Transparenzpflichten 2026 – Warum DSGVO besonders auf Sichtbarkeit und Verständlichkeit achtet
Im Jahr 2026 steht ein zentrales Datenschutzthema im Fokus der europäischen Aufsicht: Die Transparenz- und Informationspflichten aus der DSGVO werden europaweit geprüft und durchgesetzt. Für Unternehmen bedeutet das: Wer seine Datenverarbeitung nicht verständlich und vollständig erklärt, gerät ins Visier der Behörden – mit konkreten Konsequenzen.
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| Transparenzpflicht DSGVO 2026 |
Warum Transparenzpflichten gerade jetzt im Fokus stehen
Das Thema Transparenz und Informationspflichten ist kein neues DSGVO-Element – es ist seit Inkrafttreten der Verordnung ein Grundprinzip. Doch im Jahr 2026 wird es erstmals EU-weit koordiniert auf Einhaltung geprüft. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat den Schwerpunkt des Coordinated Enforcement Framework (CEF) 2026 auf die Infos aus Artikel 12, 13 und 14 DSGVO gelegt.
Diese Pflicht zur Transparenz fordert, dass Betroffene klar, verständlich und vollständig informiert werden, sobald ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, egal ob direkt bei der Erhebung oder über Dritte. Die Prüfungen der Datenschutzbehörden sollen sicherstellen, dass diese Anforderungen nicht nur formell erfüllt, sondern auch praktisch nachvollziehbar umgesetzt werden.
Was die DSGVO zu Transparenz eigentlich sagt
Die DSGVO stellt in Artikel 12 klar, dass Informationen über Datenverarbeitung präzise, transparent, nachvollziehbar und leicht zugänglich sein müssen. Behörden und Unternehmen müssen geeignete Maßnahmen treffen, damit Betroffene diese Informationen in klarer und einfacher Sprache erhalten und ihre Rechte wirklich verstehen können – etwa Auskunft oder Löschung.Die Artikel 13 und 14 konkretisieren diese Transparenzpflichten je nach Kontext:
- Art. 13 DSGVO regelt Informationspflichten, wenn Daten direkt bei der betroffenen Person erhoben werden – z. B. Name, Zweck der Verarbeitung, Rechtsgrundlage, Dauer der Speicherung und Empfänger der Daten.
- Art. 14 DSGVO gilt, wenn personenbezogene Daten nicht direkt bei der Person erhoben werden – z. B. über Dritte oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Auch hier müssen alle relevanten Informationen bereitgestellt werden.
Was die Aufsicht 2026 prüfen will
Für 2026 haben die Datenschutzbehörden ein koordiniertes Prüfjahr angekündigt, in dem die Informationspflichten und die Art und Weise, wie Unternehmen sie umsetzen, kritisch untersucht werden. Die Prüfungen laufen seit Anfang des Jahres synchron in mehreren Mitgliedstaaten und fokussieren sich darauf, ob Datenschutzhinweise und Informationsangebote wirklich transparent, zugänglich und verständlich sind.Typische Schwachstellen aus der Praxis, auf die Aufsichten besonders achten wollen, sind unter anderem:
- Datenschutzhinweise, die zu juristisch oder zu lang sind, ohne klare Verständlichkeit für die Zielgruppe.
- Wichtige Details, die nur im „Kleingedruckten“ stehen.
- Unvollständige Informationen zur Rechtsgrundlage, Speicherfristen oder Empfängern.
Warum Unternehmen jetzt handeln sollten
Transparenz ist nicht nur eine rechtliche Pflicht – sie ist das Fundament aller anderen Betroffenenrechte. Ohne verständliche Information können Betroffene ihre Rechte wie Auskunft, Berichtigung oder Löschung nicht effektiv ausüben. Unternehmen, die dies nicht ernst nehmen, riskieren Bußgelder, negative Berichte der Aufsichtsbehörden und einen Vertrauensverlust bei Kunden.Daher sollten Unternehmen prüfen, ob:
- ihre Datenschutzhinweise wirklich den Vorgaben entsprechen;
- die Sprache nachvollziehbar und leicht verständlich ist;
- die Informationen vollständig sind (Zweck, Rechtsgrundlage, Empfänger, Speicherdauer etc.);
- die Rechte der Betroffenen klar kommuniziert werden;
- Informationspflichten bei Daten, die über Dritte einlaufen, berücksichtigt werden.
