Montag, 1. Oktober 2018

Achtung Abzocke - Welle von Fake-Faxen der "Datenschutzauskunft-Zentrale" überflutet Deutschland

Die Faxe, die heute von der Datenschutzauskunft-Zentrale bei vielen Unternehmen in Deutschland eingehen, erinnern stark an die Fax-Abzocke der Gewerbeauskunft-Zentrale aus dem Jahr 2013. Bereits jene erweckten bei vielen Empfängern den Eindruck offizieller amtlicher Schreiben, mit denen sie allem Anschein nach aufgefordert wurden, Daten Ihres Unternehmens in einem amtlichen Verzeichnis zu ergänzen oder zu bestätigen.


In der Folge hatten damals viele Unternehmen das Fax ausgefüllt und unterzeichnet zurückgeschickt. Dabei wurde leider das Kleingedruckte überlesen, in dem Kosten in Höhe von über 1.000 EUR für diese unnütze Dienstleistung erwähnt wurden.

Erst im Juli 2018 entschied das Düsseldorfer Landgericht, dass die Betreiber der Gewerbeauskunft-Zentrale sich dafür nicht wegen Betrugs vor Gericht verantworten müssen (vgl. hierzu https://www.nrz.de/staedte/duesseldorf/gewerbeauskunft-zentrale-betreiber-muessen-nicht-vor-gericht-id214742099.html).

Warnung vor Abzock-Faxen der "Datenschutzauskunft-Zentrale"

Zugriff auf den Facebook-Account eines Verstorbenen

Facebook ist nur ein Beispiel – die Frage an sich kann sich bei allen sozialen Netzwerken stellen: Was ist, wenn der Inhaber eines Accounts stirbt? Haben seine Erben dann einen Anspruch auf die Daten im Account? Der BGH hat dies in einem Grundsatzurteil bejaht. Er sieht darin keine Verletzung des Datenschutzes.


Der Fall bewegte die Öffentlichkeit sehr, schließlich ging es um ein erst 14-jähriges Mädchen. Sie war unter eine U-Bahn geraten, mit tödlichen Folgen. Die Eltern waren die Erben des Kindes. Außer dem Facebook-Account gab es zwar kaum etwas zu erben. Aber auf den Inhalt des Accounts wollten sie unbedingt zugreifen. Denn sie hofften auf Hinweise, ob der Tod ihrer Tochter ein Selbstmord war.

Zugriff auf den Facebook-Account eines Verstorbenen
Zugriff auf den Facebook-Account eines Verstorbenen

Sture Haltung von Facebook


Facebook stellte sich freilich quer. Das Unternehmen berief sich auf seine selbst gemachten Regeln...

Freitag, 28. September 2018

Die EU-DSGVO fordert anonymisierte Daten - Was bringen diese überhaupt (noch)?

Die Anonymisierung von Daten erscheint vielen Unternehmen wie eine Entwertung. Doch Anonymisierung hat auch Vorteile: Anonyme Daten unterliegen nicht dem Datenschutz. Sollten Unternehmen also zur Anonymisierung greifen? Und wann sind Daten wirklich anonymisiert?


Die EU-DSGVO gilt nicht für anonyme Informationen


Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) greift immer dann, wenn sich Daten auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Entsprechend besagt die EU-DSGVO: Die Grundsätze des Datenschutzes gelten nicht für anonyme Informationen, also für Informationen, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, oder für personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass sich die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifizieren lässt.

Die EU-DSGVO fordert anonymisierte Daten
Die EU-DSGVO fordert anonymisierte Daten

Offensichtlich sind anonyme Daten ein Königsweg, um die hohen Anforderungen aus der EU-DSGVO zu erfüllen. Denn Unternehmen ...

Freitag, 14. September 2018

EU-DSGVO und Kirchlicher Datenschutz – auch für Ungläubige!

Kirchlicher Datenschutz nach EU-DSGVO scheint auf den ersten Blick ein Thema nur für besonders fromme Menschen zu sein. Ein „gewöhnliches Kirchenmitglied“ hat damit doch nichts zu tun, und jemand, der aus der Kirche ausgetreten ist, schon gar nicht? Urteilen Sie nicht voreilig! Denn auch Ungläubige können beispielsweise in ein kirchlich geführtes Krankenhaus kommen. Und schon haben sie mit dem kirchlichen Datenschutz zu tun.


Freiheit von Glauben und Religion

EU-DSGVO und Kirchlicher Datenschutz - auch für Ungläubige
EU-DSGVO und Kirchlicher Datenschutz - auch für Ungläubige

Mit Religion und Kirchen haben Sie nichts am Hut? Das ist Ihr gutes Recht. Denn in Deutschland herrscht Freiheit des Glaubens und der Religion. Dazu gehört auch die Freiheit, sich damit nicht zu befassen oder beispielsweise die großen Kirchen ausdrücklich abzulehnen.

Freitag, 31. August 2018

E-Mail-Verschlüsselung - Was fordert die EU-DSGVO?

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) nennt Verschlüsselung als Maßnahme für die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Müssen deshalb alle E-Mails von nun an verschlüsselt werden?


Werbung übertreibt gern


Wenn Sie eine Computer-Zeitschrift zur Hand nehmen, begegnen Ihnen in der letzten Zeit viele Werbeanzeigen, die aussagen, mit der EU-DSGVO sei nun die Zeit gekommen, dass alle E-Mails komplett verschlüsselt werden müssen, vom Absender bis zum Empfänger (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung).

Fordert die EU-DSGVO die E-Mail-Verschlüsselung
Fordert die EU-DSGVO die E-Mail-Verschlüsselung?

So wichtig eine Verschlüsselung im Internet auch ist: So mancher Anbieter von Verschlüsselungslösungen übertreibt und verkürzt die Forderungen der EU-DSGVO derart, dass man den Eindruck bekommen kann, unverschlüsselte E-Mails zu verschicken, wäre grundsätzlich eine Datenschutzverletzung. Das stimmt so nicht!


Mittwoch, 1. August 2018

Neu und wichtig: Europäischer Datenschutzausschuss

EU-Gremien sind für viele etwas, das sie kaum überblicken. Da kann es eher zu Unlust führen, wenn noch eine neue Einrichtung dazukommt. Dennoch: Ist dem-nächst öfter vom Europäischen Datenschutzausschuss die Rede, sollten Sie lieber einmal hinhören. Was er sagt, wird beruflich wie privat oft wichtig sein.


Eine neue europäische Institution


Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Das hat besonders in Deutschland so große öffentliche Aufmerksamkeit gefunden, dass die Abkürzung EU-DSGVO für viele inzwischen etwas völlig Gewohntes ist. Eines ist dabei in der Berichterstattung aber nahezu untergegangen: In Brüssel hat eine neue Einrichtung ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie trägt die Bezeichnung „Europäischer Datenschutzausschuss“.

Neu und wichtig: Europäischer Datenschutzausschuss
Neu und wichtig: Europäischer Datenschutzausschuss



Samstag, 9. Juni 2018

Datenschutz in Fahrzeugen: Nicht nur an neue Firmenwagen denken

Vernetzte Fahrzeuge sind weder Zukunftsmusik, noch sind die Datenrisiken auf kostspielige Neuwagen beschränkt. Jedes Fahrzeug, privat oder geschäftlich, kann zu einem Connected Car werden. Machen Sie sich mit den Folgen vertraut!


Digitalisierung der Fahrzeugbranche


Wer eine Automobilmesse besucht, trifft dort häufig auf Facebook und Google, und wer die Hallen einer IT-Messe betritt, sieht eine große Zahl an Fahrzeugen an den Messeständen. Vernetzte Fahrzeuge, auch Connected Cars genannt, gehören zu den Top-Trends. Doch nicht nur die Industriebranchen haben großes Interesse, auch die Nutzer sind aufgeschlossen, wie Umfragen zeigen.

Datenschutz in Fahrzeugen: Nicht nur an neue Firmenwagen denken
Datenschutz in Fahrzeugen: Nicht nur an neue Firmenwagen denken


Ob optimale Routenplanung und Navigation oder der Einsatz von autonomen Fahrzeugen auf der Straße: Die Mehrheit der Bundesbürger wünscht sich laut Digitalverband Bitkom den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), um den Verkehrsfluss zu optimieren und Unfälle zu vermeiden. So halten es 58 Prozent für sinnvoll, mithilfe von KI selbstfahrende Fahrzeuge auf die Straße zu bringen.
Rund 9 von 10 Unternehmen der Automobilbranche (86 Prozent) fordern eine gesetzliche Verpflichtung, anonymisierte Fahrzeugdaten bereitzustellen.

Samstag, 2. Juni 2018

Die EU-DSGVO und die Löschung von Daten

Daten löschen? Das machen wir jeden Tag! Irgendwelche Probleme dabei? Nein, wieso? So laufen typische Dialoge ab, wenn man dieses Thema in Unternehmen anspricht. Aber ganz so einfach war es schon bisher nicht, und die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) bringt außerdem noch einige Neuerungen.


„Löschen“ – gar nicht so einfach!


Was bedeutet es eigentlich, Daten zu löschen? Das Verschieben der Daten in einen elektronischen Papierkorb reicht jedenfalls nicht aus. Das dürfte jedem klar sein. Oder vielleicht doch nicht? Nur zur Sicherheit: Wenn Sie Daten mit ein paar Mausklicks „wiederherstellen“ können, sind sie nicht wirklich gelöscht. Sie sind dann nur an einer anderen Stelle als bisher gespeichert, eben im „Papierkorb“.

Die EU-DSGVO und die Löschung von Daten
Die EU-DSGVO und die Löschung von Daten