Donnerstag, 18. April 2019

Bis zu 50% EU-Fördermittel für Datenschutz-Ausbildung in Baden-Württemberg

Seit Anfang 2018 arbeiten wir im Bereich Datenschutz-Schulungen mit unserem Partner Verein zur Förderung der Berufsbildung e. V., kurz VFB, zusammen. Der VFB ist die Bildungseinrichtung der IHK-Bezirkskammern Ludwigsburg und Böblingen und bringt 35 Jahre Erfahrung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung mit. Die Partnerschaft ohne viel Blabla: der VFB organisiert, yourIT schult. Ab können unsere Datenschutz-Schulungen auch mit EU-Fördermitteln mit bis zu 50% der Kosten gefördert.



Bis zu 50% EU-Fördermittel auf Datenschutz-Schulungen von yourIT


yourIT setzt bereits seit 2013 sehr erfolgreich ESF-Fördermittel ein, um mittelständischen Unternehmen die Datenschutz-Initialprozesse Analyse und (Erst-) Beratung (kurz: Phase A+B) attraktiv anzubieten (weitere Infos hierzu unter https://www.mitgroup.eu) . So haben wir in den letzten Jahren über 200 geförderte Beratungen im Mittelstand durchgeführt. Der Rückfluß an Fördermitteln an die Unternehmen betrug weit über 300.000 EUR.



Seit Oktober 2018 werden nun auch unsere Datenschutz-Schulungen für Datenschutzkoordinatoren und Datenschutzbeauftragte (IHK) unter bestimmten Bedingungen mit bis zu 50% gefördert. Ihnen entsteht kein Aufwand. Die Beantragung der Fördermittel übernimmt unser Partner VFB.

yourIT-Seminar "Interner Datenschutzkoordinator (DSK) nach EU-DSGVO"

Besondere Vorteile dieses Seminars:


  • Unternehmen aus / Teilnehmer mit Wohnsitz in Baden-Württemberg bekommen eine attraktive Förderung in Höhe von 30 oder sogar 50%
  • Alle Teilnehmer erhalten eine IHK-Teilnahmebescheinigung


Damit Sie sich gabz schnell noch anmelden können, haben wir die Anmeldefrist für das Seminar am 27./28.11.2018 bis Freitag 16.11.2018 verlängert.

Weitere Informationen zur ESF-Fachkursförderung 2018/2019


Der Zuschuss wird gewährt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung in
Höhe von

  • 30 % der zuschussfähigen Teilnahmegebühren bzw.
  • 50 % der zuschussfähigen Teilnahmegebühren für Teilnehmende, die mindestens das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Hinweis: Der 50. Geburtstag muss vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums liegen.

Es werden folgende Zielgruppen (Kursteilnehmende) gefördert:


  • Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
  • Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Baden-Württemberg, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.
  • Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind.
  • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft
  • sind.


Nicht gefördert werden:


  • Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt und Landkreisen, sowie Städten und
  • Gemeinden
  • Beschäftigte von Transfergesellschaften


Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.


Verantwortlich für diesen Beitrag: yourIT GmbH, Balingen, Zollernalbkreis.

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