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Freitag, 14. September 2018

EU-DSGVO und Kirchlicher Datenschutz – auch für Ungläubige!

Kirchlicher Datenschutz nach EU-DSGVO scheint auf den ersten Blick ein Thema nur für besonders fromme Menschen zu sein. Ein „gewöhnliches Kirchenmitglied“ hat damit doch nichts zu tun, und jemand, der aus der Kirche ausgetreten ist, schon gar nicht? Urteilen Sie nicht voreilig! Denn auch Ungläubige können beispielsweise in ein kirchlich geführtes Krankenhaus kommen. Und schon haben sie mit dem kirchlichen Datenschutz zu tun.


Freiheit von Glauben und Religion

EU-DSGVO und Kirchlicher Datenschutz - auch für Ungläubige
EU-DSGVO und Kirchlicher Datenschutz - auch für Ungläubige

Mit Religion und Kirchen haben Sie nichts am Hut? Das ist Ihr gutes Recht. Denn in Deutschland herrscht Freiheit des Glaubens und der Religion. Dazu gehört auch die Freiheit, sich damit nicht zu befassen oder beispielsweise die großen Kirchen ausdrücklich abzulehnen.