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Samstag, 16. März 2019

Weiterleitung von E-Mails „nach Hause“ - Darf man das?

Viele Arbeitnehmer tun es gelegentlich: Sie leiten eine dienstliche Mail nach Hause auf den privaten E-Mail-Account um. Alles kein Problem? Es kommt darauf an! Nicht alles, was einem Arbeitnehmer vernünftig erscheint, ist es auch aus der Sicht der Gerichte.


Vernünftige Gründe


Die Gründe für das Weiterleiten einer E-Mail sind unterschiedlich. Ein Beispiel: Tags-über hat die Zeit nicht gereicht, um eine wichtige, aber ziemlich umfangreiche Mail zu lesen. Also möchte man das abends zuhause nachholen. Ein weiteres Beispiel: Eigentlich möchte man am nächsten Tag im Homeoffice (auch: Home-Office) das dienstliche mobile Gerät nutzen. Gerade jetzt „spinnt“ es aber. Also weicht man mit den wichtigsten E-Mail-Nachrichten sozusagen auf den privaten PC aus.

Weiterleitung von Mails nach Hause - Darf man das
Weiterleitung von Mails nach Hause - Darf man das?

Ein problematischer Fall


Diese Argumente hören sich vernünftig an. Doch dass man auch rasch in ein problematisches Licht geraten kann, musste ein Arbeitnehmer in einem Fall erfahren, den das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 16. Mai 2017 entschieden hat.

Freitag, 1. März 2019

Meldung von Datenpannen nach EU-DSGVO (2)

Die EU-DSGVO hat die Meldepflicht für Datenpannen wesentlich verschärft. Was geht das den „normalen Mitarbeiter“ an? Deutlich mehr, als viele glauben!


Der Klassiker: Versendungspannen beim E-Mail-Versand


Versendungspannen gehören zu den häufigsten Datenpannen. Einer der Klassiker: Eine E-Mail soll an eine größere Zahl von Adressaten gehen. Diese wissen nichts voneinander - und das soll eigentlich auch so bleiben. Doch statt im BCC-Feld landet die Adressatenliste versehentlich im CC-Feld. Die Folge: Jeder Adressat sieht die Mailadressen aller anderen Adressaten!

Versendungspannen sind schnell passiert - Was verlangt die EU-DSGVO?
Versendungspannen sind schnell passiert - Was verlangt die EU-DSGVO?


Donnerstag, 31. Januar 2019

Einwilligung - Was fordert die EU-DSGVO?

Ging es Ihnen auch so? Um den Umstellungstermin auf die EU-DSGVO am 25.05.2018 wurden wir alle zugemüllt mit angeblich zwingend erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen. „Wenn man Daten von Kunden oder Mitarbeitern verarbeiten will, braucht man jetzt immer erst einmal eine Einwilligung!“ So ist seither oft zu hören. Aber stimmt das wirklich?


Wunderliche Erlebnisse


Erlebnisse dieser Art waren in den letzten Monaten alltäglich:
Ein Mann geht zum selben Arzt wie immer. Jetzt soll er plötzlich eine „Einverständniserklärung in die Datenverarbeitung“ unterschreiben. Sonst könne man ihn leider nicht mehr behandeln, erklärt ihm die Arzthelferin.
Eine Frau will wie gewohnt im Herbst in der Autowerkstatt die Reifen wechseln und bis zum nächsten Frühjahr lagern lassen. Auf einmal soll das nur noch möglich sein, wenn sie eine „Einwilligung in die Datenverarbeitung“ unterschreibt.

Datenschutzrechtliche Einwilligung nach EU-DSGVO - Wie geht das?
Datenschutzrechtliche Einwilligung nach EU-DSGVO - Wie geht das?

Beides ergibt keinen Sinn. Weshalb?

Samstag, 1. Dezember 2018

EU-DSGVO und Fotos - Das sollten Sie wissen

Angeblich bringt die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) völlig neue Regelungen für den Umgang mit Bildern / Fotos von Personen. Dichtung und Wahrheit liegen bei dieser Behauptung nahe beieinander.


Ein spektakulärer Fall: Erinnerungsfotos im Kindergarten


Der Fall löste Fassungslosigkeit aus: In Berlin machte ein Kindergarten Erinnerungsfotos mit allen Kindern, die in die Grundschule wechselten. Doch die Freude von Kindern und Eltern über die Fotos war deutlich getrübt. Denn die Gesichter der Kinder waren entweder verpixelt oder mit „schwarzen Balken“ über den Augen versehen. Die Begründung des Kindergartens: Die EU-DSGVO verlangt das leider so!

Müssen alle Fotos nach EU-DSGVO so aussehen?

Diese Aussage war allerdings Unfug. Dass die Kinder fotografiert werden, war angekündigt, und die Eltern waren damit ersichtlich einverstanden. Zudem wurden die Bilder nur den beteiligten Kindern und Eltern ausgehändigt. Also im Ergebnis alles kein Problem. Der Fall zeigt jedoch deutlich, wie groß die Unsicherheit beim Thema „Fotos und EU-DSGVO“ inzwischen ist.

Montag, 29. Oktober 2018

Facebook kassiert 565.000-EUR-Datenschutz-Höchststrafe für Datenskandal

Schon wieder eine Meldung über ein abschreckendes Datenschutz-Bußgeld: Der Datenskandal um die Analysefirma Cambridge Analytica sorgte für viele Schlagzeilen und hatte Facebook bereits hart getroffen. Nun verhängte das Information Commissioner's Office (ICO) - eine britische Datenschutzbehörde - die Höchststrafe: 500.000 Pfund, umgerechnet 565.000 Euro, soll der Konzern nun zahlen.


Die Social-Media-Plattform habe einen schweren Rechtsbruch zugelassen. 87.000 Millionen Menschen waren weltweit vom Datenklau betroffen.

Britische Datenschutzbehörde verhängt Höchststrafe gegen Facebook
Britische Datenschutzbehörde verhängt Höchststrafe gegen Facebook

Doch es darf nicht nur um diesen einen Fall gehen. Sondern es muss generell um die Datenfreigaben und um Apps in sozialen Netzwerken gehen...

Donnerstag, 25. Oktober 2018

5 Monate EU-DSGVO - Datenschutz-Behörde verhängt erstes hohes Bußgeld

Vor 5 Monaten hat die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ersetzt. Besondere Aufmerksamkeit bei den Geschäftsführern europäischer Unternehmen erlangte das neue Gesetz durch drastische Bußgeld-Androhungen mit bis zu 20 Mio. EUR bzw. 4% des weltweiten Konzernumsatzes.


Unsere Datenschutz-Beratungsgespräche zeigen: Mittlerweile hat sich die Aufregung um die EU-DSGVO etwas gelegt. Und mancher Geschäftsführer wiegt sich schon wieder in Sicherheit, weil bisher wenig von tatsächlich auferlegten hohen Strafen berichtet wurde. Doch pünktlich zum 5-Monatigen Jubiläum berichtet die Presse nun von einer ersten richtig hohen Bußgeldforderung.


EU-DSGVO_Datenschutz-Behörde_verhaengt_hohes_Bußgeld
EU-DSGVO - Datenschutz-Behörde verhängt 400.000 EUR Bußgeld

Dienstag, 16. Oktober 2018

Datenschutz-Auskunftsersuchen eines Betroffenen nach Artikel 15 EU-DSGVO

Die EU-DSGVO gibt natürlichen Personen, deren Daten irgendwo gespeichert sind, enorm viele Rechte. Eines der wichtigsten ist dabei das „Auskunftsrecht der betroffenen Person“. Wer es ausüben will, muss einige Spielregeln kennen. Und Unternehmen sollten sich gründlich darauf vorbereiten.


Denn der interne Aufwand für Unternehmen kann bei korrekten Anfragen enorm sein. Die EU-DSGVO nimmt darauf letztlich keinerlei Rücksicht.

Datenschutz-Auskunftsersuchen eines Betroffenen nach Artikel 15 EU-DSGVO

Ob ein Antragsteller mit der Antwort inhaltlich etwas anfangen kann, ist wiederum sein Problem....

Montag, 15. Oktober 2018

EU-DSGVO - Wie lassen sich neue Cloud-Anwendungen datenschutzgerecht testen?

Ständig kommen neue Cloud-Dienste auf den Markt. Doch leisten sie, was sie versprechen? Wenn Sie dies testen wollen, denken Sie auch an den Datenschutz, bevor Sie zum Beispiel Kundendaten testweise in eine Cloud übertragen.


Die Cloud gehört zum Firmenalltag


Im Jahr 2017 nutzten zwei Drittel aller Unternehmen (66 Prozent) Rechenleistungen aus der Cloud, so eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom. Wer Cloud-Anwendungen nutzt oder damit plant, für den ist Datenschutz das Top-Kriterium, wenn es um die Auswahl eines Cloud-Dienstleisters geht. Praktisch alle Unternehmen (97 Prozent) gaben an, dass für sie die Konformität mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) bei Cloud-Lösungen unverzichtbar ist.

EU-DSGVO - Wie lassen sich neue Cloud-Anwendungen datenschutzgerecht testen?
EU-DSGVO - Wie lassen sich neue Cloud-Anwendungen datenschutzgerecht testen?

In der Vergangenheit beklagten jedoch viele Unternehmen Ausfälle der Cloud-Lösungen. Insgesamt konnten sieben von zehn Cloud-Anwendern (69 Prozent) kurzzeitig nicht auf ihre Cloud-Dienste zugreifen. Dafür gibt es verschiedene Ursachen: Am häufigsten waren technische Probleme aufseiten des Cloud-Providers (46 Prozent) dafür verantwortlich.

Es ist deshalb auch aus Datenschutzsicht mehr als sinnvoll, nicht nur auf dem Papier zu prüfen, ob ein Cloud-Dienst sicher und zuverlässig ist.


Montag, 1. Oktober 2018

Achtung Abzocke - Welle von Fake-Faxen der "Datenschutzauskunft-Zentrale" überflutet Deutschland

Die Faxe, die heute von der Datenschutzauskunft-Zentrale bei vielen Unternehmen in Deutschland eingehen, erinnern stark an die Fax-Abzocke der Gewerbeauskunft-Zentrale aus dem Jahr 2013. Bereits jene erweckten bei vielen Empfängern den Eindruck offizieller amtlicher Schreiben, mit denen sie allem Anschein nach aufgefordert wurden, Daten Ihres Unternehmens in einem amtlichen Verzeichnis zu ergänzen oder zu bestätigen.


In der Folge hatten damals viele Unternehmen das Fax ausgefüllt und unterzeichnet zurückgeschickt. Dabei wurde leider das Kleingedruckte überlesen, in dem Kosten in Höhe von über 1.000 EUR für diese unnütze Dienstleistung erwähnt wurden.

Erst im Juli 2018 entschied das Düsseldorfer Landgericht, dass die Betreiber der Gewerbeauskunft-Zentrale sich dafür nicht wegen Betrugs vor Gericht verantworten müssen (vgl. hierzu https://www.nrz.de/staedte/duesseldorf/gewerbeauskunft-zentrale-betreiber-muessen-nicht-vor-gericht-id214742099.html).

Warnung vor Abzock-Faxen der "Datenschutzauskunft-Zentrale"

Freitag, 28. September 2018

Die EU-DSGVO fordert anonymisierte Daten - Was bringen diese überhaupt (noch)?

Die Anonymisierung von Daten erscheint vielen Unternehmen wie eine Entwertung. Doch Anonymisierung hat auch Vorteile: Anonyme Daten unterliegen nicht dem Datenschutz. Sollten Unternehmen also zur Anonymisierung greifen? Und wann sind Daten wirklich anonymisiert?


Die EU-DSGVO gilt nicht für anonyme Informationen


Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) greift immer dann, wenn sich Daten auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Entsprechend besagt die EU-DSGVO: Die Grundsätze des Datenschutzes gelten nicht für anonyme Informationen, also für Informationen, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, oder für personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass sich die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifizieren lässt.

Die EU-DSGVO fordert anonymisierte Daten
Die EU-DSGVO fordert anonymisierte Daten

Offensichtlich sind anonyme Daten ein Königsweg, um die hohen Anforderungen aus der EU-DSGVO zu erfüllen. Denn Unternehmen ...

Freitag, 14. September 2018

EU-DSGVO und Kirchlicher Datenschutz – auch für Ungläubige!

Kirchlicher Datenschutz nach EU-DSGVO scheint auf den ersten Blick ein Thema nur für besonders fromme Menschen zu sein. Ein „gewöhnliches Kirchenmitglied“ hat damit doch nichts zu tun, und jemand, der aus der Kirche ausgetreten ist, schon gar nicht? Urteilen Sie nicht voreilig! Denn auch Ungläubige können beispielsweise in ein kirchlich geführtes Krankenhaus kommen. Und schon haben sie mit dem kirchlichen Datenschutz zu tun.


Freiheit von Glauben und Religion

EU-DSGVO und Kirchlicher Datenschutz - auch für Ungläubige
EU-DSGVO und Kirchlicher Datenschutz - auch für Ungläubige

Mit Religion und Kirchen haben Sie nichts am Hut? Das ist Ihr gutes Recht. Denn in Deutschland herrscht Freiheit des Glaubens und der Religion. Dazu gehört auch die Freiheit, sich damit nicht zu befassen oder beispielsweise die großen Kirchen ausdrücklich abzulehnen.

Freitag, 31. August 2018

E-Mail-Verschlüsselung - Was fordert die EU-DSGVO?

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) nennt Verschlüsselung als Maßnahme für die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Müssen deshalb alle E-Mails von nun an verschlüsselt werden?


Werbung übertreibt gern


Wenn Sie eine Computer-Zeitschrift zur Hand nehmen, begegnen Ihnen in der letzten Zeit viele Werbeanzeigen, die aussagen, mit der EU-DSGVO sei nun die Zeit gekommen, dass alle E-Mails komplett verschlüsselt werden müssen, vom Absender bis zum Empfänger (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung).

Fordert die EU-DSGVO die E-Mail-Verschlüsselung
Fordert die EU-DSGVO die E-Mail-Verschlüsselung?

So wichtig eine Verschlüsselung im Internet auch ist: So mancher Anbieter von Verschlüsselungslösungen übertreibt und verkürzt die Forderungen der EU-DSGVO derart, dass man den Eindruck bekommen kann, unverschlüsselte E-Mails zu verschicken, wäre grundsätzlich eine Datenschutzverletzung. Das stimmt so nicht!


Mittwoch, 1. August 2018

Neu und wichtig: Europäischer Datenschutzausschuss

EU-Gremien sind für viele etwas, das sie kaum überblicken. Da kann es eher zu Unlust führen, wenn noch eine neue Einrichtung dazukommt. Dennoch: Ist dem-nächst öfter vom Europäischen Datenschutzausschuss die Rede, sollten Sie lieber einmal hinhören. Was er sagt, wird beruflich wie privat oft wichtig sein.


Eine neue europäische Institution


Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Das hat besonders in Deutschland so große öffentliche Aufmerksamkeit gefunden, dass die Abkürzung EU-DSGVO für viele inzwischen etwas völlig Gewohntes ist. Eines ist dabei in der Berichterstattung aber nahezu untergegangen: In Brüssel hat eine neue Einrichtung ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie trägt die Bezeichnung „Europäischer Datenschutzausschuss“.

Neu und wichtig: Europäischer Datenschutzausschuss
Neu und wichtig: Europäischer Datenschutzausschuss



Mittwoch, 16. Mai 2018

EU-DSGVO - Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten - Jetzt bloß keine Fehler machen

Hechingen, 16.05.2018. Noch 9 Tage, dann gilt die EU-DSGVO. Langsam macht sich Hektik breit im deutschen Mittelstand. Die Nerven liegen blank. Auch unser yourIT-Datenschutz-Team bekommt dies zu spüren. Ein Gerücht hat sich in die Köpfe der Verantwortlichen eingebrannt: Angeblich muss bis 25.05.2018 der bestellte Datenschutzbeauftragte dem zuständigen Aufsichtsamt gemeldet werden. Aber stimmt das überhaupt?


yourIT als MythBuster - Diesmal zur Meldung des DSB an die Aufsichtsbehörde

Wo kommen die "Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten" in der EU-DSGVO vor?


Die EU-DSGVO erwähnt an mehreren Stellen die "Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten":
  • Art. 13 DSGVO "Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person":
    Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit:

Freitag, 11. Mai 2018

Vorbereitung auf die EU-DSGVO - Tipps zur Prüfung einer Datenschutzerklärung

Was macht der Betreiber der Webseite eigentlich mit meinen Daten? Die Antwort sollten Sie in der Datenschutzerklärung finden. Doch wie verschafft man sich da eine Übersicht angesichts oft langer Texte?


Wer liest das schon?


Es erscheint paradox: Datenschützer pochen darauf, dass es bei Internetauftritten, Online-Shops und anderen Online-Diensten eine Datenschutzerklärung gibt. Rechtlich gefordert wird dies im sogenannten Telemediengesetz (TMG). Wie Umfragen unter Internetnutzern zeigen, werden diese Datenschutzerklärungen aber kaum gelesen.

Vorbereitung auf die EU-DSGVO - Tipps zur Prüfung einer Datenschutzerklärung
Vorbereitung auf die EU-DSGVO - Tipps zur Prüfung einer Datenschutzerklärung

Wichtige Informationen


Dabei sind in den Datenschutzerklärungen wichtige Informationen enthalten: Sie können dort erfahren, welche personenbezogenen Daten der Anbieter erhebt, zu welchem Zweck er sie erhebt, ob er Cookies einsetzt, an wen der Anbieter die Daten wozu weitergibt, welche Analyseprogramme (wie Google Analytics) im Einsatz sind, was getan wird, um Ihre Daten zu schützen, und an wen Sie sich bei Fragen zum Datenschutz bei diesem Unternehmen wenden können.


Montag, 23. April 2018

Das Recht auf Vergessenwerden - Eigene Daten finden und löschen lassen

Umfrage zeigen, dass viele Verbraucher von dem Recht auf Vergessenwerden Gebrauch machen wollen. Trifft das auch auf Sie zu? Dann sollten Sie zuerst wissen, wie Sie Ihre Daten im Internet überhaupt finden können. Hier sind einige Tipps.


Betroffenenrechte selbst nutzen


82 Prozent der Verbraucher in Europa wollen ihre neuen Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ausüben und die Daten, die Unternehmen zu ihnen erfassen, einsehen, begrenzen oder löschen, so eine Umfrage von Pegasystems. Sogar ganze 90 Prozent wollen sich darüber informieren, wie ihre Daten verwendet werden. Für mehr als die Hälfte (57 Prozent) ist es sehr wichtig, die Nutzung persönlicher Daten direkt zu kontrollieren. Für 31 Prozent ist dies zumindest noch wichtig.

Die deutliche Mehrheit (93 Prozent) würde das Recht zur Datenlöschung nutzen, wenn Unternehmen ihre Daten auf eine Weise nutzen, mit der sie nicht einverstanden sind. 89 Prozent würden das Geschäftsverhältnis daraufhin ganz kappen. Über Dreiviertel der Befragten (78 Prozent) bevorzugen Unternehmen, die mit den Daten offen und transparent umgehen. Knapp die Hälfte der Befragten (47 Prozent) würde ihre Daten gelöscht haben wollen, wenn Unternehmen die Informationen mit anderen Unternehmen austauschen oder gar verkaufen würden.

Das Recht auf Vergessenwerden - Wie Sie Ihren Löschanspruch umsetzen

Es stellt sich die Frage: Wie ist es mit Ihnen? Wollen auch Sie zum Beispiel das Recht auf Vergessenwerden nutzen? Doch wie geht das eigentlich?



Samstag, 21. April 2018

Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis

Wer in einem Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgeht, muss auf das Datengeheimnis verpflichtet sein. So war man es bisher gewohnt. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und auch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) sehen keine förmliche Verpflichtung mehr vor. Trotzdem werden Unternehmen auch in Zukunft eine Verpflichtung unterzeichnen lassen müssen.


Ende eines gewohnten Rituals?


Es gehört zum gewohnten Ritual: Wer neu in ein Unternehmen eintritt, muss eine „Verpflichtung auf das Datengeheimnis“ unterschreiben. Dazu erhält er ein Info- oder Merkblatt sowie einen Auszug der betreffenden Gesetze. Hintergrund ist eine entsprechende Regelung im bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt). Am 25. Mai 2018 löst die EU-DSGVO ergänzt durch das BDSG-neu das BDSG-alt ab. Beide neuen Datenschutz-Gesetze enthalten aber keine Regelung mehr, wonach Beschäftigte auf das Datengeheimnis zu verpflichten sind. Das hört sich zunächst nach einem willkommenen Abbau von Bürokratie an. Doch so einfach ist es nicht...

EU-DSGVO - Was wird aus der Verpflichtung auf das Datengeheimnis?


Donnerstag, 8. Februar 2018

Mitgliederlisten im Verein

Vereine spielen in der Gesellschaft eine wichtige Rolle – in Deutschland ganz besonders. In kleinen Vereinen kennen sich alle Mitglieder persönlich. In größeren Vereinen sieht das anders aus. Kann ein Vereinsmitglied dann fordern, dass es eine Liste aller anderen Mitglieder bekommt? Die Frage ist keineswegs banal, übrigens auch nicht für Unternehmen. Denn gerade kleine und mittelständische Unternehmen engagieren sich oft stark in regionalen Vereinen.


Spannungen im Verein


In einem Verein gibt es Spannungen. Fünf Mitglieder wünschen eine außerordentliche Mitgliederversammlung. Dort soll über die strittigen Punkte diskutiert werden. Der Vorstand des Vereins will von einer Mitgliederversammlung jedoch nichts wissen.

Datenschutzrechtliche Konsequenzen eine Mitgliederliste im Verein
Datenschutzrechtliche Konsequenzen eine Mitgliederliste im Verein

Mitgliederversammlung oder nicht?


Nun überlegt die „Fünferbande“, wie sie erreichen kann, dass eine Mitgliederversammlung stattfindet.


Mittwoch, 7. Februar 2018

Datenrisiken 2018: Mit welchen IT-Bedrohungen müssen wir rechnen?

2018 ist ein spannendes Jahr für den Datenschutz. Nicht nur die EU-Datenschutz-Grundverordnung erwartet uns, auch die IT bringt viele Neuheiten. Leider sind damit zugleich neue Risiken verbunden.


Mehr als Malware-Attacken


Vielleicht haben Sie schon in der einen oder anderen Computer-Zeitschrift von den Prognosen für die Datensicherheit 2018 gelesen. Kaum ein IT-Anbieter lässt die Chance ungenutzt, seine Einschätzung dazu zu veröffentlichen. Virenschutz-Hersteller berichten naturgemäß von neuen Computer-Schädlingen, die uns 2018 bedrohen. Anbieter im Bereich E-Mail-Sicherheit weisen auf die steigende Gefahr durch Phishing-Angriffe hin, die es auf Passwörter der Opfer abgesehen haben. Hier soll jedoch nun nicht eine weitere Liste der neuen IT-Gefahren folgen, sondern es geht um den richtigen Umgang mit neuen Risiken.

Schützen Sie sich vor den Datenrisiken 2018
Schützen Sie sich vor den Datenrisiken 2018

Die Vielzahl der Prognosen für 2018 kann verwirrend sein. Einige der Vorhersagen stimmen überein, andere führen IT-Bedrohungen auf, von denen man als Nutzer vorher noch nie gehört hat...


Ist Ihr Unternehmen verpflichtet, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VvV) nach EU-DSGVO zu führen?

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-DSGVO. Spätestens dann trifft viele Unternehmen die Pflicht, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VvV) zu führen. Bis dahin müssen nicht nur alte Verfahrensverzeichnisse nach altem BDSG erweitert und auf den neuesten Stand gebracht werden (siehe BDSG (neu)), sondern auch viele neue erstmals erstellt werden. Dieser Stellungnahme soll Ihnen zeigen, ob auch Ihr Unternehmen ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VvV) erstellen muss.


Wen trifft die Pflicht?


Die EU-DSGVO verknüpft die Pflicht, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VvV) zu führen, damit, ob Verarbeitungen von personenbezogenen Daten stattfinden - egal ob manuell oder automatisch. Wenn dem so ist, müssen diese in einem Verzeichnis dokumentiert werden. Artikel 4 Nr. 2 EU-DSGVO listet diese Verarbeitungs-Tätigkeiten umfassend auf:
„[…] Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung; […]“


Die EU-DSGVO kommt - Packen wir's an!
Die EU-DSGVO kommt - Packen wir's an!

Damit wird also eine große Anzahl an Unternehmen verpflichtet, ein solches Verzeichnis zu führen, sogar wenn keine automatische Verarbeitung erfolgt. Das gilt auch für...