E-Rechnung und Datenschutz: Worauf Unternehmen achten müssen
Die Digitalisierung schreitet in vielen Bereichen voran, und auch im Rechnungswesen gehören papierlose Prozesse immer mehr zum Standard. Die elektronische Rechnung, kurz E-Rechnung, bietet zahlreiche Vorteile: weniger Papier, schnellere Prozesse und die Möglichkeit, Rechnungen direkt digital zu archivieren.
E-Rechnungen kommen ab 2025 |
Doch wie steht es um den Datenschutz bei E-Rechnungen? Sind die Daten wirklich sicher? Für Unternehmen ist es wichtig, sich mit den datenschutzrechtlichen Aspekten der E-Rechnung auseinanderzusetzen.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten Format erstellt, übermittelt und empfangen wird – wie zum Beispiel in den Formaten XML oder PDF/A. Im Gegensatz zu herkömmlichen Rechnungen auf Papier enthält die E-Rechnung oft detaillierte Informationen über Transaktionen, die automatisiert verarbeitet werden können. Diese Form der Rechnung bringt für Unternehmen zwar praktische Vorteile, doch gerade bei der Verarbeitung personenbezogener Daten muss auf den Datenschutz geachtet werden.
Datenschutzrechtliche Anforderungen bei E-Rechnungen
Bei der Erstellung und Verarbeitung von E-Rechnungen spielen personenbezogene Daten oft eine zentrale Rolle, insbesondere bei Rechnungen, die an Privatpersonen adressiert sind. Hier sind verschiedene datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten:
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Die Verarbeitung personenbezogener Daten bei E-Rechnungen muss immer auf einer rechtlichen Grundlage basieren. Im Regelfall ist dies die Erfüllung eines Vertrags gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, wenn die E-Rechnung direkt im Zusammenhang mit einer Leistungserbringung erfolgt.
Minimalprinzip: Bei E-Rechnungen sollten nur die Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck unbedingt notwendig sind. Das heißt, es sollten keine überflüssigen personenbezogenen Daten erhoben oder gespeichert werden.
Transparenz und Informationspflichten: Betroffene Personen müssen informiert werden, welche Daten in der E-Rechnung verarbeitet werden und zu welchem Zweck. Unternehmen sollten ihren Kunden daher Informationen über den Umgang mit Daten zur Verfügung stellen, beispielsweise über eine Datenschutzerklärung auf der Website.
Datensicherheit bei der E-Rechnung
Die Sicherheit der Daten steht beim Thema E-Rechnung an erster Stelle. Im Falle eines unzureichenden Schutzes können sensible Informationen über Geschäftspartner oder Kunden in die falschen Hände geraten. Unternehmen sollten deshalb folgende Sicherheitsvorkehrungen treffen:
Verschlüsselung: Die E-Rechnung sollte sowohl bei der Speicherung als auch bei der Übertragung verschlüsselt werden. Dies schützt die Daten vor unbefugtem Zugriff und ist ein wichtiger Baustein für die Einhaltung der DSGVO.
Zugriffskontrollen: Nur berechtigte Personen sollten Zugriff auf die E-Rechnungen und die zugehörigen Daten haben. Das Unternehmen muss sicherstellen, dass sensible Daten nicht unbefugt eingesehen oder manipuliert werden können.
Speicherfristen und Löschung
E-Rechnungen unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, meist von 10 Jahren. Unternehmen müssen darauf achten, dass die Daten nur so lange gespeichert werden, wie es für gesetzliche oder vertragliche Zwecke notwendig ist. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sollten die E-Rechnungen sicher und DSGVO-konform gelöscht werden.
Empfehlungen für Unternehmen
Um datenschutzkonforme E-Rechnungsprozesse zu etablieren, sollten Unternehmen folgende Schritte in ihre Prozesse integrieren:
Datenschutz- und Sicherheitskonzept entwickeln: Ein klar strukturiertes Konzept zur Handhabung von E-Rechnungen und deren Datenschutz sollte von Anfang an vorhanden sein.
Schulungen für Mitarbeitende: Mitarbeitende, die regelmäßig mit E-Rechnungen arbeiten, sollten hinsichtlich des Datenschutzes sensibilisiert und regelmäßig geschult werden.
Externe Anbieter prüfen: Wenn externe Dienstleister für die E-Rechnung verwendet werden, muss das Unternehmen sicherstellen, dass diese Anbieter die Anforderungen der DSGVO erfüllen. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) ist hier unerlässlich.
Regelmäßige Datenschutz-Audits: Regelmäßige Überprüfungen und Audits helfen, die Datenschutzstandards bei der E-Rechnung aufrechtzuerhalten und eventuelle Sicherheitslücken zu identifizieren und zu schließen.
Fazit
Die E-Rechnung bringt viele Vorteile für Unternehmen, doch gerade beim Datenschutz ist Vorsicht geboten. Mit den richtigen Maßnahmen, wie Verschlüsselung, klaren Zugriffsregelungen und transparenten Datenschutzrichtlinien, können Unternehmen die DSGVO-Anforderungen erfüllen und gleichzeitig von den Vorteilen der elektronischen Rechnungsstellung profitieren. Ein datenschutzkonformer Umgang mit E-Rechnungen stärkt nicht nur die IT-Sicherheit, sondern schafft auch Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern.
Benötigen Sie Hilfe bei der Umsetzung oder haben Sie Fragen zu den datenschutzrechtlichen Aspekten? Kein Problem!
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