EU-DSGVO 2025: Die 3 größten Irrtümer im Datenschutz – und warum sie gefährlich sind!
Wir sind EU-DSGVO-konform – oder etwa nicht?
Bild: Risiken und Schwierigkeiten bei der Arbeit
Hier bloggen wir als #THECOMPLIÄNCE. Seit über 18 Jahren ist unser Team für Sie tätig als Berater, Implementer, Auditor, Trainer sowie als externer Beauftragter in den Bereichen Cybersecurity (NIS2), Datenschutz (EU-DSGVO) & Informationssicherheit (ISO 27001). Unsere Kunden sind u.a. mittelständische und Konzern-Unternehmen in verschiedenen Branchen wie Maschinenbau, Medizintechnik, Lebensmittel, etc. Dabei nutzen wir sofern möglich die Ihrem Unternehmen zustehenden Fördermittel.
![]() |
Bild: Phishing |
![]() |
Bild: Datenpanne/Teams |
![]() |
Bild: Krankmeldung |
Der BGH hat entschieden, dass Art. 13 Abs. 1 lit. b) EU-DSGVO die namentliche Nennung des Datenschutzbeauftragten nicht verlangt. Entscheidend ist, dass die Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten sichergestellt wird – der Name ist dafür nicht zwingend erforderlich.
![]() |
BGH-Urteil: Keine namentliche Nennung des Datenschutzbeauftragten |
![]() |
E-Rechnungen kommen ab 2025 |
Doch wie steht es um den Datenschutz bei E-Rechnungen? Sind die Daten wirklich sicher? Für Unternehmen ist es wichtig, sich mit den datenschutzrechtlichen Aspekten der E-Rechnung auseinanderzusetzen.
![]() |
Facebook & EU-DSGVO |