Drohnen im Unternehmen: Sicherheit und Datenschutz zuerst
Nach einem Sturm gilt es, rasch zu klären, ob Gebäude Schäden erlitten haben. Ein Dach soll vermessen werden, um dort eine Solaranlage anzubringen. Ein Unternehmen möchte sein weitläufiges Firmengelände mit möglichst geringem Aufwand überwachen. In all diesen Situationen können Drohnen äußerst hilfreich sein.
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| Drohnen im Unternehmen: Sicherheit und Datenschutz zuerst |
Vielseitige Helfer im Unternehmensalltag
Drohnen ermöglichen einen schnellen ersten Überblick, aber auch exakte Messungen, etwa von Flächen. Kein Wunder, dass sie immer öfter zum Einsatz kommen, sei es bei der Schadensaufnahme nach einem Unwetter, bei der Planung einer Solaranlage oder bei der Kontrolle großer Areale. Wer sie nutzt, spart Zeit und Aufwand. Gleichzeitig tragen Unternehmen damit Verantwortung.
Drohnen sind kein Spielzeug
Für den Einsatz von Drohnen gelten gesetzliche Spielregeln. Sie finden sich vor allem im Luftrecht. Für Drohnen mit reinem Spielzeugcharakter gelten geringere Anforderungen, denn ihre Reichweite ist meist gering, und ihre Fähigkeiten sind es ebenfalls.
Wer eine Drohne als echtes Arbeitsinstrument einsetzen will, benötigt je nach Gerät und Einsatz einen entsprechenden Kompetenznachweis, umgangssprachlich "Drohnenführerschein" genannt. Damit dürfen Geräte mit teils beachtlichem Gewicht und ebenso beachtlichen Fähigkeiten gesteuert werden. Gerade solche leistungsfähigen Drohnen sind für Unternehmen von Interesse.
Sicherheit hat höchste Priorität
Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, muss sich umsichtig verhalten, damit niemand zu Schaden kommt. Das gilt ebenso für Drohnenflüge. So ist es grundsätzlich verboten, Menschenansammlungen mit einer Drohne zu überfliegen. Unter besonderen Voraussetzungen kann ein solcher Einsatz dennoch zulässig sein, etwa bei Freiluftkonzerten. Dafür gelten jedoch strenge Anforderungen an die eingesetzte Drohne und an die Durchführung des Flugs.
Auch der Datenschutz fliegt mit
Auch beim Einsatz von Drohnen gilt die DSGVO, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Soll zum Beispiel ein Gelände vermessen werden, müssen die Verantwortlichen betroffene Personen angemessen über den Einsatz informieren. Wer sich nicht unbedingt auf dem Gelände aufhalten muss, kann es während des Flugs verlassen.
- Die Bilder dürfen keine höhere Auflösung haben, als für die Vermessung erforderlich ist.
- Personen, die dennoch erfasst werden, sollten möglichst nur schemenhaft und nicht identifizierbar sein.
- Der Wunsch nach einer raschen und kostengünstigen Vermessung kann ein berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO sein. Ob das zutrifft, muss für den jeweiligen Einsatz geprüft werden.
Die DSGVO lässt damit genügend Raum für den Einsatz dieser Technik. Wer Sicherheit und Datenschutz von Anfang an berücksichtigt, kann die Vorteile verantwortungsvoll nutzen. Damit Drohnenflüge auch dokumentiert und nachvollziehbar sind, gehören sie in das Verarbeitungsverzeichnis. Warum Aufsichtsbehörden dort zuerst hinschauen, lesen Sie in unserem Beitrag Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 EU-DSGVO: Warum die Behörde es zuerst sehen will.
Was Sie selbst beachten sollten
- Setzen Sie eine Drohne nicht eigenständig für betriebliche Zwecke ein.
- Stimmen Sie den geplanten Einsatz vorher mit den zuständigen Stellen im Unternehmen ab. Das gilt besonders, wenn Personen, Fahrzeuge, Gebäude oder angrenzende Grundstücke aufgenommen werden könnten.
- Erfassen Sie nur die Bilder und Daten, die für den vorgesehenen Zweck tatsächlich erforderlich sind.
- Löschen Sie Aufnahmen, die nicht mehr gebraucht werden. Wie sich das sinnvoll regeln lässt, zeigt unser Artikel Löschkonzept: Wie lange dürfen Sie Daten wirklich behalten?
Dass solche Regeln im Alltag nur wirken, wenn Beschäftigte sie kennen und beachten, haben wir hier beschrieben: Mitarbeiter als Einfallstor: Warum Awareness kein Nice-to-have ist.
Fazit
Drohnen sind vielseitige Helfer, aber keine Spielzeuge. Wer sie im Unternehmen einsetzt, muss Luftrecht, Sicherheit und Datenschutz zusammen denken. Mit klarer Abstimmung, datensparsamer Technik und einer guten Information der Betroffenen lässt sich das gut umsetzen.
Sie planen den Einsatz von Drohnen und möchten die Datenschutzfragen vorab klären? Sprechen Sie uns an.
