Was beim Löschen von Daten zu beachten ist
Das Recht auf Löschung gehört zu den wichtigsten Betroffenenrechten der EU-DSGVO. Trotzdem zeigt die Praxis immer wieder: Personenbezogene Daten werden zu spät, unvollständig oder gar nicht gelöscht. Eine europaweite, koordinierte Prüfaktion der Datenschutzaufsichtsbehörden hat genau das jetzt mit Zahlen belegt – und macht deutlich, wo in Unternehmen die typischen Schwachstellen liegen.
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