3G am Arbeitsplatz - DO's and DON'Ts für IT-Systemhäuser
Seit Dienstag 24. November 2021 gilt sie nun: Die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Durch eine Änderung des § 28b Infektionsschutzgesetzt (IfSG) sind Unternehmen zur flächendeckenden Überprüfung ihrer Mitarbeiter auf die 3G - geimpft / genesen / getestet - verpflichtet.
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Wir als Beratungsunternehmen yourIT GmbH haben alle Hände voll zu tun, um die sich aus den Vorgaben ergebenden Verarbeitungen datenschutzkonform abzubilden. Wir betreuen viele IT-Systemhäuser und deren Kunden in Sachen Datenschutz & Informationssicherheit. In Sachen 3G wollen wir dazu beitragen, dass möglichst keine Fehler gemacht werden und die ganze Aktion reibungslos durchläuft.
Für wen gilt die Regelung? Alle Arbeitgeber und Beschäftigten, bei denen physische Kontakte untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können.
Was muss ich den Mitarbeiter jetzt genau fragen? Der Arbeitgeber dokumentiert in einer Liste, dass er die Echtheit des vorgelegten Zertifkats für ein "G" eines Mitarbeiters (z.B. mittels CovPassCheck-App) überprüft hat - ob geimpft, genesen oder getestet ist egal, hier werden (derzeit) alle gleichwertig betrachtet. Außerdem muss er z.B. gegen den Personalausweis prüfen, ob das vorgelegte Zertifikat tatsächlich zum Mitarbeiter passt.
Was darf ich nicht erfragen und dokumentieren? Alles andere. Es sei denn, der Mitarbeiter willigt freiwillig in die Dokumentation weiterer Auskünfte ein.
Muss die Kontrolle jeden Tag stattfinden? Ja. Die Beschäftigten haben aber bei den beiden "Gs" geimpft und genesen die Möglichkeit, die Gültigkeitsdauer des Zertifikats freiwillig beim Arbeitgeber zu hinterlegen. Sie müssen dann erst wieder nach Ablauf des Zertifikats kontrolliert werden. (Es sei denn, die gesetzlichen Vorgaben ändern sich zwischendurch.)
Wann muss das G vorliegen? Beim Betreten der Arbeitsstätte bzw. wenn der Arbeitgeber Transporte von mehreren Beschäftigten zur Arbeitsstätte anbietet beim Betreten des Fahrzeugs.
Für welche Arbeitsplätze
gilt es? Alle Arbeitsstätten des Arbeitgebers, d.h. nicht nur für das
Betriebsgelände an sich, sondern auch Arbeitsorte außerhalb des
Betriebsgeländes, z.B. bei einem Kunden.
Auch für Mitarbeiter im HomeOffice? Sofern der Mitarbeiter ausschließlich von zuhause aus arbeitet, muss der Arbeitgeber dessen G-Status nicht überprüfen. Sucht der Mitarbeiter aber eine Arbeitsstätte auf, sei es den Betrieb oder einen Kunden, gilt die 3G-Nachweis-Pflicht.
Müssen die Mitarbeiter über diese Verarbeitung ihrer Daten informiert werden? Ja, die Mitarbeiterinformation muss die üblichen datenschutzrechtlichen Inhalte enthalten und zusätzlich barrierefrei sein.
Wird die Durchführung der 3G-Prüfung kontrolliert? Ja, die Behörden haben Kontrollrechte und es wurde von Seiten der Politik bereits angekündigt, diese auch zu nutzen. Es drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro bei Nichtumsetzung der 3G-Regel.
Kunden der yourIT berichten, dass
durch die Prüfung jedes Mitarbeiters Schichten bis zu eine Stunde zu spät
beginnen konnten.
Wie organisiere ich die Prüfung um das für die Zukunft zu vermeiden? Ganz grob: Mitarbeiter schriftlich über den Ablauf informieren. Abteilungsleiter zu Dokumentationsbeauftragten bestimmen, eine Arbeitsanweisung zur Durchführung übergeben und zu den wichtigsten Punkten schulen.
Diese und weitere Informationen zum
Thema "3G am Arbeitsplatz" haben wir für Sie in unseren Blogbeiträgen zusammengefasst. Da sich ständig neue Informationen und Fragen ergeben und sich
gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben ständig ändern können, wird diese Seite
regelmäßig aktualisiert und ergänzt. Bleiben Sie dran!
Außerdem bieten wir ein kostenloses Webinar zu diesem Thema an! Jetzt anmelden.
Bei sonstigen Fragen Rund um das Thema, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Zum Beitrag in der ICT Channel.
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