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Freitag, 6. Dezember 2019

ULD schickt "IZG-Anfrage zu Ihrer Meldung als Datenschutzbeauftragte/r"

Heute haben wir gleich mehrere gleichlautende Anfragen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) erhalten:


Betreff: IZG-Anfrage zu Ihrer Meldung als Datenschutzbeauftragte/r


Wir haben folgende E-Mail vom ULD erhalten. Die E-Mail-Adresse des Absenders lautet dsb-auskunft@datenschutzzentrum.de.

"Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, 
nach unseren Informationen wurden Sie als Datenschutzbeauftragte/r bestellt. Im Rahmen der Meldepflicht nach Artikel 37 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen Verantwortliche der zuständigen Aufsichtsbehörde melden, wer ihre Datenschutzbeauftragten sind. Dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) wurden Vorname, Nachname und E-Mail (Pflichtfelder) sowie freiwillig Postanschrift und Telefonnummer gemeldet.


IZG-Anfrage zu Ihrer Meldung als Datenschutzbeauftragter ULD
E-Mail des ULD an yourIT: IZG-Anfrage zu Ihrer Meldung als Datenschutzbeauftragter