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Mittwoch, 15. September 2021

Aus der Datenschutz-Praxis: Diese Arbeitgeber dürfen den Corona-Impfstatus abfragen - alle anderen nicht

Mittlerweile sind 62% der Gesamtbevölkerung in Deutschland vollständig gegen COVID-19 geimpft. Trotzdem oder vielleicht gerade deshalb häufen sich bei unserem Datenschutz-Team die Anfragen von Unternehmen, ob sie den Impfstatus ihrer Mitarbeitenden abfragen dürften. Bisher lautete unsere Antwort eindeutig: "NEIN". Das ändert sich ab heute, 15.09.2021, denn durch die am 07.09.2021 durch den Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen bestimmte Arbeitgeber ab sofort den Impfstatus erheben. 

Impfstatus-Fragebogen für Beschäftigte? So nicht!
Impfstatus-Fragebogen für Beschäftigte? So nicht!

Für welche Unternehmen die Änderung gilt und was bei der Abfrage des Impfstatus zu beachten ist, lesen Sie hier.