Heute erhielt ich die Einladung von der IHK Reutlingen zum Vortragsnachmittag "Social Media - Was man kann und was man darf" - Rechtliche Grenzen und Hintergründe der Social Networks.
Damit ich nicht so viel schreiben muss, habe ich Euch die Einladung als PDF eingescannt:
Lest einfach selbst nach: Während alle personenbezogenen Daten der Vortragenden sowie des Ansprechpartners bei der IHK mitgeteilt werden, fehlen zwei wichtige Punkte für die Veranstaltung:
1. Ort und
2. Datum
In Kreisen der eingeladenen IHK-Mitglieder geht nun anscheinend das Gerücht um, diese Informationen würden dem Datengeheimnis unterliegen und wären daher aufgrund spezieller Datenschutzgesetze nicht mitgeteilt worden. Diesem Gerücht möchte ich hiermit widersprechen und werde es kurz widerlegen.
In jeder halbwegs sinnvollen Datenschutz-Einsteigerschulung wird ganz am Anfang darauf hingewiesen, dass das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Schutz personenbezogener Daten erlassen wurde.
An den Daten Ort und Datum kann ich aber nichts personenbezogenes feststellen. Folglich kann das mit dem Datengeheimnis tatsächlich nur ein Gerücht sein (q.e.d.). Auch die Geheimhaltung begründende Betriebsgeheimnisse und/oder Geschäftsgeheimnisse getraue ich mich im Falle dieser öffentlichen IHK-Veranstaltung definitiv ausschließen.
Nachdem ich von der IHK Reutlingen erfahren habe, dass dort aufgrund der fehlenden Daten bereits Telefonanrufe in dreistelliger Zahl eingegangen sind, möchte ich hier abhilfe schaffen und verrate Ihnen die bisher streng geheimen und gut gehüteten Informationen zum Vortrag:
Ort: Vortragssaal der IHK Reutlingen
Datum: 26.04.2012
Hatte ich bereits erwähnt, dass ich als Referent den Part für "Social Media & Datenschutz" übernehmen darf? Vielleicht kann ich das nutzen, um weitere Gerüchte und Irrtümer rund um das Thema Datenschutz auszumerzen.
Ich denke, diese Veranstaltung sollte sich keiner entgehen lassen (zur Online-Anmeldung). Das wird sicher witzig.
Ein schönes Wochenende wünscht
Thomas Ströbele
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