Dienstag, 10. April 2012

Lassen Sie jetzt Ihre Auftragsdatenverarbeiter gemäß § 11 BDSG überprüfen

Die Novellen des Bundesdatenschutzgesetzes aus dem Jahre 2009 haben für viele Unternehmen Änderungen mitgebracht. Eine der wichtigsten war die Neuordung des § 11 BDSG Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag. Kaum ein Unternehmen ist von diesen neuen Regelungen nicht betroffen.


Neben den anderen Punkten wird in diesem neuen § 11 BDSG erstmals geregelt, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer sorgfältig auszuwählen hat. § 11 Abs. 2 S.4 regelt die Pflicht des Auftraggebers, sich vor Beginn in einer Erstkontrolle und sodann regelmäßig von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen. Die Missachtung dieser Pflicht ist im Übrigen bußgeldbewehrt (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 b BDSG). Das Ergebnis ist zu dokumentieren. (Vergleiche hierzu BDSG Kommentar Gola/Schomerus, 10. Auflage, Verlag CH. Beck, München)

Lassen Sie jetzt Ihre Auftragsdatenverarbeiter gemäß § 11 BDSG überprüfen

Doch wie soll ein Unternehmen nun diesen Kontrollpflichten effektiv nachkommen? Meist gibt es niemanden im Unternehmen, der die Kontrolle durchführen kann. Auch unerfahrene interne Datenschutzbeauftragte haben damit erfahrungsgemäß ihre Mühe. Im Falle einer Auftragsdatenverarbeitung im Konzern ist die Überprüfung durch einen externen Dienstleitser wie yourIT meist angenehmer zu gestalten.

Hier hilft meist nur die Beauftragung eines erfahrenen Dienstleisters wie unseren Beratern für Datenschutz & IT-Sicherheit von yourIT.

Die Vorprüfung: Anlegen einer Liste der Auftragsdatenverarbeiter


Zuallererst prüfen wir, welche Lieferanten überhaupt als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne von § 11 BDSG für Ihr Unternehmen tätig sind. Typische Beispiele für Auftragsdatenverarbeitung sind:
  • Ihr Callcenter soll die Kunden des Auftraggebers anrufen;
  • Ihr Lettershop soll Briefe an die Kunden des Auftraggebers adressieren;
  • Ihr IT- / TK-Systemhaus wartet die IT-Systeme des Auftraggebers per Fernwartung;
  • Sie stellen das Rechenzentrum für Ihren Auftraggeber;
  • Sie entsorgen Papier und/oder Datenträger für Ihren Auftraggeber.
Keine Auftragsdatenverarbeitung liegt z.B. vor bei reinem Postversand oder Bankgeschäften.

Durchführung der Kontrolle:

Die Berater von yourIT erfassen, analysieren und bewerten die beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) für Datenschutz & IT-Sicherheit.
  1. Aufnahme des Ist-Zustandes der TOM beim Auftragnehmer vor Ort (Erstbegehung) und Feststellung von Datenschutz-Schwachstellen.
  2. Aufnahme der Schwachstellen im IT-Netzwerk (unter Einsatz von QualysGuard).
  3. Aufnahme weiterer datenschutz- und sicherheitsrelevanter Informationen anhand strukturierter Checklisten.
  4. Bewertung der gefundenen Schwachstellen nach Gefährdungen und Risiken.
  5. Erstellung eines ausführlichen Prüfberichts über den Stand des Datenschutzes und der auf die Auftragsdatenverarbeitung bezogenen IT-Sicherheit. Zur Behebung festgestellter Schwachstellen werden Maßnahmenempfehlungen gegeben.
Diese Kontrollen können durch unsere Berater sowohl vor der Aufnahme der Auftragsdatenverarbeitung (Erstkontrolle) als bei laufenden Verarbeitungen regelmäßig vorgenommen werden.

Wir würden uns freuen, wenn auch Sie uns künftig mit der Kontrolle Ihrer Auftragsdatenverarbeiter beauftragen würden.

Gerne beantworte ich Ihre Fragen und erstelle Ihnen ein individuelles, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot. Fordern Sie uns!

Unsere Datenschutz-Beratung - sponsored by ESF


Sie tun sich schwer damit, für Ihr Unternehmen schriftliche Richtlinien für Datenschutz & IT-Sicherheit zu formulieren? Wir übernehmen das gerne für Sie. Mit unserem Beratungspaket "Datenschutzkonzept Phase A+B" legen wir die Grundlage für die Erstellung von zu Ihrem Unternehmen passenden Datenschutzrichtlinien und IT-Sicherheitsrichtlinien.

Aktuell werden unsere Erstberatungen im Bereich Datenschutz von der BAFA mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds gefördert.

Unser gefördertes Datenschutz-Beratungskonzept Phase A+B

Weitere Infos hierzu finden Sie auf unserer Fördermittelseite http://www.mitgroup.eu/unsere-beratungspakete/3-datenschutzkonzept

Ich freue mich auf Ihre Projektanfrage. Fordern Sie uns!

Ihr Thomas Ströbele

Thomas Ströbele