Dienstag, 29. Juni 2021

Internationale Datentransfers - Dokumentieren statt abschaffen! Am Beispiel Mailchimp

Internationale Datentransfers - Dokumentieren statt abschaffen! Am Beispiel Mailchimp

Bereits am Datenschutz-Dienstag letzte Woche haben wir  über die derzeit laufende bundesweite Überprüfung internationaler Datentransfers am Beispiel Microsoft 365 berichtet. Heute möchten wir nochmal darauf eingehen, dass das radikale Abschaffen aller internationalen Dienste weder praktikabel noch notwendig ist. In vielen Fällen kann die Zusammenarbeit mit dem bewährten Partner fortgeführt werden - wenn die Datenverarbeitungsprozesse rechtskonform gestaltet und vollständig dokumentiert sind.


Werbeversprechen: "Mit Mailchimp ist DSGVO‑Konformität einfach" - Laut BayLDA eher nein?!

Werbeversprechen: "Mit Mailchimp ist DSGVO‑Konformität einfach" - Laut BayLDA eher nein?!

Im Folgenden erläutern wir nochmals, worauf es bei der Gestaltung und Dokumentation internationaler Datentransfers ankommt:

Dienstag, 22. Juni 2021

Microsoft 365 rechtskonform einsetzen - Auf die Konfiguration kommt es an!

Seit dem Fall des "Privacy Shield" im vergangenen Sommer geistern viele Gerüchte durch die Datenschutzwelt: Die Einen behaupten, eine Zusammenarbeit mit US-Anbietern wie z.B. Microsoft sei jetzt komplett rechtswidrig und müsse sofort gestoppt werden. Die Anderen sagen, es gäbe überhaupt kein Problem. Man könne ja nicht einfach den Betrieb einstellen". Was ist wirklich Sache? Was müssen gerade mittelständische Unternehmen tun, um weiter Microsoft 365 einsetzen zu können?


Microsoft 365 rechtskonform einsetzen
Microsoft 365 rechtskonform einsetzen - Auf die Konfiguration kommt es an

Auf diese Fragen soll unser Blogbeitrag knappe und verständliche Antworten geben. Nicht theoretisch, sondern ganz praktisch anhand der Fragen, die uns unsere vielen Kunden aus dem Mittelstand in den letzten Wochen und Monaten gestellt haben. Eben Datenschutz von Praktikern für Praktiker.

Dienstag, 15. Juni 2021

Datentransfer in die USA – Eine Dauerbaustelle? Oder ein akuter Flächenbrand?!

Die EU-DSGVO gilt seit nunmehr drei Jahren. Ihr wesentlicher Zweck besteht darin, Rechtssicherheit im Datenschutz zu bewirken. Für Datentransfers in die USA ist dies bisher nicht gelungen. Hier liegt aktuell große Herausforderung für deutsche Unternehmen.


Datenschutz-Aufsichtsbehörden kontrollieren den Datentransfer in die USA
Datenschutz-Aufsichtsbehörden kontrollieren den Datentransfer in die USA

Ohne Übermittlungen in die USA geht kaum etwas

Die meisten Unternehmen können gar nicht anders, als personenbezogene Daten in die USA zu übermitteln. Manche gehören zu einem Konzern mit einer Konzernmutter in den USA und müssen deshalb dorthin berichten...

Freitag, 4. Juni 2021

Achtung Kontrolle - Landesdatenschutzbeauftragte verschicken Fragebögen zu internationalen Datentransfers

Anfang Juni 2021 haben die Datenschutzaufsichtsbehörden länderübergreifend koordiniert mit der Kontrolle der internationalen Datentransfers bei deutschen Unternehmen begonnen. Überprüft werden Datenübermittlungen durch Unternehmen in sogenannte "Drittstaaten" außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums. Es drohen Untersagungsverfügungen und Bußgelder.

Ziel dieser koordinierten Prüfung ist die breite Durchsetzung der Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs EuGH in dessen Schrems-II-Entscheidung vom 16. Juli 2020. Darin hatte das Gericht festgestellt, dass Übermittlungen in die USA nicht länger auf Basis des sogenannten "Privacy Shields" erfolgen können (Wir berichteten hier).

Achtung Kontrolle - Landesdatenschutzbeauftragte verschicken Fragebögen zu internationalen Datentransfers
Achtung Kontrolle - Landesdatenschutzbeauftragte verschicken Fragebögen zu internationalen Datentransfers