Sonntag, 26. September 2021

Geldbußen nach der EU-DSGVO

Der Begriff „Geldbuße“ klingt so, als ginge es um ein paar Euro. Bei den Geldbußen nach der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sieht das allerdings etwas anders aus. Und auch sonst weisen sie einige Besonderheiten auf, die man kennen sollte.

Geldbußen in maßloser Höhe?

„Irrsinn“ war ein Begriff, den man anfangs häufig hören konnte, wenn es um die mögliche Höhe von Geldbußen nach der EU-DSGVO ging. Und tatsächlich: Eine maximale Höhe von 20 Millionen Euro bzw. 4% des gesamten weltweit erzielten Konzern-Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs ist eine echte Ansage.

Bußgelder nach EU-DSGVO
Geldbußen nach EU-DSGVO

Doch wie so oft im Leben sollte man auch hier genauer hinsehen, um was es eigentlich geht...

Mittwoch, 15. September 2021

Aus der Datenschutz-Praxis: Diese Arbeitgeber dürfen den Corona-Impfstatus abfragen - alle anderen nicht

Mittlerweile sind 62% der Gesamtbevölkerung in Deutschland vollständig gegen COVID-19 geimpft. Trotzdem oder vielleicht gerade deshalb häufen sich bei unserem Datenschutz-Team die Anfragen von Unternehmen, ob sie den Impfstatus ihrer Mitarbeitenden abfragen dürften. Bisher lautete unsere Antwort eindeutig: "NEIN". Das ändert sich ab heute, 15.09.2021, denn durch die am 07.09.2021 durch den Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen bestimmte Arbeitgeber ab sofort den Impfstatus erheben. 

Impfstatus-Fragebogen für Beschäftigte? So nicht!
Impfstatus-Fragebogen für Beschäftigte? So nicht!

Für welche Unternehmen die Änderung gilt und was bei der Abfrage des Impfstatus zu beachten ist, lesen Sie hier.