung in die Datenverarbeitung“ unterschreiben. Sonst könne man ihn leider nicht mehr behandeln, erklärt ihm die Arzthelferin.
Eine Frau will wie gewohnt im Herbst in der Autowerkstatt die Reifen wechseln und bis zum nächsten Frühjahr lagern lassen. Auf einmal soll das nur noch möglich sein, wenn sie eine „Einwilligung in die Datenverarbeitung“ unterschreibt.

Datenschutzrechtliche Einwilligung nach EU-DSGVO - Wie geht das?
Datenschutzrechtliche Einwilligung nach EU-DSGVO - Wie geht das?

Beides ergibt keinen Sinn. Weshalb?

Samstag, 15. Dezember 2018

Datenschutz-Löschkonzept für die Cloud - Was wirklich nach dem Löschen passiert

Wer seine Daten aus einem Online-Speicherdienst löschen möchte, muss scheinbar nur den richtigen Browser-Knopf drücken. Doch sind die Daten dann sofort gelöscht? Google hat nun das Löschverfahren für die Google Cloud beschrieben.


Cloud-Dienste und der Datenschutz


Zwei von drei Unternehmen in Deutschland nutzen bereits Cloud Computing, also IT-Dienste wie Speicherplatz, Rechenleistung und Anwendungen aus dem Internet. Wie der Cloud Monitor 2018 des Digitalverbands Bitkom ergab, sind die Unternehmen bei der Wahl des Cloud-Dienstes zu Recht darauf bedacht, dass sie die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) einhalten.

Datenschutz-Löschkonzept für die Cloud - Was wirklich nach dem Löschen passiert
Datenschutz-Löschkonzept für die Cloud - Was wirklich nach dem Löschen passiert

Die EU-DSGVO fordert unter anderem, dass personenbezogene Daten von Kunden unter bestimmten Voraussetzungen unverzüglich zu löschen sind. Das gilt zum Beispiel dann, wenn die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind und keine Aufbewahrungspflichten etwa steuerlicher Art bestehen.


Samstag, 8. Dezember 2018

Automatisierter Datenmissbrauch: Angriff der Webroboter

Wenn das tolle Online-Angebot sofort ausgebucht ist, müssen nicht andere Kunden schneller gewesen sein als Sie. Webroboter oder Bots erobern das Internet, kaufen komplette Angebotsbestände auf und verkaufen sie woanders zu einem höheren Preis. Womöglich missbrauchen sie dabei sogar Ihre Kreditkartendaten.


Schon wieder ein Captcha-Test ...


Sie sitzen vor dem PC und wollen sich bei einem Online-Portal anmelden. Für das Log-in reicht es aber nicht, dass Sie Benutzername und Passwort eingeben, Sie sollen auch noch eine Art Bilderrätsel lösen. Sie werden zum Beispiel aufgefordert, alle Bildchen anzuklicken, die ein Straßenschild zeigen. Im nächsten Schritt bekommen Sie noch eine weitere Bilder-Aufgabe, langsam werden Sie ungeduldig, vielleicht verzweifeln Sie fast, weil Sie scheinbar ein passendes Bildchen übersehen haben und nicht weiterkommen.

Automatisierter Datenmissbrauch - Angriff der Webroboter
Automatisierter Datenmissbrauch - Angriff der Webroboter

Doch diese sogenannten Captcha-Tests haben ihren Sinn. Sie sollen nicht etwa Ihre genaue Identität überprüfen, wie es eine Zwei-Faktor-Anmeldung macht, bei der zum Beispiel ein Einmal-Passwort per SMS kommt. Captcha-Tests sollen nur prüfen, ob Sie ein Mensch sind oder ob doch eine Maschine hinter der Anmeldung steckt. Tatsächlich sind sehr viele Webroboter oder Bots im Internet unterwegs, also Softwareautomaten, die mit Webseiten und Online-Diensten interagieren.


Samstag, 1. Dezember 2018

EU-DSGVO und Fotos - Das sollten Sie wissen

Angeblich bringt die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) völlig neue Regelungen für den Umgang mit Bildern / Fotos von Personen. Dichtung und Wahrheit liegen bei dieser Behauptung nahe beieinander.


Ein spektakulärer Fall: Erinnerungsfotos im Kindergarten


Der Fall löste Fassungslosigkeit aus: In Berlin machte ein Kindergarten Erinnerungsfotos mit allen Kindern, die in die Grundschule wechselten. Doch die Freude von Kindern und Eltern über die Fotos war deutlich getrübt. Denn die Gesichter der Kinder waren entweder verpixelt oder mit „schwarzen Balken“ über den Augen versehen. Die Begründung des Kindergartens: Die EU-DSGVO verlangt das leider so!

Müssen alle Fotos nach EU-DSGVO so aussehen?

Diese Aussage war allerdings Unfug. Dass die Kinder fotografiert werden, war angekündigt, und die Eltern waren damit ersichtlich einverstanden. Zudem wurden die Bilder nur den beteiligten Kindern und Eltern ausgehändigt. Also im Ergebnis alles kein Problem. Der Fall zeigt jedoch deutlich, wie groß die Unsicherheit beim Thema „Fotos und EU-DSGVO“ inzwischen ist.

Montag, 29. Oktober 2018

Facebook kassiert 565.000-EUR-Datenschutz-Höchststrafe für Datenskandal

Schon wieder eine Meldung über ein abschreckendes Datenschutz-Bußgeld: Der Datenskandal um die Analysefirma Cambridge Analytica sorgte für viele Schlagzeilen und hatte Facebook bereits hart getroffen. Nun verhängte das Information Commissioner's Office (ICO) - eine britische Datenschutzbehörde - die Höchststrafe: 500.000 Pfund, umgerechnet 565.000 Euro, soll der Konzern nun zahlen.


Die Social-Media-Plattform habe einen schweren Rechtsbruch zugelassen. 87.000 Millionen Menschen waren weltweit vom Datenklau betroffen.

Britische Datenschutzbehörde verhängt Höchststrafe gegen Facebook
Britische Datenschutzbehörde verhängt Höchststrafe gegen Facebook

Doch es darf nicht nur um diesen einen Fall gehen. Sondern es muss generell um die Datenfreigaben und um Apps in sozialen Netzwerken gehen...

Donnerstag, 25. Oktober 2018

5 Monate EU-DSGVO - Datenschutz-Behörde verhängt erstes hohes Bußgeld

Vor 5 Monaten hat die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ersetzt. Besondere Aufmerksamkeit bei den Geschäftsführern europäischer Unternehmen erlangte das neue Gesetz durch drastische Bußgeld-Androhungen mit bis zu 20 Mio. EUR bzw. 4% des weltweiten Konzernumsatzes.


Unsere Datenschutz-Beratungsgespräche zeigen: Mittlerweile hat sich die Aufregung um die EU-DSGVO etwas gelegt. Und mancher Geschäftsführer wiegt sich schon wieder in Sicherheit, weil bisher wenig von tatsächlich auferlegten hohen Strafen berichtet wurde. Doch pünktlich zum 5-Monatigen Jubiläum berichtet die Presse nun von einer ersten richtig hohen Bußgeldforderung.


EU-DSGVO_Datenschutz-Behörde_verhaengt_hohes_Bußgeld
EU-DSGVO - Datenschutz-Behörde verhängt 400.000 EUR Bußgeld

Dienstag, 16. Oktober 2018

Datenschutz-Auskunftsersuchen eines Betroffenen nach Artikel 15 EU-DSGVO

Die EU-DSGVO gibt natürlichen Personen, deren Daten irgendwo gespeichert sind, enorm viele Rechte. Eines der wichtigsten ist dabei das „Auskunftsrecht der betroffenen Person“. Wer es ausüben will, muss einige Spielregeln kennen. Und Unternehmen sollten sich gründlich darauf vorbereiten.


Denn der interne Aufwand für Unternehmen kann bei korrekten Anfragen enorm sein. Die EU-DSGVO nimmt darauf letztlich keinerlei Rücksicht.

Datenschutz-Auskunftsersuchen eines Betroffenen nach Artikel 15 EU-DSGVO

Ob ein Antragsteller mit der Antwort inhaltlich etwas anfangen kann, ist wiederum sein Problem....