Donnerstag, 26. September 2019

Einwilligung von Kunden in mangelhafte Datensicherheit möglich?

Datenschutz macht Arbeit. Das gilt besonders für Maßnahmen der Datensicherheit, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails. Kann man sich solche Mühen sparen, wenn ein Kunde damit ausdrücklich einverstanden ist?


Datensicherheit verlangt Differenzierung


Gleich zu Beginn eine Klarstellung: Nein, es steht nirgends in der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dass E-Mails immer verschlüsselt werden müssten. Aber die EU-DSGVO verlangt, dass man sich Gedanken darüber macht, wann dies nötig ist. Wir sprechen hier von einer "risikobasierten Vorgehensweise". Die sehr umfangreiche Regelung über die Sicherheit der Verarbeitung in Art. 32 EU-DSGVO zwingt Unternehmen dazu, sich zu entscheiden. Ist das Risiko für den Datenschutz so hoch, dass eine Verschlüsselung notwendig ist?Oder ist das nicht der Fall?

Einwilligung von Kunden in mangelhafte Datensicherheit möglich?
Einwilligung von Kunden in mangelhafte Datensicherheit möglich?

Der Zwang zur Entscheidung gilt auch für viele andere Fragen rund um die Sicherheit der Verarbeitung. So ist etwa eine Entscheidung nötig, wie intensiv eine Zugangskontrolle sein muss. In einem großen Rechenzentrum wird sie sicher anders aussehen als in einer Werbeagentur mit einigen wenigen Kundenlisten. Oder nehmen Sie nur ein Krankenhaus als Beispiel...

Mittwoch, 25. September 2019

Datenschutz-Verstöße: Geldbußen gegen Mitarbeiter?

Geldbußen gegen Mitarbeiter von Unternehmen sieht die EU-DSGVO nicht vor. So liest man in der letzten Zeit häufig. Doch stimmt das überhaupt? Die ehrliche Antwort auf diese Frage lautet: Meist schon, aber keineswegs immer!


Datenschutz-Verstoß eines Mitarbeiters


Ein Mitarbeiter übermittelt Daten, obwohl die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) das nicht zulässt. Der Grund: Er kennt sich mit den Vorschriften nicht richtig aus und hat sie falsch interpretiert. Eigentlich hätte ihm dies nicht passieren dürfen, denn er hat eine betriebsinterne Datenschutz-Schulung besucht. Aber wie es so geht: Gerade als diese Frage behandelt wurde, war er gedanklich woanders.

Datenschutz-Verstöße: Geldbußen gegen Mitarbeiter?
Datenschutz-Verstöße: Geldbußen gegen Mitarbeiter?

Das ist ein typischer Fall von Fahrlässigkeit. Dass er bloß fahrlässig gehandelt hat, würde dem Mitarbeiter für sich allein allerdings nichts helfen. Denn die Regelung zur Verhängung von Geldbußen in Art. 83 EU-DSGVO kennt auch Geldbußen für fahrlässiges Handeln.