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Mittwoch, 24. November 2021

3G am Arbeitsplatz - DO's and DON'Ts für Arbeitgeber

3G am Arbeitsplatz - yourIT präsentiert die wichtigsten DO's & DON'Ts für Arbeitgeber. Das Gebot der Stunde heißt Datensparsamkeit!


Seit 24.11.2021 gilt bundesweit "3G am Arbeitsplatz". Da bedeutet die Pflicht zur Überprüfung der 3G Nachweise der Mitarbeiter für alle Arbeitgeber. Und zweifellos stellt dies Unternehmen vor große rechtliche und logistische Herausforderungen. Wir möchten gerne mithelfen, unnötige Fehler zu vermeiden. Daher hier unsere Liste der DOs & DON'Ts für Arbeitgeber.


Als externer Datenschutzbeauftragter vieler mittelständischer Unternehmen beschäftigt sich unser yourIT-Datenschutz-Team ständig mit den datenschutzrechtlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Jetzt gilt es für Sie als Arbeitgeber, die Vorschriften "3G am Arbeitsplatz" sinnvoll umzusetzen. Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

3G am Arbeitsplatz - Do's and Dont's für Arbeitgeber
3G am Arbeitsplatz - hilfreiche Tipps für Arbeitgeber

Trotzdem sollten Sie nicht "einfach loslegen" - dafür kann zu viel zu leicht schief gehen. 

Mittwoch, 15. September 2021

Aus der Datenschutz-Praxis: Diese Arbeitgeber dürfen den Corona-Impfstatus abfragen - alle anderen nicht

Mittlerweile sind 62% der Gesamtbevölkerung in Deutschland vollständig gegen COVID-19 geimpft. Trotzdem oder vielleicht gerade deshalb häufen sich bei unserem Datenschutz-Team die Anfragen von Unternehmen, ob sie den Impfstatus ihrer Mitarbeitenden abfragen dürften. Bisher lautete unsere Antwort eindeutig: "NEIN". Das ändert sich ab heute, 15.09.2021, denn durch die am 07.09.2021 durch den Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen bestimmte Arbeitgeber ab sofort den Impfstatus erheben. 

Impfstatus-Fragebogen für Beschäftigte? So nicht!
Impfstatus-Fragebogen für Beschäftigte? So nicht!

Für welche Unternehmen die Änderung gilt und was bei der Abfrage des Impfstatus zu beachten ist, lesen Sie hier.