KI ja – aber bitte datenschutzkonform!
KI ist etwas Wunderbares.
Bild: Datenschutz& KI |
Einige einfache Spielregeln stellen sicher, dass ihr Einsatz datenschutzkonform abläuft.
Hier bloggen wir als #THECOMPLIÄNCE. Seit über 18 Jahren ist unser Team für Sie tätig als Berater, Implementer, Auditor, Trainer sowie als externer Beauftragter in den Bereichen Cybersecurity (NIS2), Datenschutz (EU-DSGVO) & Informationssicherheit (ISO 27001). Unsere Kunden sind u.a. mittelständische und Konzern-Unternehmen in verschiedenen Branchen wie Maschinenbau, Medizintechnik, Lebensmittel, etc. Dabei nutzen wir sofern möglich die Ihrem Unternehmen zustehenden Fördermittel.
Der BGH hat entschieden, dass Art. 13 Abs. 1 lit. b) EU-DSGVO die namentliche Nennung des Datenschutzbeauftragten nicht verlangt. Entscheidend ist, dass die Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten sichergestellt wird – der Name ist dafür nicht zwingend erforderlich.
BGH-Urteil: Keine namentliche Nennung des Datenschutzbeauftragten |
E-Rechnungen kommen ab 2025 |
Doch wie steht es um den Datenschutz bei E-Rechnungen? Sind die Daten wirklich sicher? Für Unternehmen ist es wichtig, sich mit den datenschutzrechtlichen Aspekten der E-Rechnung auseinanderzusetzen.
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