Dienstag, 17. Dezember 2024

KI ja – aber bitte datenschutzkonform!

KI ja – aber bitte datenschutzkonform!

KI ist etwas Wunderbares.

Bild: Datenschutz& KI

Einige einfache Spielregeln stellen sicher, dass ihr Einsatz datenschutzkonform abläuft.

Vorgaben des Unternehmens sind bindend

Die wichtigste Spielregel wirkt fast schon banal: Das Unternehmen kann festlegen, ob KI eingesetzt werden darf, und falls ja, welche KI das ist. Dies muss bei aller Begeisterung für die Möglichkeiten der KI immer bewusst sein. Auch der Einsatz von KI-Anwendungen, die im Internet für alle frei zugänglich sind, ist in einem Unternehmen nicht automatisch erlaubt.

Unternehmensinterne KI-Anwendungen sind die bessere Wahl

Wer eigene KI-Anwendungen seines Unternehmens nutzt und dabei die Vorgaben des Unternehmens beachtet, ist auf der sicheren Seite. Auch wenn die unternehmenseigene KI-Anwendung scheinbar oder tatsächlich weniger komfortabel ist – das rechtfertigt es nicht, eigenmächtig auf eine allgemein zugängliche KI-Anwendung im Internet auszuweichen.

Frei zugängliche KI-Anwendungen haben besondere Tücken

Wer eine KI-Anwendung nutzt, die im Internet frei zugänglich ist, muss sich immer über eines im Klaren sein: solche KI-Anwendungen sind generell verwendbar, also nicht auf einen bestimmten Einsatzzweck zugeschnitten. Lösungen für individuelle Anforderungen an die Vertraulichkeit von Daten können sie nicht bieten.

Eine Registrierung sollte man möglichst vermeiden

Manche KI-Anwendungen im Internet verlangen vom Nutzer eine Registrierung, andere dagegen nicht. Wenn eine Wahl besteht, sollte man die Anwendung bevorzugen, die man ohne Registrierung benutzen kann.

Mit Mailadressen muss man vorsichtig umgehen

Bei frei zugänglichen KI-Systemen im Internet ist oft eine Registrierung mit einer Mailadresse erforderlich. Mailadressen, die den eigenen Namen enthalten, sind für eine solche Registrierung nicht geeignet. Mailadressen für Funktionspostfächer, die keinen Namen einer Person enthalten, eignen sich dafür viel besser.

Vertraulichkeitsvorgaben gelten auch bei KI-Anwendungen

Interne Daten müssen intern bleiben. Was sonst nicht nach außen weitergegeben werden dürfte, darf man auch nicht in eine frei zugängliche KI-Anwendung eingeben. Dies gilt für personenbezogene Daten genauso wie für Geschäftsgeheimnisse mit oder auch ohne Personenbezug. Denn es lässt sich nie vorhersagen, was eine KI-Anwendung mit eingegebenen Daten macht.

KI-Anwendungen nutzen eingegebene Daten weiter

Die Optimierung von KI-Anwendungen lebt davon, dass alle eingegebenen Daten auch diesem Zweck der Optimierung dienen. Nach Erledigung der Aufgabe, die ein Nutzer einer KI-Anwendung stellt, sind die eingegebenen Daten nicht „verschwunden“. Sie stecken vielmehr – bildlich gesprochen – weiter in der Anwendung und dienen ihrer Optimierung.

Die Eingabeprotokollierung bitte abschalten

KI-Anwendungen sind so voreingestellt, dass sie die eingegebenen Fragestellungen und Aufgaben protokollieren. Viele Anwendungen bieten jedoch die Möglichkeit, diese Protokollierung auszuschalten. Davon sollte man unbedingt Gebrauch machen.


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