TTDSG und PIMS - Das Ende der Cookie-Banner?
Dass das TTDSG wenig wirklich Neues regelt, könnte ein klarer Konsens beim rechtlichen Fachpublikum sein. Wäre da nicht § 26 und die PIMS. PIMS steht für "Personal Information Management System" und es soll die Cookie-Banner abschaffen.
Der
TTDSG-Cookie-Banner: Unbedingt erforderlich und ausdrücklich vom Nutzer
erwünscht? |
Ban the banner - oder der Anfang vom Ende des Cookie-Banners?
Diese an sich charmante Idee hat leider viele, viele erheblich Probleme, die nahe legen, dass Cookie Banner nicht verschwinden werden - zumindest nicht aufgrund des TTDSGs und seinem PIMS.
Hier eine kleine Auswahl an Problemen:
Technisch ist da (noch) nichts: Es gibt noch keinen PIMS im
Sinne des § 26 des TTDSG, den Menschen nutzen können. Wie kann ich etwas
nutzen, das es nicht gibt?
Wieso sollte ein Webseitenbetreiber einen PIMS-Dienst (als
Plugin) auf seine Webseite einbauen? Wenn (und das ist großes "wenn")
es einmal ein PIMS geben sollte, dann ist zu erwarten, dass die meisten Nutzer
von Webseiten die Einwilligung verweigern werden und zwar global für alle
Verarbeitungen. Aus Sicht des Nutzer macht ein PIMS das Neinsagen einfach.
Wieso sollte ich aber als Betreiber eine Technologie einsetzen, die das
Neinsagen einfach macht, gerade wenn ich hartes Werbetracking umsetzen möchte?
Wieso kann ein PIMS Einwilligungen rechtlich gültig einholen, wenn es viele Cookie-Banner, die individuell pro Webseite konfiguriert werden, es in den aller meisten Fällen schon nicht schaffen? Die technische Komplexität der möglichen Dienste wird hier unterschätzt, insbesondere da die konforme Einwilligung an den individuellen Einstellungen des Betreiber eines Dienstes hängt.
Man mag es kaum glauben, aber das Internet ist keine rein deutsche Veranstaltung. Für wen gilt ein mögliches PIMS? Für Deutsche im "deutschen Internet"? Auch für Nicht-Deutsche im "deutschen Internet"? Was macht ein PIMS im "nicht-deutschen" Internet? Was passiert, wenn nicht-deutsche Betreiber das deutsche PIMS ignorieren?
Die eigentliche Umsetzung von PIMS wird gar nicht im TTDSG geregelt, sondern über eine Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums. Diese Verordnung wurde der Öffentlichkeit noch nicht zugänglich gemacht - wenn sie denn schon existiert. Da bisher völlig offen ist, ob die Vorgaben überhaupt praxistauglich umsetzbar sind, stimmt das Schweigen des Bundesministerium (Stand: 07.12.2021) nicht allzu optimistisch.
Jedes dieser Probleme ist lösbar - mit erheblichen Aufwand.
Die Gesamtheit der Probleme aber führt dazu, dass niemand sich allzu große
Hoffnungen machen sollte, dass Cookie-Banner wegen des TTDSGs verschwinden
sollten. Ganz im Gegenteil.
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- 09.02.2021: Mit Cookie-Bannern richtig umgehen