Vereine spielen in der Gesellschaft eine wichtige Rolle – in Deutschland ganz besonders. In kleinen Vereinen kennen sich alle Mitglieder persönlich. In größeren Vereinen sieht das anders aus. Kann ein Vereinsmitglied dann fordern, dass es eine Liste aller anderen Mitglieder bekommt? Die Frage ist keineswegs banal, übrigens auch nicht für Unternehmen. Denn gerade kleine und mittelständische Unternehmen engagieren sich oft stark in regionalen Vereinen.
Spannungen im Verein
In einem Verein gibt es Spannungen. Fünf Mitglieder wünschen eine außerordentliche Mitgliederversammlung. Dort soll über die strittigen Punkte diskutiert werden. Der Vorstand des Vereins will von einer Mitgliederversammlung jedoch nichts wissen.
Datenschutzrechtliche Konsequenzen eine Mitgliederliste im Verein |
Mitgliederversammlung oder nicht?
Nun überlegt die „Fünferbande“, wie sie erreichen kann, dass eine Mitgliederversammlung stattfindet.
Sie greift zur Satzung des Vereins. Dort heißt es: Eine Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn 10 % der Mitglieder das schriftlich fordern. Das ernüchtert die Fünf. Der Verein hat nämlich fast genau 4.000 Mitglieder. Optimistisch betrachtet kennen die Fünf vielleicht 300 Mitglieder persönlich. Und viele davon halten nichts von einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.
Der Wunsch: eine Liste aller Mitglieder
Einer der Fünf hat eine Idee. Er verlangt vom Vorstand, dass er eine Liste aller Vereinsmitglieder bekommt, mit Name und Anschrift. Soweit die E-Mail-Adresse bekannt ist, möchte er auch die Mail-Adresse haben. Der Vorstand will aber auch davon nichts wissen. Schließlich gebe es den Datenschutz, und damit sei der Wunsch nicht zu vereinbaren.
Recht klare Regeln der Rechtsprechung
Wer Mitglied eines Vereins ist, weiß es: Über solche Fragen wird öfter einmal gestritten. Da wundert es nicht, dass es einige Gerichtsentscheidungen dazu gibt, bis hinauf zum Bundesgerichtshof. Daraus lassen sich recht klare Regeln für solche Fälle ableiten:
- Eine solche Liste enthält personenbezogene Daten. Sie müssen auch in Vereinen geschützt werden.
- „Einfach so“ darf eine Mitgliederliste nicht herausgegeben werden.
- Der Wunsch, eine Mitgliederversammlung herbeizuführen, stellt ein berechtigtes Interesse dar. Schließlich gehört es zum Vereinsleben, dass man diskutiert und Beschlüsse dazu fasst, was im Verein geschehen soll.
- Ein Mitglied, das eine Mitgliederversammlung anstrebt, hat deshalb Anspruch auf eine Mitgliederliste.
- Diese Liste muss die Angaben enthalten, die notwendig sind, um die anderen Mitglieder zu kontaktieren.
- Dazu gehört auch die Mail-Adresse, aber selbstverständlich nur dann, wenn sie dem Verein vorliegt. Ein Verein muss also keine Mailadressen extra „einsammeln“.
Strikte Zweckbindung der Daten
Selbstverständlich darf die Liste nur für den Zweck verwendet werden, Unterstützung für eine Mitgliederversammlung zu finden. Eine Verwendung für andere Zwecke wäre ein schwerer Datenschutz-Verstoß.
Einschaltung eines Treuhänders oder nicht?
Nicht ganz einig sind sich die Gerichte darüber, ob die Mitgliederliste dem Mitglied, das sie wünscht, persönlich auszuhändigen ist. Manchmal verlangen die Gerichte, dass ein Treuhänder eingeschaltet wird. Das kann beispielsweise ein Rechtsanwalt oder Notar sein. Wichtig ist, dass der Treuhänder von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.
Der Treuhänder erhält vom Verein die Mitgliederliste. Diese Liste verwendet er dazu, die anderen Mitglieder anzuschreiben. Das geschieht im Auftrag des Mitglieds, das eine Mitgliederversammlung anstrebt. Danach gibt der Treuhänder die Liste an den Verein zurück oder vernichtet sie. Diese Verfahrensweise ist besonders datenschutzkonform.
Die leidige Kostenfrage
Alle Kosten, die entstehen, muss natürlich das Mitglied tragen, das eine Mitgliederliste verlangt. Insgesamt kann dies bei größeren Vereinen ganz schön ins Geld gehen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Treuhänder eingeschaltet werden muss. Denn selbstverständlich arbeitet auch ein Treuhänder nicht kostenlos.
Der Zweck eines Vereins
Manche wundern sich darüber, dass es offensichtlich relativ einfach ist, andere Vereinsmitglieder kontaktieren zu dürfen. Berücksichtigt man aber, wozu Vereine eigentlich da sind, ist das überhaupt nicht erstaunlich. Schließlich bildet ein Verein einen Zusammenschluss von Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Wer sich einem Verein anschließt, muss es deshalb akzeptieren, dass ihn andere Vereinsmitglieder um Kontakt bitten. Das gilt selbstverständlich nur im Rahmen des Vereinszwecks.
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