Anfang Juni 2021 haben die Datenschutzaufsichtsbehörden länderübergreifend koordiniert mit der Kontrolle der internationalen Datentransfers bei deutschen Unternehmen begonnen. Überprüft werden Datenübermittlungen durch Unternehmen in sogenannte "Drittstaaten" außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums. Es drohen Untersagungsverfügungen und Bußgelder.
Ziel dieser koordinierten Prüfung ist die breite Durchsetzung der Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs EuGH in dessen Schrems-II-Entscheidung vom 16. Juli 2020. Darin hatte das Gericht festgestellt, dass Übermittlungen in die USA nicht länger auf Basis des sogenannten "Privacy Shields" erfolgen können (
Wir berichteten hier).
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Achtung Kontrolle - Landesdatenschutzbeauftragte verschicken Fragebögen zu internationalen Datentransfers |